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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Bergholz, Thomas [Oth.]; Goeters, J. F. Gerhard [Oth.]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (19. Band = Rheinland-Pfalz, 2, 1. Teilband): Die Reichsstädte Landau, Speyer und Worms - die Grafschaften Leiningen, Sayn und Wied - die Wild- und Rheingrafschaft - das Fürstentum Pfalz-Simmern - die Grafschaft Pfalz-Veldenz (Nachtrag) — Tübingen: Mohr Siebeck, 2008

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https://doi.org/10.11588/diglit.30659#0052
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Landau

immer noch aktiven Schwenckfelder in Landau verhört wurden.54 1578 unterschrieben die Landauer Kir-
chendiener die Konkordienformel.
1562 wurde, nachdem wahrscheinlich noch unter Baders Einfluss in Landau außer den Sonntagen offen-
bar keine Feiertage gehalten worden waren, eine Feiertagsordnung beschlossen, die nach dem Beschluss im
Ratsprotokoll der Zweibrücker Ordnung entsprechen sollte.
6. Feiertagsordnung 1562 (Text S. 60)
1571 erließ der Rat der Stadt ein Mandat zur Ergänzung der Polizeiordnung, die, wie die Überschrift
besagt, 1564 erlassen wurde. Diese Fassung ist aber nicht erhalten.55 Für unsere Belange interessant ist vor
allem der erste Punkt zum Gottesdienstbesuch.
7. Mandat zum Gottesdienstbesuch und zur Polizeiordnung 1571 (Text S. 62)
Auch das Verhalten gegen den offenbar dem Calvinismus zuneigenden Neubürger Dr. Andreas Gottwald
zeugt vom konsequent lutherischen Kurs Doccanders und des Rates. Anlässlich einer Anfrage, ob Gott-
walds Frau ein Patenamt übernehmen wolle, war Doccander mit Gottwald in heftigen Streit geraten,
worauf der Rat Gottwald zur Auflage machte, falls er weiter Landauer Bürger bleiben wolle, dass er sich
konform zur lutherischen Ordnung der Stadt zu verhalten habe, nämlich die Gottesdienste besuchen und
nicht außerhalb Landaus zum reformierten Abendmahl gehen solle. Diese erste Ermahnung schien aller-
dings wenig Erfolg zu zeigen, denn noch im selben Jahr erneuert der Rat diese Drohung, dass Calvinisten
und Sektierer mit dem Verlust des Bürgerrechts zu rechnen hätten.
8. Verhandlungen gegen Calvinisten 1582 (Text S. 65)
Nachfolger Doccanders wurde Leonhard Engelhard, der 1586 aus Bretten kam und bis zu seinem Tod 1609
Senior der Landauer Kirche war.56 Engelhard hatte 1595 eigenmächtig das gemeinschaftliche laute Rezi-
tieren des Katechismus abgeschafft, wie es in den meisten Kirchenordnungen vorgeschrieben und in den
meisten Gemeinden üblich war - offenbar aus didaktischen Gründen. Der Rat jedoch bestand auf der
Beibehaltung der alten Praxis.
9. Ratsprotokoll wegen des Katechismus 1595 (Text S. 66)
Auch das Vorgehen der Prediger gegen die nach wie vor in der Stadt befindlichen Katholiken war dem Rat
nicht genehm. Angesichts der sich zuspitzenden konfessionellen Verhärtungen um 1600 und dem bedrohli-
chen Beispiel der Eroberung der evangelischen Reichsstadt Donauwörth durch Herzog Maximilian I. von
Bayern im Jahre 1607 war man offenbar um Ausgleich und Mäßigung bemüht.57

54 Der Bericht Marbachs abgedruckt bei Krebs, Baden
und Pfalz, QFRG 22, S. 436-438.
55 Auch Fendler, Polizeiordnungen, S. 71-73, kennt sie
nicht.
56 Leonhard Engelhard, geb. Schwäbisch Hall, 1569 Mag.
Tübingen, 1572 Diakon in Nördlingen, 1577 Pfarrer in
Eppingen, 1586 Senior in Landau, heiratet 1592 Katha-
rina, die Tochter des o.g. Altbürgermeisters Jakob Spey-
rer, gest. 1609; vgl. Biundo, Pfarrerbuch 1968,
Nr. 1140; Baden-Württ. Pfarrerbuch II/2 S. 89.

57 Hier war es 1606 zu gewalttätigen Störungen einer Pro-
zession des benachbarten Klosters Heilig Kreuz gekom-
men, was vom Kaiser als Verletzung des Augsburger
Religionsfriedens ausgelegt wurde; in der Folge verfiel
die Stadt der Reichsacht und wurde 1607 von Herzog
Maximilian I. von Bayern erobert und rekatholisiert;
vgl. Sehling, EKO XII, S. 157; Köbler, Lexikon,
S. 134f.

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