Metadaten

Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Bergholz, Thomas [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (18. Band = Rheinland-Pfalz, 1): Herzogtum Pfalz-Zweibrücken, die Grafschaften Pfalz-Veldenz, Sponheim, Sickingen, Manderscheid, Oberstein, Falkenstein und Hohenfels-Reipoltskirchen — Tübingen: Mohr Siebeck, 2006

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https://doi.org/10.11588/diglit.30658#0044
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Pfalz-Zweibrücken

mecklenburgische Versionen in Hochdeutsch (1552 und 1554), Niederdeutsch (1557) sowie in Latein (1562),
die in den späteren Auflagen weitere Veränderungen enthalten, auf der anderen Seite betrachtete Melancht-
hon dieses Werk als sein eigenes, das er als eine Art Musterkirchenordnung in zahlreichen, wiederum ver-
änderten Auflagen als Privatdruck (d.h. ohne mecklenburgisches Wappen und fürstliche Vorrede) erschei-
nen ließ, so 1552, 1554 und 1558 (hier nur das Examen, letztere Ausgabe wurde dann die offizielle witten-
bergische) sowie 1559.52
In der Bibliotheca Bipontina in Zweibrücken befindet sich das Handexemplar Sitzingers. Es besteht aus
einer aufgeschnittenen pfalz-neuburgischen Kirchenordnung Ottheinrichs53 von 1554 und einer aufge-
schnittenen mecklenburgischen Kirchenordnung Herzog Johann Albrechts sowie den zwischen die Druck-
seiten eingeschobenen handschriftlichen Notizen und Zusätzen Sitzingers, die nicht unbeträchtliche Verän-
derungen an beiden Vorlagen vornehmen.54 Im Teil über die Einrichtung der Schulen55 wird darüber hinaus
die kurpfälzische Schulordnung56 von 1556, im Teil Wie man Gejangene und zum Tod Verurteile trösten soll
Veit Dietrichs Agendbüchlein57 und in der Begräbnisordnung die Schwäbisch Haller Kirchenordnung von
154358 benutzt.
Allerdings ist dieser Entwurf Sitzingers nicht die unmittelbare Druckvorlage gewesen, denn zwischen
dem Entwurf, der mit finis 10. Martii Anno 1556 U[lrich] S[itzinger] unterzeichnet ist, und dem ersten
Druck von 1557 bestehen immer noch Unterschiede. Sitzinger hat z.B. in seiner mecklenburgischen Vorlage
alle Verweise auf das Interim gestrichen - in der gedruckten Fassung 1557 sind sie wieder vorhanden. Auch
an anderen Stellen sind einzelne, meist kleinere Textteile der gedruckten Fassung nicht im Entwurf vor-
handen, das Kapitel Wie man Gefangene und zum Tode Verurteilte trösten soll fehlt im Entwurf sogar völlig.
Schneider weist nach, dass die Änderungen auf Gutachten von Melanchthon und Brenz zurückgehen, denen
der Sitzingersche Entwurf zugestellt worden war und die mit ausführlichen Vorschlägen antworteten, die
allerdings ebenfalls nicht vollständig übernommen wurden.59
Der folgende Überblick gliedert die Ordnung nach Kapiteln60 und weist die Herkunft des jeweiligen
Kapitels nach.

Inhaltsübersicht

Quelle
Vorworte 1557, 1560, 1570, 1571/1587, 1600
Alphabetisches Register
Vorrede zur KO KO Mecklenburg

I. Von der Leer und Predig
Vorrede betr. die Lehre
Ordinandenexamen

KO Pfalz-Neuburg
KO Mecklenburg
(= Melanchthons Ordinandenexamen)

52 CR 23 bietet den Text des Examens in der offiziellen
wittenbergischen Version von 1558; Melanchthon
StA 6 folgt der Erstausgabe von 1552. Sehling, EKO
V, bietet den ganzen Text der Kirchenordnung von 1552
mit den Ergänzungen und Veränderungen der Nieder-
deutschen Ausgabe von 1557.
53 Die wiederum eine fast wörtliche Übernahme der würt-
tembergischen von 1553 ist, vgl. Sehling, EKO XIV,
S. 113ff., und Sehling, EKO XVI, S. 486f.
54 Vgl. Schneider, Entwurf, S. 440.

55 Hier ist vor allem an die Landesschule in Hornbach zu
denken, vgl. Kuby, Reformation, S. 38.
56 Vgl. Sehling, EKO XIV, S. 225-229.
57 Vgl. Sehling, EKO XI, S. 531-534.
58 Ordnung der Kirchen inn eins Erbarn Raths zu Schwäbi-
schen Hall Oberkeit und gepiet gelegen. Schwäbisch Hall
1543 (Württ. LaBi. Stuttgart, R 16 Ord 2). Abdruck in:
Sehling, EKO XVII/1 (im Druck).
59 Schneider, Entwurf, S. 445-448.
60 Die arabische Kapitelzählung stammt vom Bearbeiter.

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