WORMSER BUCH, DEUTSCH (1541)
Von Zucht des Volcks.
Als jm Volck gottes mancherlei stends vnd leut seindt Als alte, Junge, iungeb Töch-
ter, ehemenner, eheweiber, Vatter, muter, kinder, herrn, knecht Vnd derhalben
auch mancherlei weiß vnd maß zuleben, mancherlei beruff, So sollen sich die diener
der kirchen befleissen, das sie das gantze volck vnd alle vnd Jede stend desselbigen 5
getrewlich leren vnd vermanen, jr leben vnd wandel dem h. Euangelio gemeß anzu-
richten vnd zufueren Vnd das ein jedes seines beruffs trewlich außwarte124 vnd alle
sich still, fridlichen vnd eherlich gegeneinander hallten vnd beweißen. | 150a | Dem-
nach ist auch der schlussel des kirchen vrtheilens vnd bannens jnn die kirch wider
zubringen, so vil jmmer möglich vnd besserlich sein will, Vnd das kirchen gericht 10
vnd straffen nach der Apostolischen lere vnd alten Canones wider vfzurichten vnd
zuhallten, Auf das die, so jnn offnen lastern vnd vnzucht leben, die wider spenstig
vnd dem Wort des herren vngehorsamd vnd zänckisch seindt, ja alle, die der kirchen
ergerlich seindt, von gemeinschafft der Sacramenten vnd hailigen Ämptern abgehall-
ten vnd von den gläubigen gemittene werden, biß sie sich bekören. 15
Also solle auch das offentlich buessen, sovil möglich vnd besserlich sein will,
wider aufgericht werden, das die Jhenigen, so offentlich gesündet vnd die kirch
verergert haben, zu gemeinschafft der kirchen eher nit wider aufgenomen werden,
dann sy jr beicht gethon vnd Jr vnrecht | 150b| bekhennet vnd darauf die versuenung
von der Kirchen erlangt haben, Vnd diß mitt sollicher messigung, welche dise zeit 20
zur besserung erleiden mögef.
Zu letst wurdt man sich auch wol vergleichen mögen von fast vnd feirtägeng, von
vnderschaid der Speisen vnd dergleichen leiplichen vbungen, die zum theil zu den
Ceremonien, zum theil zur zucht gehörn vnd dienen sollen, wa diß geschefft ettli-
chen Gottseligen vnd gelerten Männern beuolhen wurdt, das sie dise ding alle dahin 25
richten vnd also mäsigen, dash dadurch nyemand kein strick angeworffen noch auch
vnbesserlich beschwert werde, Sonder das solliche ding dazu dienen vnd furdern,
das die gottseligkait vnd ware gute werck, die vns die zehen gebott vnd das Euangeli
furschreiben vnd gebieten, desto vleissiger vnd lustlicher bewisen vnd geubt wer-
den. 30
b) add. von Bucer ü. d. Z.
c) entfällt.
d) korr. aus: vngehorsamen.
e) add. von Bucer in Wortlücke.
f) korr. aus: mögen.
g) korr. von Bucer aus: fastägen.
h) add. ü.d.Z.
124. Pflege, sich sorge um.
Von Zucht des Volcks.
Als jm Volck gottes mancherlei stends vnd leut seindt Als alte, Junge, iungeb Töch-
ter, ehemenner, eheweiber, Vatter, muter, kinder, herrn, knecht Vnd derhalben
auch mancherlei weiß vnd maß zuleben, mancherlei beruff, So sollen sich die diener
der kirchen befleissen, das sie das gantze volck vnd alle vnd Jede stend desselbigen 5
getrewlich leren vnd vermanen, jr leben vnd wandel dem h. Euangelio gemeß anzu-
richten vnd zufueren Vnd das ein jedes seines beruffs trewlich außwarte124 vnd alle
sich still, fridlichen vnd eherlich gegeneinander hallten vnd beweißen. | 150a | Dem-
nach ist auch der schlussel des kirchen vrtheilens vnd bannens jnn die kirch wider
zubringen, so vil jmmer möglich vnd besserlich sein will, Vnd das kirchen gericht 10
vnd straffen nach der Apostolischen lere vnd alten Canones wider vfzurichten vnd
zuhallten, Auf das die, so jnn offnen lastern vnd vnzucht leben, die wider spenstig
vnd dem Wort des herren vngehorsamd vnd zänckisch seindt, ja alle, die der kirchen
ergerlich seindt, von gemeinschafft der Sacramenten vnd hailigen Ämptern abgehall-
ten vnd von den gläubigen gemittene werden, biß sie sich bekören. 15
Also solle auch das offentlich buessen, sovil möglich vnd besserlich sein will,
wider aufgericht werden, das die Jhenigen, so offentlich gesündet vnd die kirch
verergert haben, zu gemeinschafft der kirchen eher nit wider aufgenomen werden,
dann sy jr beicht gethon vnd Jr vnrecht | 150b| bekhennet vnd darauf die versuenung
von der Kirchen erlangt haben, Vnd diß mitt sollicher messigung, welche dise zeit 20
zur besserung erleiden mögef.
Zu letst wurdt man sich auch wol vergleichen mögen von fast vnd feirtägeng, von
vnderschaid der Speisen vnd dergleichen leiplichen vbungen, die zum theil zu den
Ceremonien, zum theil zur zucht gehörn vnd dienen sollen, wa diß geschefft ettli-
chen Gottseligen vnd gelerten Männern beuolhen wurdt, das sie dise ding alle dahin 25
richten vnd also mäsigen, dash dadurch nyemand kein strick angeworffen noch auch
vnbesserlich beschwert werde, Sonder das solliche ding dazu dienen vnd furdern,
das die gottseligkait vnd ware gute werck, die vns die zehen gebott vnd das Euangeli
furschreiben vnd gebieten, desto vleissiger vnd lustlicher bewisen vnd geubt wer-
den. 30
b) add. von Bucer ü. d. Z.
c) entfällt.
d) korr. aus: vngehorsamen.
e) add. von Bucer in Wortlücke.
f) korr. aus: mögen.
g) korr. von Bucer aus: fastägen.
h) add. ü.d.Z.
124. Pflege, sich sorge um.