rungen nach landschaftlichen oder einzelwissenschaftlichen Gesichtspunkten den einzelnen Akade-
mien als Landesstellen anheim gegeben bleiben.
Hand in Hand müßte damit gehen sorgfältige Aufnahme nicht nur aller handschriftlich auf Biblio-
theken, gelegentlich auch in Pfarrbüchern oder gedruckt schon vorliegenden Sammlungen oder
Einzelaufnahmen von Inschriften, sondern es müßten auch alle Stellen aus mittelalterlichen Lite-
raturwerken gesammelt werden, die von Inschriften reden. In mittelhochdeutscher Dichtung zum
Beispiel werden nicht selten Inschriften auf Waffen, Panieren, Halsbändern u.ä. erwähnt.
Die Aufnahme der Inschriften müßte für das gesamte deutsche Sprachgebiet erfolgen, das dann
den einzelnen Akademien und sonst etwa an den Unternehmen zu beteiligenden Gesellschaften
in zweckmäßiger Aufteilung zuzuweisen wäre. Ein vom Kartell einzusetzender Ausschuß müßte
das Unternehmen als Ganzes leiten und betreuen.
Die Sammlung müßte auf Vollständigkeit zielen. Was dann davon zu veröffentlichen wäre, bliebe
späterer Überlegung vorbehalten, ...Die Aufwendungen für ein so weitausschauendes und lang-
wieriges Werk sind beträchtlich; es ist aber zu hoffen, daß die maßgebenden Stellen dem Unternehmen
aufgeschlossen genug gegenüber stehen, um es finanziell nach besten Kräften zu fördern. Auch von der
Notgemeinschaft der deutschen Wissenschaft darf bedeutende Unterstützung erwartet werden.“
Die Denkschrift fand günstige Aufnahme, insbesondere wurde sie von den Akademien in Berlin
und Wien freudig begrüßt. Die Wiener Akademie legte dem Kartell - so hieß damals der „Reichs-
verband“ - ein Gutachten ihrer historischen Kommission, von Hans Hirsch gezeichnet, vor, in dem
die Grundthesen der Denkschrift anerkannt, auch die Ausdehnung des geplanten Unternehmens
auf das gesamte deutsche Sprachgebiet und bis in die beginnende Neuzeit hinein gebilligt wurden.
„Die kulturelle Stellung des werdenden Deutschtums gegen Nord und Süd“, so hieß es hier, „wird
nur so für das frühe und hohe Mittelalter durch die Sammlung der inschriftlichen Quellen anschau-
lich umschrieben und das 14. und 15. Jahrhundert muß auch im Hinblick auf die sonst vorhandene
Überlieferung mit dem 16. Jahrhundert zu einer Einheit zusammengeschlossen werden.“ Die
Schrift betonte, daß „in einem Anhang auch solche epigraphische Quellen zusammenzufassen sein
werden, die sich auf historische Persönlichkeiten deutscher Volkszugehörigkeit und auf Ereignisse
der deutschen Geschichte beziehen, ihrer Fundstelle nach aber außerhalb des deutschen Sprach-
gebietes liegen. Die auf Konradin bezüglichen Inschriften z.B. dürfen, soweit sie dem Mittelalter
angehören, in einem so großen Qu eil en werk nicht fehlen.“
Auch die Zustimmung von Göttingen, Leipzig und München blieb nicht aus. Sämtliche Akademien
erklärten sich bereit, Abgeordnete zu einer Tagung zu entsenden, auf der Möglichkeiten, Ziele,
Abgrenzung und Aufbau des Unternehmens von Fachkundigen verschiedener Ausrichtung einer
ersten Beratung und Feststellung unterzogen werden sollten. Die Tagung fand am 2. August 1934
in Bamberg statt. Als Abgeordnete der Akademien nahmen teil die Herren Hübner (Berlin), Brandi
und Schröder (Göttingen), Fehrle und Panzer (Heidelberg), Bruhns und Frings (Leipzig), Lei-
dinger (München), Flirsch (Wien). In vielstündigen Erörterungen wurden die zeitliche und räum-
liche Ausdehnung des Unternehmens, die Verteilung der Arbeit auf die einzelnen Akademien, die
Art der Inschriftenaufnahme, die Definition des Wortes Inschrift (wobei die Inschriften auf Münzen
und Siegeln den einschlägigen Sonderwissenschaften überlassen bleiben sollten), die Notwendigkeit
und Art ausgedehnter bibliographischer Vorarbeit, die Ausdehnung der Bearbeitung auf die ver-
lorenen, nur in Abschriften erhaltenen Inschriften, die Zusammenarbeit mit den bestehenden
Organisationen, besonders den Inventarisationswerken, die Werbung für das Unternehmen, die
Möglichkeiten seiner Finanzierung besprochen.
Die Ergebnisse der Beratung wurden im Oktober 1954 dem Kartelltag vorgelegt, der sie billigte
und den Einzelakademien zur Annahme empfahl. Bis Weihnachten 1954 hatten sich sämtliche
Akademien zur Beteiligung an dem Werke bereit erklärt. Zu seiner dauernden Betreuung wurde
ein Ausschuß eingesetzt, in den die Akademien je zwei Mitglieder abordneten; Berlin entsandte
Brackmann und Hübner (und nach dessen Flinscheiden Petersen), Göttingen Brandi und Schröder,
Heidelberg Fehrle und Panzer, Leipzig Frings und Hetzer, München v. Kraus und Leidinger, Wien
Hirsch und v. Kralik. Zum Vorsitzenden des Ausschusses wurde Panzer bestellt, die Arbeitsstätte in
Heidelberg zur Zentralstelle des Unternehmens bestimmt.
XI
mien als Landesstellen anheim gegeben bleiben.
Hand in Hand müßte damit gehen sorgfältige Aufnahme nicht nur aller handschriftlich auf Biblio-
theken, gelegentlich auch in Pfarrbüchern oder gedruckt schon vorliegenden Sammlungen oder
Einzelaufnahmen von Inschriften, sondern es müßten auch alle Stellen aus mittelalterlichen Lite-
raturwerken gesammelt werden, die von Inschriften reden. In mittelhochdeutscher Dichtung zum
Beispiel werden nicht selten Inschriften auf Waffen, Panieren, Halsbändern u.ä. erwähnt.
Die Aufnahme der Inschriften müßte für das gesamte deutsche Sprachgebiet erfolgen, das dann
den einzelnen Akademien und sonst etwa an den Unternehmen zu beteiligenden Gesellschaften
in zweckmäßiger Aufteilung zuzuweisen wäre. Ein vom Kartell einzusetzender Ausschuß müßte
das Unternehmen als Ganzes leiten und betreuen.
Die Sammlung müßte auf Vollständigkeit zielen. Was dann davon zu veröffentlichen wäre, bliebe
späterer Überlegung vorbehalten, ...Die Aufwendungen für ein so weitausschauendes und lang-
wieriges Werk sind beträchtlich; es ist aber zu hoffen, daß die maßgebenden Stellen dem Unternehmen
aufgeschlossen genug gegenüber stehen, um es finanziell nach besten Kräften zu fördern. Auch von der
Notgemeinschaft der deutschen Wissenschaft darf bedeutende Unterstützung erwartet werden.“
Die Denkschrift fand günstige Aufnahme, insbesondere wurde sie von den Akademien in Berlin
und Wien freudig begrüßt. Die Wiener Akademie legte dem Kartell - so hieß damals der „Reichs-
verband“ - ein Gutachten ihrer historischen Kommission, von Hans Hirsch gezeichnet, vor, in dem
die Grundthesen der Denkschrift anerkannt, auch die Ausdehnung des geplanten Unternehmens
auf das gesamte deutsche Sprachgebiet und bis in die beginnende Neuzeit hinein gebilligt wurden.
„Die kulturelle Stellung des werdenden Deutschtums gegen Nord und Süd“, so hieß es hier, „wird
nur so für das frühe und hohe Mittelalter durch die Sammlung der inschriftlichen Quellen anschau-
lich umschrieben und das 14. und 15. Jahrhundert muß auch im Hinblick auf die sonst vorhandene
Überlieferung mit dem 16. Jahrhundert zu einer Einheit zusammengeschlossen werden.“ Die
Schrift betonte, daß „in einem Anhang auch solche epigraphische Quellen zusammenzufassen sein
werden, die sich auf historische Persönlichkeiten deutscher Volkszugehörigkeit und auf Ereignisse
der deutschen Geschichte beziehen, ihrer Fundstelle nach aber außerhalb des deutschen Sprach-
gebietes liegen. Die auf Konradin bezüglichen Inschriften z.B. dürfen, soweit sie dem Mittelalter
angehören, in einem so großen Qu eil en werk nicht fehlen.“
Auch die Zustimmung von Göttingen, Leipzig und München blieb nicht aus. Sämtliche Akademien
erklärten sich bereit, Abgeordnete zu einer Tagung zu entsenden, auf der Möglichkeiten, Ziele,
Abgrenzung und Aufbau des Unternehmens von Fachkundigen verschiedener Ausrichtung einer
ersten Beratung und Feststellung unterzogen werden sollten. Die Tagung fand am 2. August 1934
in Bamberg statt. Als Abgeordnete der Akademien nahmen teil die Herren Hübner (Berlin), Brandi
und Schröder (Göttingen), Fehrle und Panzer (Heidelberg), Bruhns und Frings (Leipzig), Lei-
dinger (München), Flirsch (Wien). In vielstündigen Erörterungen wurden die zeitliche und räum-
liche Ausdehnung des Unternehmens, die Verteilung der Arbeit auf die einzelnen Akademien, die
Art der Inschriftenaufnahme, die Definition des Wortes Inschrift (wobei die Inschriften auf Münzen
und Siegeln den einschlägigen Sonderwissenschaften überlassen bleiben sollten), die Notwendigkeit
und Art ausgedehnter bibliographischer Vorarbeit, die Ausdehnung der Bearbeitung auf die ver-
lorenen, nur in Abschriften erhaltenen Inschriften, die Zusammenarbeit mit den bestehenden
Organisationen, besonders den Inventarisationswerken, die Werbung für das Unternehmen, die
Möglichkeiten seiner Finanzierung besprochen.
Die Ergebnisse der Beratung wurden im Oktober 1954 dem Kartelltag vorgelegt, der sie billigte
und den Einzelakademien zur Annahme empfahl. Bis Weihnachten 1954 hatten sich sämtliche
Akademien zur Beteiligung an dem Werke bereit erklärt. Zu seiner dauernden Betreuung wurde
ein Ausschuß eingesetzt, in den die Akademien je zwei Mitglieder abordneten; Berlin entsandte
Brackmann und Hübner (und nach dessen Flinscheiden Petersen), Göttingen Brandi und Schröder,
Heidelberg Fehrle und Panzer, Leipzig Frings und Hetzer, München v. Kraus und Leidinger, Wien
Hirsch und v. Kralik. Zum Vorsitzenden des Ausschusses wurde Panzer bestellt, die Arbeitsstätte in
Heidelberg zur Zentralstelle des Unternehmens bestimmt.
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