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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Bergholz, Thomas [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (18. Band = Rheinland-Pfalz, 1): Herzogtum Pfalz-Zweibrücken, die Grafschaften Pfalz-Veldenz, Sponheim, Sickingen, Manderscheid, Oberstein, Falkenstein und Hohenfels-Reipoltskirchen — Tübingen: Mohr Siebeck, 2006

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https://doi.org/10.11588/diglit.30658#0726
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Evangelische Gebiete

Löwenstein zu Randeck von der Mainzer Abtei St. Jakob zu Lehen), aber zur Pfarrstelle gehörte auch das
falkensteinische Dorf Biebelsheim. Dieser Brief ist - leider ohne Quellenangabe! - abgedruckt bei Wilhelm
Diehl, Reformationsbuch der evangelischen Pfarreien des Großherzogtums Hessen, Friedberg 1917, S. 399,
und lautet:
Demnach durch Romisch Kays. Königlich Mayestät, auch Churfürsten, Fürsten ... uff gewesenen Reichs-
tagen die Religion frey gestelt und aber wir vernemen, daß Ir unsere Underthanen zu Bibelsheim nit allein mit
Christlicher, Evangelischer Lere, wie das gewonlich in der churf. Pfaltz und dan sonderlich auch unsers Gepiets
zu Bretzenheim gehalten würdt, nit versehen, sondern auch etwa zu Zeiten nit der Ort gehen oder khommen, wie
sich gepürt, also daß uns von Oberkeit wegen inzusehen gepueren will, derhalben ist unser Beger und Bevelch, Ir
wollen hinfuro zu jeden Zeiten zu Verkundigung und Uslegung des he[i]lgen Evangeliums, auch Reichung des
Nachtmals Krancken und sonst, wie Ir wissen, auch zu Kindertaufen und Begrebnuß zu gehorsamen schuldig
euch onnachlessig dahin schicken und verfugen und anders nit ferner oder weiter unser Underthanen dan mit
Christlicher, Evangelischer Ler, Nachtmal, Kindertauf, Begrebnussen, Us- und Inleitung der Eheleut, schwan-
ger Weiber, auch dem jungen Volck Underweisung des Catha[ch]ismus halten oder uben, dan wie obgemelt die
Ortt und nemlich zu Bretzenheim denselben gegeben Ordnung nach gehalten würdt.
Spätestens 1567 löste sich dieses Problem allerdings dergestalt, dass es dem Junker von Löwenstein
gelang, auch in Planig einen evangelischen Pfarrer zu installieren.9 Graf Johann starb 1579, am lutherischen
Bekenntnis seiner kleinen Landeskirche hielt er zeitlebens fest; das belegen seine guten Kontakte u.a. zu
Johann Marbach nach Straßburg, der ihm z.B. 1565 den jungen Johann Pappus, den späteren Straßburger
Kirchenpräsidenten, als Hofprediger zusandte.
Sein jüngerer Bruder Sebastian, der 1554 die Herrschaft Oberstein erhalten hatte und 1558 ebenfalls
heiratete,10 starb schon 1571. Noch bevor eine offizielle Vormundschaft eingerichtet wurde, begann Johann
zusammen mit Sebastians Witwe, der Wild- und Rheingräfin Elisabeth,11 auch hier damit, evangelische
Pfarrer einzusetzen. Zwar ist der Konfessionsstand Graf Sebastians unklar, aber zumindest seine beiden
Söhne Philipp Franz und Johann Philipp waren katholisch, letzterer sogar wieder Domherr in Köln, genau
wie nach ihm Johann Otto, ein Sohn Philipp Franz’. Dennoch setzen 1572 die evangelischen Kirchenbücher
in Oberstein ein, Johann ließ sich wiederum aus Straßburg aushelfen: Diesmal sandte man ihm Daniel
Pappus12 als Praeceptor nach Oberstein.
Der dritte Sohn Wirichs V., der Begründer der niederrheinischen Linie Broich, Philipp, starb schon
1554. Sein Sohn Wirich VI. wurde 1567 für mündig erklärt - was eine Geburt um oder bald nach 1542 nahe
legt, etwa 10 Jahre vor der Legitimation der Ehe Philipps mit Caspara von Holtey! Durch Erziehung und
verwandschaftliches Umfeld am Niederrhein war er nachweislich einer reformierten Gesinnung zugetan;
1582/83 war er als kurfürstlicher Rat am Reformationsversuch des Erzbischofs Gebhard Truchseß von
Waldburg beteiligt.13 Als 1598 spanische Truppen gegen die Niederlande einrückten, wurde auch Schloss
Broich belagert. Gegen Zusicherung des freien Geleites kapitulierte Graf Wirich. Beim Abzug wurde aber
seine Truppe niedergemetzelt, er selbst gefangengesetzt, wenige Tage darauf ermordet und sein entstellter
Leichnam verbrannt.14

9 Vgl. Brändenburg, Herren und Grafen, S. 218.
10 Und somit offenbar ebenfalls der Kölner Dompfründe
entsagt hatte!
11 Einer Tochter von Ursulas Vetter, des Wild- und Rhein-
grafen Philipp Franz.

12 Evt. einer der Söhne von Johann Pappus.
13 Vgl. Goeters, Grafen, S. 18f.
14 Vgl. Goeters, Grafen, S. 20.

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