Metadaten

Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (14. Band): Kurpfalz — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1969

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30629#0069
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Catechesis religionis christianae, quae traditur in ecclesiis et scholis Palatinatus. [Kurfürstl.
Wappen]
Heydelbergae excudebant Michael Schirat et Johannes Mayer. Anno MDLXIII.
[Aij-Diiij] 8 unpag. und 56 pag. Seiten, 32 Blätter in 80 Exemplare in Landesb. Stuttgart,
Theol. oct. 2813, Staatsb. München, Catech. 116/1, Bibliothek der großen Kirche zu Emden,
Theol. oct. 513
Hrsg. von H. A. Niemeyer: Collectio confessionum in ecclesiis reformatis publicatarum (Leipzig
1840), S. 428-461 und von H.E.Vinke: Libri symbolici ecclesiae reformatae Nederlandicae
(Utrecht 1846), S. 295-395, jeweils auf der rechten Seite.
Im Apparat der Kirchenordnung von 1563 (Nr. 31) als Textvorlage abgekürzt mit: lat.
Auch hier ist, ähnlich wie beim deutschen Text, im Drucksatz korrigiert worden, so daß die Druck-
exemplare kleine Varianten untereinander aufweisen.
Die wichtigsten Besonderheiten dieser lateinischen Ausgabe bestehen einmal in der Fragenzählung,
die die frühen deutschen Ausgaben, auch die Texte in den Kirchenordnungen nicht besitzen und die
erstmalig in einer deutschen Ausgabe des Katechismus, Heidelberg 1570, nachweisbar ist, zum andern
in einem von den deutschen Texten vielfach unterschiedlichen, in der Regel reicheren Schriftbeweis. Da
die lateinische Fassung hierin offensichtlich in den Nachdrucken der Kirchenordnung vorbildlich ge-
worden ist, merken wir deren Varianten im Schriftbeweis in unserer Textausgabe an. Der Bibelstellen-
nachweis der latina wird im Unterschied zu den deutschen Ausgaben, wieder unter Einschluß der Texte
in den Kirchenordnungen bis 1576/77, mit den Verszahlen geführt. In den deutschen Katechismen tau-
chen die Verszahlen erst nach dem Erscheinen der in Heidelberg gedruckten Lutherbibel von 1568, der
ersten deutschen Bibel mit Verszahlen überhaupt, auf, mit Sicherheit seit 1570.
Der Katechismus ist noch in seinem ersten Jahre ziveimal in die niederländische Sprache, einmal
davon durch Petrus Dathenus, und von Josua Lagus in den niederdeutschen Dialekt übersetzt worden.
Auch eine heute noch unbekannte zweite lateinische Version von 1563 muß existiert haben. Außerdem
ist ein Nachdruck in Krakau 1563 bezeugt. In der Folgezeit häufen sich Ausgaben und Übersetzungen,
die den Katechismus zu einer der wichtigsten Schriften der reformierten Kirche gemacht haben.
Unter dem Datum des 5. März 1563 ergeht eine Verfügung an die Superintendenten der Rhein-
pfalz, mit der ihnen die ersten Exemplare zugestellt und deren Auslieferung an die Pfarrer und Schul-
meister, bei denen man keinen Widerstand befürchten muß, aufgetragen wird. Bestimmt wurde ferner,
daß eine besondere Ankündigung auf den Kanzeln zu unterbleiben habe. Man war sich in Heidelberg
bewußt, daß die Einführung des neuen Katechismus nicht ohne Schwierigkeiten abgehen werde. Sie sind
in der Tat eingetreten und haben bis 1564 noch mehrfach Entlassungen von lutherisch gesinnten Pfarrern
zur Folge gehabt. So hat also der Heidelberger Katechismus in der Rheinpfalz nur fakultative Geltung
besessen, bis er 1564 als Bestandteil der neuen Kirchenordnung überall verbindlich eingeführt wurde.
Ein Versuch des Kurfürsten, den Katechismus im März 1563 auch in der Oberpfalz einzuführen, schei-
terte am Widerstand der dortigen Landstände, die unbeugsam am Luthertum festhielten.
Mit dem Erscheinen des Katechismus datiert offiziell der Übertritt von Kurpfalz zum reformierten
Bekenntnis. Dies hat eine mehrjährige theologische Fehde und reichsreligionsrechtliche Probleme zur
Folge gehabt, die auf dem Augsburger Reichstag von 1566 im Sinne eines praktischen modus vivendi,
nicht aber in einer eigentlichen Lösung ihre Erledigung fanden. Dies zu schildern, ist hier nicht der Ort.
Nach der Herstellung des Katechismus wurde die endgültige Bearbeitung der Kirchenordnung in
Angriff genommen. Bereits die Superintendentensynode vom Januar 1563 scheint dafür Gesichtspunkte
gegeben zu haben, die wir allerdings nur aus einem lutherischen Pamphlet in polemischer Zuspitzung

43
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften