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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Bergholz, Thomas [Bearb.]; Goeters, J. F. Gerhard [Bearb.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (19. Band = Rheinland-Pfalz, 2, 1. Teilband): Die Reichsstädte Landau, Speyer und Worms - die Grafschaften Leiningen, Sayn und Wied - die Wild- und Rheingrafschaft - das Fürstentum Pfalz-Simmern - die Grafschaft Pfalz-Veldenz (Nachtrag) — Tübingen: Mohr Siebeck, 2008

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https://doi.org/10.11588/diglit.30659#0479
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Einleitung

1. Die Einführung der Reformation

Wer von der Einführung der Reformation und des evangelischen Bekenntnisses in der Grafschaft Wied
spricht, kommt nicht umhin, etwas über den Reformationsversuch des Kölner Erzbischofs Hermann von
Wied zu sagen. Hermann und sein Bruder Friedrich waren als die jüngeren Söhne Friedrichs IV. von
Wied-Runkel schon früh für die geistliche Laufbahn bestimmt worden. Hermann erhielt 1483 eine Pfründe
in Köln, 1590 wurde er Domherr dort. Friedrich schlug eine ähnliche Karriere in Münster ein.1 1515 wurde
Hermann zum Erzbischof und Kurfürst gewählt, er wurde aber erst 1518 geweiht und zog erst nach langen
Verhandlungen 1522 in die Stadt ein. Von der Reformbedürftigkeit der Kirche überzeugt, steuerte er in den
1520er und 30er Jahren zu diesem Zweck einen dezidiert altgläubigen Reformkurs. Erst in der Folge der
Religionsgespräche 1540/41 suchte er den Rat Bucers und Melanchthons, die 1543 in seinem Auftrag das
Einfältige Bedenken verfassten, eine Kirchenordnung für das Erzbistum und Kurfürstentum Köln, die im
Inhalt reformatorisch war, in den äußeren Formen aber eher katholisch blieb.2 Diese Reformation scheiterte
letztlich wegen des Sieges Kaiser Karls V. im Schmalkaldischen Krieg: Hermann wurde gebannt, 1547 trat
er zurück und zog sich in das Stammland seiner Familie zurück.3 Einen der evangelischen Prediger von
Bonn, Johannes Alstorf,4 der mit Hermann zusammen die kurkölnische Residenzstadt Bonn verlassen
hatte, machte er 1547 zum Pfarrer von Wied und faktischen Superintendenten der Grafschaft.5 Darüber
hinaus scheint sich Hermann in den kirchenpolitischen Verhältnissen der Grafschaft jedoch nicht weiter
engagiert zu haben, zu sehr war er offenbar mit den juristischen und finanziellen Folgen der gescheiterten
Reformation beschäftigt.6
Obwohl das Haus Wied auch in späterer Zeit immer noch einige katholische Mitglieder hatte,7 ist eine
erste Visitation der Grafschaft schon aus dem Jahre 1543 durch den Nassauischen Hofprediger Erasmus
Sarcerius belegt.8 Eine weitere Visitation fand 1556 statt, aber auch zu diesem Zeitpunkt sind wir nicht über
die Einführung einer bestimmten Kirchenordnung unterrichtet.9 Auch ist unsicher, ob das Einfältige Beden-
ken in Wied über den belegten privaten Gebrauch durch Hermann hinaus benutzt wurde.10

1 Friedrich d.Ä. resignierte 1532 in Münster, um für die
Erben des Hauses Wied, die unmündigen Söhne des älte-
ren Bruders Johann III., die Vormundschaft zu führen.
2 Von Gottes genaden, unser, Hermans, Ertzbischoffs zu Cöln
unnd Churfürsten etc. einfaltigs bedencken, warauff ein
christliche, in dem wort Gottes gegrünte Reformation an
Lehr, brauch der heyligen Sacramenten und Ceremonien,
Seelsorge und anderem Kirchendienst biß uff eines freyen
Christlichen Gemeinen oder Nationals Concilii oder des
Reichs Teutscher Nation Stende, im Heyligen Geyst ver-
samlet, verbesserung bey denen, so unserer Seelsorge befol-
hen, anzurichten seye. Bonn 1513 (VD 16: K 1734). Abg-
druckt in: Bucer, DS 11/1, S. 147-442.
3 Vgl. Tullius, Geschichte, S. 33-39 u. 121.
4 Alstorf reichte Hermann unmittelbar vor dessen Tod
1552 das Abendmahl und verfasste anschließend die
Schrift Vom Christlichen Ende und seligem Abschied auß
diesem vergencklichem leben auff Erden des Hochwirdigsten

Herren, Herren Hermans, Ertzbischoven zü Cöllen und
Churfürsten etc. warhaffter unnd bestentiger Bericht.
Durch mich, Johan Alßtorffer, verkündiger des worts Gottes
zü Wied, kurtzlich begriffen. Anno M.D.LIII (gleichzei-
tig in Köln und Leipzig gedruckt). (VD 16: A 1955).
5 Vgl. Franzen, Bischof, S. 107.
6 Vgl. Löhr, Bemerkungen, S. 275f.; Franzen, Bischof,
S. 107.
7 Z.B. Hermanns dritten Neffen Friedrich d.J., der sich
1562 um die Wahl als Kölner Erzbischof bemüht hatte; da
dieser Wahl die päpstlichen Anerkennung versagt wurde,
verzichtete Friedrich schließlich 1567 auf das Amt.
8 Vgl. Rosenkranz, Rheinland, S. 611.
9 Vgl. Löhr, Honnefeld, S. 11; Rosenkranz, Rheinland,
S. 611.
10 Vgl. Franzen, Bischof, S. 107. Das ist für andere Ter-
ritorien nachweisbar, z.B. die elsässische Grafschaft
Hanau-Lichtenberg und die Stadt Wesel/Niederrhein.

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