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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (14. Band): Kurpfalz — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1969

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https://doi.org/10.11588/diglit.30629#0577
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Kirchenratsordnung ca. 1593

erinnern, da etwas an der kirchen durch ihre faul-
heit, fahrlessigkeit, verseumnuß, verkehrung und
ergernuß versaumpt oder gehindert werde, daß82
unser herre83 Gott, der himlische vater, 84ihrer an-
befolhenen pfarrkinder84 blut aus der kirchendiener
hände erfordern werde85.
Demnach soll dem examinirten das ort, dahin er86
geschickt, deßgleichen die gelegenheit desselben
87orts87 angezeigt, die 88bestallungspuncten88 89
fürgelegt 90und bedacht darauf gegeben werden
und90, so er die bewilligt, darauf91 angeloben und
schweren lassen, allem und ihdem, so darin begrif-
fen, getreulich nachzukommen, aber92 keinem, der
sich dessen93 verweigert zu thun, einiger kirchen-
oder schuldienst ufgetragen94 werden50. Und hat
man ihme daruf ein gewisse verzeichnuß seiner
competentz aus der verwalthung geben und zustellen
zu lassen.
95Nach diesem96 sol der examinatus oder der, so
zu transferiren ist, den amptleuten und inspectorn97
des orts, dahin 98er verordnet, mit unserer praesen-
tationsschriften zugeschickt und durch sie98, die
amptleute, unsern undterthanen, schultheisen,
bürgermeistern und gericht 99ihdes orts fürgestelt99,
befolhen95 und ernstlich uferlegt werden, ihnen also
fur ihren pfarrer und seelsorger zu erkennen, den

82 1564: so wolle.
83 1564: + und.
84-84 1564: ihr.
85 Fehlt 1564.
86 1564: + soll.
87-87 1564: item die competentz (davon unsere kirchen-
rhäte einen lautern und gewissen auszug bei sich
haben sollen).
88-88 1564: bestallung, so zu endt diesem unserm be-
velch angehenckt.
89 Unsere Nr. 84, für die Folgezeit unsere Nr. 97,
unten S. 586-590.
90-90 1564: ime darauf bedacht gelassen und alsdann.
91 Fehlt 1564.
92 1564: und soll.
93 1564: solchs.
94 1564: bevolhen.
95-95 Fast wörtlich aus 1564, oben S. 415.
96 1564: solchem.
97 1564: superintendenten.
98-98 1564: der neue kirchen- oder schuldiener verord-
net werden soll, schriftlich angezaigt und durch.
99-99 Fehlt 1564.
1-1 Fast wörtlich aus 1564, oben S. 415.

schuldigen kirchengehorsamb zu leisten und, das
sie Uhnen für allem gewalt und mutwillen unsert-
wegen2 zu schutzen und3 ihme das seinige treulich
folgen zu lassen1 von uns ernsten befehlich hetten,
anzeigen und vermelden.
4Ebenermassen5 soll6 durch den inspectorem7
solcher neue kirchendiener8 der gemeinde ihdes
orts 9in der kirchen fürgestelt und9 befolhen wer-
den10, seine lehr 11und predigten fleissig anzuhö-
ren11, denselben treulich12 zu geleben, auch zu
friedt13, einigkeit und ehrerbietung als gegen14
ihrem geistlichen vater 15und seelsorger15 ermahnet
werden16 und darauf von Gott, dem herren, bitten16,
das er sein beruf bestetigen, ihme sein heiligen geist
vermehren und gnade verleyhen wolle, der kirchen
Christi mit nutz und frucht vorzustehen, der zu-
hörer hertzen auch zu ihme zu neigen, damit17 er
viel leute dem herrn Christo gewinnen und ohne är-
gernuß in der christlichen gemeind wandeln möge,
wie dann ein ihder inspector18 der gelegenheit und
seinem habenden19 befehlich20 nach wol wird zu ver-
richten wissen.
Wann nun21 solches alles geschehen, so soll dem
pfarrer 22oder diacono seine ordentliche behausung,
auch kirchenbücher und zinßregister neben andern,
so dazu22 gehörig ist23, mit kundschaft deß schult-
2 Fehlt 1564.
3 1564: auch.
4-4 Fast wörtlich aus 1564, oben S. 415-416.
5 1564: Es.
6 1564: + auch.
7 1564: superintendenten.
8 1564: pfarrer oder diacon.
9-9 Fehlt 1564.
10 1564: + vleissig.
11-11 1564: anzunemen.
12 Fehlt 1564.
13 1564: + und.
14 1564: zu.
15-15 1564: mit anrufung Gottes herrn.
16-16 Fehlt 1564.
17 1564: uf das.
18 1564: superintendens.
19 Fehlt 1564.
20 Unsere Nr. 86, oben S. 534-541.
21 Fehlt 1564.
22-22 1564: das pfarhauß und die pfarrguther, auch die
bücher und, was dahin.
23 Fehlt 1564.

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