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474

WORMSER BUCH, DEUTSCH (1541)

Dise zucht ist nun zweyerlay, eine des Cleri vnd derk kirchen diener, die andere
dess Volcks.

Damit dann dise zucht des Cleri angericht werde, wurt vor allen dingen von nöd-
ten sein, das man, die kirchen zu versehen | 144a | vnd zu regiern, Auch andere
offentliche dienst der kirchen zu verrichten, allain die zulasse vnd anneme, die darzu 5
beweret vnd tauglich seindt; welches gegen allen Kirchen dienern zuhallten ist, was
grads oder wurden die seindt, gegen den höchsten so wol als gegen den mittlern vnd
vnderstenl. Vnd derhalben muß man wider jnn prauch bringen die mCanonicas elec-
tionesm, das die kirchen diener dermassen vnd gestallt gewehlet werden, wie das die
h. Canones vnd kirchen Regulen vordem vnd furschreiben. Jtem, das beforschenn, 10
ersuchen vnd Rechtuertigen deren, die gewehlet seindt. Also auch das hend auflegen
vnd bestätigen, Vnd diß alles nach der Apostolischen Regel vnd laut der alten
Canonum. Dabei auch das jnn alleweg zuuersehen ist, das vergebens110 geben
werde, das man vergebens empfangen hatt, Wie das der herr Christus gebotten hatt,
Vnd die simonyscheo sucht aller dingen von der kirchen werde hingenomen. Jtem, 15
das auch nyeman dann zu aigentlichem dienst jnn der kirchen, den | 144b | er wurck-
lich versehe, geordnet werde, wie jm Concilio Calcedonensi verordnet ist.

Demnach111 das jeder seinen dienst vnd Ampt getreulich vnd stetigs vleisses thue
vnd verrichte, Auch verhiete, das er andern jnn jrenp dienst vnd Ampt nicht greiffe,
Alles wie es die Canones ordnen; Vnd vnder anderm, das die Teutschenq Bischoue, 20
welche neben der versehung der kirchen von den keisern auch die aussere Regalia
vnd regierung haben, die sorg vnd fursehung der kirchen jnen die furnembste sein
lassen vnd zum vordristen vnd meisten das versehen, das die kirchen allenthalben, so
jnen vertrawt, jre taugliche diener haben112 Vnd das sie die händ nyemandem zu bald
auflegen, r1. Timoth. 5r [22], Sonder Männer, die ein gute zeugnuß haben, voll des h. 25
Gaists seyen vnd der weißheit, zum dienst vnd werck der kirchen vnd nit zum
mussigang verordnen, Acto. 6 [3].

| 145a| Ferner ist auch mit ernstlichem vleiß dar vf zusehen vnd darob zuhallten,
wie es auch das nodtwendigsts ist, das das leben vnd der wandel der diener jrem stand
vnd dienst gemeß seye Vnd das sie das Volck erstlich mit dem leben vnd dann mit der 30
leer vnderrichtent , damit sie nit die jhenigen, die sie mit der ler erbawen, mit jrem
bösen Exempel zerstören, Sonder das jedes sitten vnd thun sich mit seinem dienst
vergleiche.

113Vnd hierjnn sollen wir dem besten Maister, dem hailigen Paulo, gehorchen, der
seinen Timotheum vnd Titum gar vleissig leeret, wie ein bischoue, den er auch ein 35

k) add. ü. d. Z. -l) korr. von Bucer aus: vordersten. - m)-m) add. von Bucer [?] in Wortlücke.

n) Ms hier beschädigt. - o) add. von Bucer. — p) korr. von Bucer aus: jrem.

q) korr. aus: Teusche. - r)-r) korr. von Bucer aus: 2Timoth. 2 [?] 3 [?].

s) Ms: nodtwendgst. - t) korr. ü.d.Z. aus: vnderichten.

110. Kostenlos.

111. Weiter auch.

112. Wenn die bichschoff frume leut weren. man must erst frume bichoff machen, so wurden sie
auch frume prister vnd pfarrer confermiren. [Marg.].

113. Pfarrer. [Marg.].
 
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