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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Bergholz, Thomas [Oth.]; Goeters, J. F. Gerhard [Oth.]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (19. Band = Rheinland-Pfalz, 2, 1. Teilband): Die Reichsstädte Landau, Speyer und Worms - die Grafschaften Leiningen, Sayn und Wied - die Wild- und Rheingrafschaft - das Fürstentum Pfalz-Simmern - die Grafschaft Pfalz-Veldenz (Nachtrag) — Tübingen: Mohr Siebeck, 2008

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https://doi.org/10.11588/diglit.30659#0096
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Speyer

Speyerer Bischof,12 und im März 1523 erließ auch Kaiser Karl V. ein Sendschreiben an den Speyerer Rat,
beide mit der Aufforderung, keine Änderungen in Religionssachen anzustreben oder zuzulassen; und beide
offenbar mit geringem Erfolg, denn schon im April 1523 ermahnte Bischof Georg seinen Klerus ein weiteres
Mal, das lutherische Predigen zu unterbinden - offenbar wieder ohne Erfolg, denn das Verbot musste auf
der nächsten Diözesansynode im November erneut wiederholt werden.13

2. Vom Bauernkrieg bis zum Interim

Der Beginn des Bauernkrieges kann für Speyer auf den 20. April 1525 datiert werden, als sich aufständische
Bauern im hochstiftischen Dorf Malsch versammelten. Bischof Georg floh am 23. April zu seinem Bruder,
Kurfürst Ludwig V., nach Heidelberg. Ende April vereinigten sich die speyrischen mit den badischen
Bauern und zogen gen Speyer.14
Dort hatte der Rat der Stadt seit Ostern (16. April) das Vorgehen der Bauern in der weiteren Umgebung
aufmerksam beobachtet. Aus Zünften und Neubürgern bildetete sich ein Bürgerausschuss, der, wieder
einmal, die Abschaffung der ungeliebten Rachtung forderte. Nach der Flucht des Bischofs sahen Rat und
Ausschuss ihre Chance gekommen. Schon am 24. April wurden dem gesamten Klerus, der sog. gemeinen
Pfaffheit, acht Artikel unterbreitet, die, neben der gleich zu Beginn geforderten freien Predigt des Evan-
geliums, nichts weniger als eine vollkommene Aufhebung der geistlichen Privilegien forderten. Notgedrun-
gen unterwarf sich der Klerus diesem Diktat und unterzeichnete am 26. April die Acht Artikel. Auch Bischof
Georg musste seine Ratifikation gewähren. Unmittelbar darauf legten die Geistlichen den Bürgereid
ab.15
1. Vertrag zwischen Stadt und Klerus - Acht Artikel 1525 (Text S. 83)
Gleichzeitig hatten Bischof, Klerus und Stadtrat gemeinsam Verhandlungen mit dem Bauernheer geführt,
die am 6. Mai in einen Vertrag mündeten.16 Damit war die Kriegsgefahr für Speyer gebannt. Ganz analog
liefen die Vorgänge übrigens in Worms ab, wo es wenige Tage nach den Speyerer Vorgängen zu einem
ähnlichen Vertrag kam.17
Lange konnte sich die Stadt der neuen Sachlage allerdings nicht erfreuen, denn unmittelbar nach der
Niederlage des Bauernheeres in der Schlacht bei Pfeddersheim am 23./24. Juni18 trat eine dramatische
Wendung ein. Kurfürst Ludwig erklärte alle unter dem Druck der Bauernheere geschlossenen Verträge für
nichtig und zwang den Speyerer und den Wormser Stadtrat noch im Feldlager, die alten Verträge wieder in
Kraft zu setzen: Der Speyerer Rat musste die Rachtung von 1514 neu besiegeln. Immerhin gelang es dem
Rat in zähen Nachverhandlungen, schrittweise neue Bedingungen auszuhandeln, die 1526 in einer weiteren,

12 Vgl. Eger, Reformation, S. 302.
13 Collectio proc. syn. Spirensis fol. 206f., 209f. Vgl. Al-
ter, Von der Konradinischen Rachtung, S. 486f. Eger,
Reformation, S. 302.
14 Vgl. Alter, Von der Konradinischen Rachtung, S. 488f.
15 Ein Datum ist nicht überliefert, Alter, Von der Kon-
radinischen Rachtung, S. 490, gibt den 28. April an. Si-
monis, Historische Betrachtung, druckt den Eid aller-
dings erst nach dem Bauernvertrag vom 6. Mai ab (ebd.
S. 208).

16 Abgedruckt bei Simonis, Historische Betrachtung,
S. 206f. Darin erkannten u.a. die Bauern den Bischof als
Obrigkeit an, schlossen aber das Domkapitel von der
Regierung aus; vgl. Wolgast, Hochstift, S. 61f.
17 Vgl. Teil Worms, Text Nr. 2.
18 Vgl. Alter, Bauernkrieg, S. 1396. Zum Verlauf des pfäl-
zischen Bauernkrieges vgl. Teil Worms, Fußnote 37
S. 120.

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