Regierungszeit Friedrichs IV. 1592-1610
Den räthen, amptleuten, raths- und gerichts-
personen55.
56Sihe dich umb unter allem volck nach redlichen
leuthen, die Gott fürchten, warhaftig und dem geitz
feind sind. Die setze uber sie56, etliche uber tausend,
uber hundert, uber funfzig und uber zehen, 56das
sie das volck allezeit richten56. Wo aber eine grosse
sache ist, das sie dieselbe an dich bringen, und sie
alle geringe sachen richten. Exod. 18, vers. 21. 22.
57Sehet zu, was ihr thut. Denn ihr haltet das ge-
richt nicht den menschen, sondern dem herren, und
er ist mit euch im gericht. Darumb lasst die furcht
des herren bey euch sein und hütet euch und thuts.
Denn bey dem herren, unserm Gott, ist kein un-
recht noch ansehen der person noch annehmen des
geschencks. 2.Chron. 19, vers. 6 . 7 57.
Den unterthanen58.
59Jederman sey unterthan der obrigkeit, die ge-
walt uber ihn hat. Dann es ist keine obrigkeit ohne
von Gott. Wo aber obrigkeit ist, die ist von Gott ver-
ordnet. Wer sich nun wider die obrigkeit setzet, der
widerstrebet Gottes ordnung. Die aber widerstre-
ben, 60werden uber sich ein urtheil empfahen. Dann
die gewaltigen sind nicht den guten wercken, son-
dern den bösen zu fürchten. Wilt du dich aber nicht
fürchten für der obrigkeit, so thue guts, so wirstu
lob von derselben haben. Dann sie ist Gottes diene-
rin dir zugut. Thust du aber böses, so fürchte dich.
Dann sie tregt das schwert nicht umbsonst. Sie ist
Gottes dienerin, eine rächerin zur strafe uber den,
der böses thut. So seid nun auß noth unterthan, nit
allein umb der strafe willen, sondern auch umb des
gewissens willen. Derhalben müsset ihr auch schoß61
geben. Dann sie sind Gottes diener, die solchen
schutz sollen handhaben. Rom. 13, V. 1.2. 3. 4. 5.
659.
Seid unterthan aller menschlichen ordnung umb
des herren willen, es sey dem könige als dem ober-
sten oder den hauptleuten alß den gesandten von
ihm zur rache uber die ubelthäter und zu lob den
frommen. 1.Pet. 2, V. 1362.
55 1563: Den richtern.
56-56 Wörtlich aus 1563, vgl. oben S. 376.
57-57 Wörtlich aus 1563, vgl. oben S. 376.
58 1563: Der weltlichen oherkeyt und underthonen.
Den lehrern, eltesten und almoßpflegern.
Du menschenkind, ich habe dich zum wächter ge-
setzt uber das haus Israel. Du solt auß meinem
munde das wort hören und sie von meinetwegen
warnen. Wenn ich dem gottlosen sage, du must des
todes sterben, und du warnest ihn nicht und sagest
es ihm nicht, damit sich der gottlose für seinem
gottlosen wesen hüte, auf daß er lebendig bleibe, so
wird der gottlose umb seiner sünde willen sterben,
aber sein blut wil ich von deiner hand fodern. Wo
du aber den gottlosen warnest und er sich nicht be-
kehret von seinem gottlosen wesen und wege, so
wird er umb seiner sünde willen sterben, aber du
hast deine seele errettet. Ezech. 3, V. 17. 18. 19.
So habt nun acht auf euch selbst und auf die
gantze herde, unter welche euch der heilige geist ge-
setzt hat zu bischofen, zu weiden die gemeine Got-
tes, welche er durch sein eigen blut erworben hat.
Act. 20, V. 28.
Die eltesten, so unter euch sind, ermahne ich der
mitelteste und zeuge der leiden, die in Christo sind,
und theilhaftig der herrligkeit, die offenbahret wer-
den soll, weidet die herde Christi, so euch befohlen
ist, und sehet wol zu, nicht gezwungen, sondern
williglich, nicht umb schendliches gewins willen,
sondern von hertzengrund, nicht als die ubers volck
herschen, sondern werdet ein fürbilde der herde, so
werdet ihr (wenn erscheinen wird der ertzhirte) die
unverwelckliche kron der ehren empfangen. 1.Pet.
5, V. 1. 2. 3. 4.
Hat jemand ein ampt, so warte er des ampts.
Lehret jemand, so warte er der lehre. Ermahnet je-
mand, so warte er des ermahnens. Gibt jemand, so
gebe er einfaltiglich. Regieret jemand, so sey er
fleissig. Ubet jemand barmhertzigkeit, so thue erß
mit gutem willen. Rom. 12, vers. 7. 8.
Den zuhörern.
Du solt thun nach dem, das sie (nemblich die prie-
ster und leviten, richter) dir sagen, an der stett, die
der herr erwehlet hat, und solts halten, das du thust
nach allem, das sie dich lehren werden. Nach dem
59-59 Wörtlich aus 1563, vgl. oben S. 376.
60 1653: + die. 61 1563: steur.
62 1563 hat nur die Stellenangabe, nicht aber das
ausgedruckte Zitat.
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Den räthen, amptleuten, raths- und gerichts-
personen55.
56Sihe dich umb unter allem volck nach redlichen
leuthen, die Gott fürchten, warhaftig und dem geitz
feind sind. Die setze uber sie56, etliche uber tausend,
uber hundert, uber funfzig und uber zehen, 56das
sie das volck allezeit richten56. Wo aber eine grosse
sache ist, das sie dieselbe an dich bringen, und sie
alle geringe sachen richten. Exod. 18, vers. 21. 22.
57Sehet zu, was ihr thut. Denn ihr haltet das ge-
richt nicht den menschen, sondern dem herren, und
er ist mit euch im gericht. Darumb lasst die furcht
des herren bey euch sein und hütet euch und thuts.
Denn bey dem herren, unserm Gott, ist kein un-
recht noch ansehen der person noch annehmen des
geschencks. 2.Chron. 19, vers. 6 . 7 57.
Den unterthanen58.
59Jederman sey unterthan der obrigkeit, die ge-
walt uber ihn hat. Dann es ist keine obrigkeit ohne
von Gott. Wo aber obrigkeit ist, die ist von Gott ver-
ordnet. Wer sich nun wider die obrigkeit setzet, der
widerstrebet Gottes ordnung. Die aber widerstre-
ben, 60werden uber sich ein urtheil empfahen. Dann
die gewaltigen sind nicht den guten wercken, son-
dern den bösen zu fürchten. Wilt du dich aber nicht
fürchten für der obrigkeit, so thue guts, so wirstu
lob von derselben haben. Dann sie ist Gottes diene-
rin dir zugut. Thust du aber böses, so fürchte dich.
Dann sie tregt das schwert nicht umbsonst. Sie ist
Gottes dienerin, eine rächerin zur strafe uber den,
der böses thut. So seid nun auß noth unterthan, nit
allein umb der strafe willen, sondern auch umb des
gewissens willen. Derhalben müsset ihr auch schoß61
geben. Dann sie sind Gottes diener, die solchen
schutz sollen handhaben. Rom. 13, V. 1.2. 3. 4. 5.
659.
Seid unterthan aller menschlichen ordnung umb
des herren willen, es sey dem könige als dem ober-
sten oder den hauptleuten alß den gesandten von
ihm zur rache uber die ubelthäter und zu lob den
frommen. 1.Pet. 2, V. 1362.
55 1563: Den richtern.
56-56 Wörtlich aus 1563, vgl. oben S. 376.
57-57 Wörtlich aus 1563, vgl. oben S. 376.
58 1563: Der weltlichen oherkeyt und underthonen.
Den lehrern, eltesten und almoßpflegern.
Du menschenkind, ich habe dich zum wächter ge-
setzt uber das haus Israel. Du solt auß meinem
munde das wort hören und sie von meinetwegen
warnen. Wenn ich dem gottlosen sage, du must des
todes sterben, und du warnest ihn nicht und sagest
es ihm nicht, damit sich der gottlose für seinem
gottlosen wesen hüte, auf daß er lebendig bleibe, so
wird der gottlose umb seiner sünde willen sterben,
aber sein blut wil ich von deiner hand fodern. Wo
du aber den gottlosen warnest und er sich nicht be-
kehret von seinem gottlosen wesen und wege, so
wird er umb seiner sünde willen sterben, aber du
hast deine seele errettet. Ezech. 3, V. 17. 18. 19.
So habt nun acht auf euch selbst und auf die
gantze herde, unter welche euch der heilige geist ge-
setzt hat zu bischofen, zu weiden die gemeine Got-
tes, welche er durch sein eigen blut erworben hat.
Act. 20, V. 28.
Die eltesten, so unter euch sind, ermahne ich der
mitelteste und zeuge der leiden, die in Christo sind,
und theilhaftig der herrligkeit, die offenbahret wer-
den soll, weidet die herde Christi, so euch befohlen
ist, und sehet wol zu, nicht gezwungen, sondern
williglich, nicht umb schendliches gewins willen,
sondern von hertzengrund, nicht als die ubers volck
herschen, sondern werdet ein fürbilde der herde, so
werdet ihr (wenn erscheinen wird der ertzhirte) die
unverwelckliche kron der ehren empfangen. 1.Pet.
5, V. 1. 2. 3. 4.
Hat jemand ein ampt, so warte er des ampts.
Lehret jemand, so warte er der lehre. Ermahnet je-
mand, so warte er des ermahnens. Gibt jemand, so
gebe er einfaltiglich. Regieret jemand, so sey er
fleissig. Ubet jemand barmhertzigkeit, so thue erß
mit gutem willen. Rom. 12, vers. 7. 8.
Den zuhörern.
Du solt thun nach dem, das sie (nemblich die prie-
ster und leviten, richter) dir sagen, an der stett, die
der herr erwehlet hat, und solts halten, das du thust
nach allem, das sie dich lehren werden. Nach dem
59-59 Wörtlich aus 1563, vgl. oben S. 376.
60 1653: + die. 61 1563: steur.
62 1563 hat nur die Stellenangabe, nicht aber das
ausgedruckte Zitat.
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