28. Visitationsabschied 1611
undt kindtbetten26 undt dergleichen entheiligung
des sabbaths, auch verwahrloßung der kirchengüt-
ter, almosen, ungehorsamb gegen die eltern undt
hinwieder verbitterung der eltern gegen die kinder,
fressen, sauffen, dantzen, spielen, schanden und
schmehen, und was des dings mehr, will ein jede ob-
rigkeit ihres orths darahn sein undt den kirchendie-
nern die handt biethen, das solche mängel je mehr
undt | 5r | mehr abgeschafft, dagegen alle gottseelig-
keit gepflantzet werde.
g Das Siegel fehlt.
26 Das Kindbettmahl wurde Freunden und Verwandten
vor der Taufe als Dank für die geleistete Unterstützung
ausgerichtet, vgl. die Hohenloher Polizeiordnung von
Wollen demnach offt hochwohlermelde sämbtliche
g. herren, das über diesem abschiedt ernstlich undt
steiff ohne ahnsehen der personen gehalten werden
solle.
Dessen zu urkundt ist hochwohlermeltes u. g. herren
secret hieran getruckt wordeng. So geschehen auff
Dillenburgk, den 25. Novembris anno 1611.
1571, Sehling, EKO XV, S. 157 und Anm. 12, die
Waldecker Kirchen- und Zuchtordnung von 1555, Seh-
ling, EKO IX, S. 227 Anm. 14 und die Solmser Kir-
chenzuchtordnung von 1582, ebd., S. 323 Anm. 12.
201
undt kindtbetten26 undt dergleichen entheiligung
des sabbaths, auch verwahrloßung der kirchengüt-
ter, almosen, ungehorsamb gegen die eltern undt
hinwieder verbitterung der eltern gegen die kinder,
fressen, sauffen, dantzen, spielen, schanden und
schmehen, und was des dings mehr, will ein jede ob-
rigkeit ihres orths darahn sein undt den kirchendie-
nern die handt biethen, das solche mängel je mehr
undt | 5r | mehr abgeschafft, dagegen alle gottseelig-
keit gepflantzet werde.
g Das Siegel fehlt.
26 Das Kindbettmahl wurde Freunden und Verwandten
vor der Taufe als Dank für die geleistete Unterstützung
ausgerichtet, vgl. die Hohenloher Polizeiordnung von
Wollen demnach offt hochwohlermelde sämbtliche
g. herren, das über diesem abschiedt ernstlich undt
steiff ohne ahnsehen der personen gehalten werden
solle.
Dessen zu urkundt ist hochwohlermeltes u. g. herren
secret hieran getruckt wordeng. So geschehen auff
Dillenburgk, den 25. Novembris anno 1611.
1571, Sehling, EKO XV, S. 157 und Anm. 12, die
Waldecker Kirchen- und Zuchtordnung von 1555, Seh-
ling, EKO IX, S. 227 Anm. 14 und die Solmser Kir-
chenzuchtordnung von 1582, ebd., S. 323 Anm. 12.
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