Metadaten

Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Bergholz, Thomas [Bearb.]; Goeters, J. F. Gerhard [Bearb.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (19. Band = Rheinland-Pfalz, 2, 1. Teilband): Die Reichsstädte Landau, Speyer und Worms - die Grafschaften Leiningen, Sayn und Wied - die Wild- und Rheingrafschaft - das Fürstentum Pfalz-Simmern - die Grafschaft Pfalz-Veldenz (Nachtrag) — Tübingen: Mohr Siebeck, 2008

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30659#0102
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Speyer

Fortschreibungen. Im zweiten Teil enthält er außerdem Sinnsprüche, Lieder, Gebete und Bibelverse für die
Sonntage des Kirchenjahres.51 Ob dieser Katechismus eine Folge der Neuordnung des Unterrichtes nach
1597 ist, ist ebenfalls ungeklärt.
10. Mandat zur Errichtung eines Konsistoriums 1612 (Text S. 113)
Dieses Mandat ist in den Kirchenakten erhalten. Es wird darin die formelle Errichtung eines Konsistoriums
befohlen, das offenbar aus Vertretern des Rates und der Pfarrerschaft bestehen soll und als ersten und
hauptsächlichen Auftrag die Erarbeitung einer eigenen Kirchenordnung mit auf den Weg bekommt. Die
kurzen Ordnungen der Jahre 1557 und 1569 werden darin gar nicht erwähnt, sie scheinen somit keinen
langanhaltenden Gebrauch begründet zu haben. Interessanterweise erscheint nun die Speyerer Pfarrer-
schaft, die jahrzehntelang vom Rat eben diese Institutionen gefordert hatte, aber immer ohne positiven
Bescheid geblieben war, genau dies nicht mehr zu wollen, weil sie, wahrscheinlich wegen der angedachten
Besetzung des Konsistoriums, eine Bevormundung durch die weltliche Gewalt befürchtete. Der im Text
wegen seiner ausfälligen Bemerkungen ermahnte Pfarrer Bickzahn52 veranlasste auf diesen schriftlichen
Verweis eine Eingabe der übrigen Kirchendiener, in der diese ihren Kollegen in Schutz nehmen und den Rat
der Kooperation bzgl. der Kirchenordnung versichern.53 Die Wirren der Kriege des 17. Jahrhunderts haben
dieses Projekt allerdings immer wieder verzögert, so dass die intendierte Speyerer Ordnung erst im Jahre
1700 in Druck erschien.54

51 Das einzig erhaltene Exemplar (VD17 39:146195A)
befindet sich in der Forschungs- und Landesbibliothek
Gotha (erreichbar über die UB Erfurt) Theol. 8o 371/1.
52 Mag. Jakob Bickzahn, seit 1603 Pfr. in Speyer, ab 1631
Senior der Speyerer Kirche, dort gest. 1635; vgl.
Biundo, Pfarrerbuch (1968) Nr. 377.

53 Erhalten im selben Konvolut StadtA Speyer 1-A-451-2.
54 Vgl. Jung, Gottesdienst, S. 114f. Eger, Reformation,
S. 333. Nachweis der erhaltenen Exemplare über VD17
12:120069Y.

82
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften