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RESPONSUM, DEUTSCHE FASSUNG (i 541)

'Zum dritten, das sich die Stende auch der leiplichen versehung für solliche diener
vnd die Schulen, souil jetzt im anfang geschehen mocht, verglichen.

2Zum vierdten, damit vnordenlicher zugriff vnnd alle vnbilliche newerung desto
weniger zubefahern3, mocht ein dapffer vnd vnpartheysch Cammergericht mit be-
willigung beyder teyl geordnet werden, das, wo sich etwas spann oder jrrung ob
disem anfang der Reformation zutragen wolte, endtscheyd vnnd vrtheil geben
mochte.

a) Drf. vnpartisch.
1. Besoldung der kirchen diener. [Marg.].
2. Ein vnparteischa Camergericht. [Marg.].
3. befahren, befürchten.
 
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