Nassau-Dillenburg
derselben offentlieh abgebetten haben wolten, ange-
zeigt, diese auch fur ihre personen allein undt nicht
daß unschuldige theil des crantzes undt spielleuth,
denen dieselben fur sich zu brauchen undt hergehen
zulaßen unbenommen, beraubt, und also ihrer dar-
gegen bei der hochzeitpredigt verschont werden; in
andern höhern lastern undt mißethaten aber, die öf-
fentliche kirchenbuß, wie herkommen, nicht abge-
stelt sein, sondern in ihrem wesen verpleiben undt
der gebuer gehalten werden soll.
Deßen alles zu gewißer nachrichtung undt | 4r | ob-
servants hatt hochwolg. unser gnediger herr diese
verordtnungspuncten mitt eigner handt under-
schriebenb.
Geschehen den 17. Junii anno etc. 1611
b Unterschrift fehlt.
196
derselben offentlieh abgebetten haben wolten, ange-
zeigt, diese auch fur ihre personen allein undt nicht
daß unschuldige theil des crantzes undt spielleuth,
denen dieselben fur sich zu brauchen undt hergehen
zulaßen unbenommen, beraubt, und also ihrer dar-
gegen bei der hochzeitpredigt verschont werden; in
andern höhern lastern undt mißethaten aber, die öf-
fentliche kirchenbuß, wie herkommen, nicht abge-
stelt sein, sondern in ihrem wesen verpleiben undt
der gebuer gehalten werden soll.
Deßen alles zu gewißer nachrichtung undt | 4r | ob-
servants hatt hochwolg. unser gnediger herr diese
verordtnungspuncten mitt eigner handt under-
schriebenb.
Geschehen den 17. Junii anno etc. 1611
b Unterschrift fehlt.
196