Jahrhunderts werden sie häufiger. Es treten gereimte religiöse Sprüche auf (Nr. 285). Hinweise auf
die Auferstehung finden wir ab 1573 (Nr. 278; vgl. auch die Flurdenkmäler Nr. 494 u. 503 und
das Tafelbild Nr. 633). Der Spruch „Hodie mihi, cras tibi“ ist häufig; er erscheint erstmalig 1573
(Nr. 279), später auch in der deutschen Form (Nr. 355). Andere lateinische Sprüche sind seltener,
so Disticha wie „Inveni portum...“ (Nr. 310) oder in der christlichen Abwandlung „Inveni Chri-
stum. .(Nr. 389). Nur ein lateinischer Spruch mit Endreim ist erhalten (Großeicholzheim 1616,
Nr. 374).
Die räumliche Verteilung der Grabinschriften erklärt sich aus der Tatsache, daß aus der Frühzeit
nur Gräber von Adligen und Geistlichen erhalten sind. Die der Geistlichen liegen zumeist in den
Städten, die der Adligen dagegen in den Kirchen ihrer Wohnsitze. So sind allein in Adelsheim
50 Rittergräber erhalten, die von 1357 (Nr. 146) bis 1648 (Nr. 435) eine fortlaufende Entwicklungs-
linie erkennen lassen. In Hochhausen, Bödigheim, Großeicholzheim, Heinsheim und einigen ande-
ren Orten haben sich kleinere Gruppen von Rittergräbern erhalten.
Der älteste Grabstein von Bürgerlichen stammt vom Jahre 1463 (Miltenberg, Nr. 165). Der
Anteil der bürgerlichen Gräber wird dann immer größer. In breiter Streuung sind sie im ganzen
Gebiet zu finden, mit Schwerpunkten in den Städten Miltenberg und Mosbach. Das häufige Vor-
kommen der Berufsangabe Schultheiß (z.B. Nr. 196a), Ratsfreund (Nr. 228), Keller (Nr. 285) oder
Wirt (Nr. 287) zeigt, daß es nur eine ganz kleine bürgerliche Oberschicht war, deren Gräber er-
halten blieben. - Eine andere Gruppe bilden die gelehrten Berufe: ein Dr. iur. (ältester Beleg, 1582,
Nr. 294), ein Notarius (Nr. 310) und auf einer Gedenktafel in Miltenberg gleich eine ganze Reihe
derartiger Berufe (Nr. 396). Auch die wenigen erhaltenen Friedhofskreuze (z.B. Nr. 351) gehören
zu Gräbern von Bürgerlichen. Sie stammen alle aus dem 17. Jahrhundert (vgl. auch Nr. 701).
Inschriften an Flurdenkmälern
Die Gruppe der Flurdenkmäler umfaßt drei Steinkreuze, zehn Kruzifixe, 73 Bildstöcke und
sechs Reliefbilder. Hier sind auch die Amorbacher Weidegrenzsteine (Nr. 450) eingereiht. Dazu
kommen neun Bildstöcke der Gruppe „Bruchstücke und Initialen“, unter ihnen der älteste Bild-
stock im Bearbeitungsgebiet (Weckbach 1466, Nr. 661).
Insgesamt sind aus dem 16. Jahrhundert nur 21 Flurdenkmäler (und drei mit Initialen) erhal-
ten ; die überwiegende Mehrzahl gehört dem 17. Jahrhundert an. Die meisten befinden sich im Land-
kreis Buchen, vor allem in dem verkehrsarmen Grenzsaum gegen Bayern. Im ganzen Landkreis Mos-
bach treten nur zwei Inschriften auf, und zwar im äußersten Süden; in den früher zu Kurpfalz
gehörigen Gebieten gibt es keine Flurdenkmäler, da hier die Reformation schon früh eingeführt
wurde.
Die Kruzifixe stehen auf Friedhöfen oder in der Nähe von Kirchhöfen, die Steinkreuze und
Bildstöcke an Landstraßen und Feldwegen, häufig an Kreuzungen und Gabelungen, in Dörfern,
selbst mitten im Wald (Nr. 497); Bildstöcke in der Nähe von Kirchen wurden wohl erst nachträglich
dort aufgestellt (Nr. 457).
Die Grundform des Bildstocks bleibt die ganze Zeit über unverändert: auf vierkantigem, vorn
abgefastem Stamm sitzt ein etwas breiteres Oberteil mit Satteldach, oft mit einem Steinkreuz als
Bekrönung. Eine Nische dient zur Aufnahme einer Figur. Selten treten Abweichungen von dieser
Form auf (Nr. 480); von 1626 ab erscheinen zwei gekreuzte Satteldächer (Nr. 512), gelegentlich
ein runder Stamm (Nr. 467), später auch ein Relief anstelle einer Nische (Nr. 467, 479). Jedoch
kann auch auf dem Stamm eine flache Tafel (Nr. 495, 508, 527) oder auf einer Säule ein Gehäuse
(Nr. 489+, 529) mit einer oder mehreren Reliefdarstellungen sitzen: dann wird das Denkmal
Reliefbild genannt. — Die Inschrift ist meist im Stamm eingemeißelt (bei rundem Stamm kann sie
spiralförmig laufen: Nr. 467, 501), manchmal auch auf den Randleisten des Oberteils. Schon früh
(Nr. 452), aber ziemlich selten treten Wappen zum Text.
Die Sprache der Inschriften auf Flurdenkmälern ist fast durchweg deutsch; zweisprachig sind
nur ein Bildstock in Walldürn (Nr. 467) und die Stiftungs- und Gedächtnisinschriften auf dem
Sockel der großen Kreuzigungsgruppe in Bürgstadt (Nr. 484); eine lateinische Inschrift befindet
sich auf einer Reliefsäule in Eichenbühl (Nr. 489) und auf einem Bildstock in Hettingen (Nr. 519).
Die Schriftart ist in den meisten Fällen die lateinische Majuskel (Kapitale), oft in ungelenken For-
men eingehauen: es handelt sich ja bei den Flurdenkmälern um eine vorwiegend bäuerliche Kunst.
Die Inschrift enthält oft nur Namen, manchmal ergänzt durch den Zusatz „hat diesen Bildstock
machen lassen“. In vielen Fällen ließ der Schultheiß den Bildstock setzen, zweimal auch Schultheiß
und Gemeinde (Nr. 492, 513). Sehr häufig hören wir, daß das Denkmal „Gott zu Lob und Ehr“
XIII
die Auferstehung finden wir ab 1573 (Nr. 278; vgl. auch die Flurdenkmäler Nr. 494 u. 503 und
das Tafelbild Nr. 633). Der Spruch „Hodie mihi, cras tibi“ ist häufig; er erscheint erstmalig 1573
(Nr. 279), später auch in der deutschen Form (Nr. 355). Andere lateinische Sprüche sind seltener,
so Disticha wie „Inveni portum...“ (Nr. 310) oder in der christlichen Abwandlung „Inveni Chri-
stum. .(Nr. 389). Nur ein lateinischer Spruch mit Endreim ist erhalten (Großeicholzheim 1616,
Nr. 374).
Die räumliche Verteilung der Grabinschriften erklärt sich aus der Tatsache, daß aus der Frühzeit
nur Gräber von Adligen und Geistlichen erhalten sind. Die der Geistlichen liegen zumeist in den
Städten, die der Adligen dagegen in den Kirchen ihrer Wohnsitze. So sind allein in Adelsheim
50 Rittergräber erhalten, die von 1357 (Nr. 146) bis 1648 (Nr. 435) eine fortlaufende Entwicklungs-
linie erkennen lassen. In Hochhausen, Bödigheim, Großeicholzheim, Heinsheim und einigen ande-
ren Orten haben sich kleinere Gruppen von Rittergräbern erhalten.
Der älteste Grabstein von Bürgerlichen stammt vom Jahre 1463 (Miltenberg, Nr. 165). Der
Anteil der bürgerlichen Gräber wird dann immer größer. In breiter Streuung sind sie im ganzen
Gebiet zu finden, mit Schwerpunkten in den Städten Miltenberg und Mosbach. Das häufige Vor-
kommen der Berufsangabe Schultheiß (z.B. Nr. 196a), Ratsfreund (Nr. 228), Keller (Nr. 285) oder
Wirt (Nr. 287) zeigt, daß es nur eine ganz kleine bürgerliche Oberschicht war, deren Gräber er-
halten blieben. - Eine andere Gruppe bilden die gelehrten Berufe: ein Dr. iur. (ältester Beleg, 1582,
Nr. 294), ein Notarius (Nr. 310) und auf einer Gedenktafel in Miltenberg gleich eine ganze Reihe
derartiger Berufe (Nr. 396). Auch die wenigen erhaltenen Friedhofskreuze (z.B. Nr. 351) gehören
zu Gräbern von Bürgerlichen. Sie stammen alle aus dem 17. Jahrhundert (vgl. auch Nr. 701).
Inschriften an Flurdenkmälern
Die Gruppe der Flurdenkmäler umfaßt drei Steinkreuze, zehn Kruzifixe, 73 Bildstöcke und
sechs Reliefbilder. Hier sind auch die Amorbacher Weidegrenzsteine (Nr. 450) eingereiht. Dazu
kommen neun Bildstöcke der Gruppe „Bruchstücke und Initialen“, unter ihnen der älteste Bild-
stock im Bearbeitungsgebiet (Weckbach 1466, Nr. 661).
Insgesamt sind aus dem 16. Jahrhundert nur 21 Flurdenkmäler (und drei mit Initialen) erhal-
ten ; die überwiegende Mehrzahl gehört dem 17. Jahrhundert an. Die meisten befinden sich im Land-
kreis Buchen, vor allem in dem verkehrsarmen Grenzsaum gegen Bayern. Im ganzen Landkreis Mos-
bach treten nur zwei Inschriften auf, und zwar im äußersten Süden; in den früher zu Kurpfalz
gehörigen Gebieten gibt es keine Flurdenkmäler, da hier die Reformation schon früh eingeführt
wurde.
Die Kruzifixe stehen auf Friedhöfen oder in der Nähe von Kirchhöfen, die Steinkreuze und
Bildstöcke an Landstraßen und Feldwegen, häufig an Kreuzungen und Gabelungen, in Dörfern,
selbst mitten im Wald (Nr. 497); Bildstöcke in der Nähe von Kirchen wurden wohl erst nachträglich
dort aufgestellt (Nr. 457).
Die Grundform des Bildstocks bleibt die ganze Zeit über unverändert: auf vierkantigem, vorn
abgefastem Stamm sitzt ein etwas breiteres Oberteil mit Satteldach, oft mit einem Steinkreuz als
Bekrönung. Eine Nische dient zur Aufnahme einer Figur. Selten treten Abweichungen von dieser
Form auf (Nr. 480); von 1626 ab erscheinen zwei gekreuzte Satteldächer (Nr. 512), gelegentlich
ein runder Stamm (Nr. 467), später auch ein Relief anstelle einer Nische (Nr. 467, 479). Jedoch
kann auch auf dem Stamm eine flache Tafel (Nr. 495, 508, 527) oder auf einer Säule ein Gehäuse
(Nr. 489+, 529) mit einer oder mehreren Reliefdarstellungen sitzen: dann wird das Denkmal
Reliefbild genannt. — Die Inschrift ist meist im Stamm eingemeißelt (bei rundem Stamm kann sie
spiralförmig laufen: Nr. 467, 501), manchmal auch auf den Randleisten des Oberteils. Schon früh
(Nr. 452), aber ziemlich selten treten Wappen zum Text.
Die Sprache der Inschriften auf Flurdenkmälern ist fast durchweg deutsch; zweisprachig sind
nur ein Bildstock in Walldürn (Nr. 467) und die Stiftungs- und Gedächtnisinschriften auf dem
Sockel der großen Kreuzigungsgruppe in Bürgstadt (Nr. 484); eine lateinische Inschrift befindet
sich auf einer Reliefsäule in Eichenbühl (Nr. 489) und auf einem Bildstock in Hettingen (Nr. 519).
Die Schriftart ist in den meisten Fällen die lateinische Majuskel (Kapitale), oft in ungelenken For-
men eingehauen: es handelt sich ja bei den Flurdenkmälern um eine vorwiegend bäuerliche Kunst.
Die Inschrift enthält oft nur Namen, manchmal ergänzt durch den Zusatz „hat diesen Bildstock
machen lassen“. In vielen Fällen ließ der Schultheiß den Bildstock setzen, zweimal auch Schultheiß
und Gemeinde (Nr. 492, 513). Sehr häufig hören wir, daß das Denkmal „Gott zu Lob und Ehr“
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