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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Bergholz, Thomas [Oth.]; Goeters, J. F. Gerhard [Oth.]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (19. Band = Rheinland-Pfalz, 2, 1. Teilband): Die Reichsstädte Landau, Speyer und Worms - die Grafschaften Leiningen, Sayn und Wied - die Wild- und Rheingrafschaft - das Fürstentum Pfalz-Simmern - die Grafschaft Pfalz-Veldenz (Nachtrag) — Tübingen: Mohr Siebeck, 2008

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https://doi.org/10.11588/diglit.30659#0140
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Worms

Verhandlungen zwischen Stadtrat und Klerus, so etwa die Aufnahme des Klerus in das Bürgerrecht, eher
wie ein Schutzbündnis beider gegen die Aufständischen.
Der Ablauf der Ereignisse lässt sich ungefähr folgendermaßen zusammenfassen, wobei offensichtlich der
Zug der Ereignisse von Süden nach Norden ablief, also die Speyerer Ereignisse den Wormsern immer einige
Tage voraus sind:
Mitte April 1525 kam es im Elsaß und im badischen Bruhrain zu ersten Aufständen und Zusammen-
rottungen. Am 23. April folgten die Landauer Bauern in Nußdorf, am selben Tag floh Bischof Georg von
Speyer, und am 24. April unterbreitete der Speyerer Rat seine Artikel dem dortigen Klerus.33 In Worms
wird man diese Vorgänge aufmerksam beobachtet haben, und als sich am 29. April kurpfälzische und
Leininger Bauern in Bockenheim erhoben,34 schritt man auch in Worms zur Tat: Der Rat forderte vom
Klerus die Urkunden ein, schnitt die Siegel ab und verlangte von allen Geistlichen (der sog. gemeinen
Pfaffheit) unter anderem die Unterwerfung unter städtische Gerichtsbarkeit und Steuerhoheit. Diese For-
derungen wurden in 13 Artikeln niedergelegt, auf die die gemeine Pfaffheit mit einer ebenfalls 13 Artikel
umfassenden Gegenschrift antwortete.35 Am 3. Mai 1525 schloss die Wormser Geistlichkeit mit dem Rat der
Stadt eine Vereinbarung, die weitgehende Zugeständnisse für die Evangelischen enthielt, wie etwa Verzicht
auf die geistlichen Sonderrechte, Pfarrwahl durch die Gemeinden, evangelische Predigt und Abendmahl sub
utraque.
2. Vertrag zwischen Stadt und Klerus 3. Mai 1525 (Text S. 130)
Dieser Vertrag ist eng mit dem gleichzeitigen aus Speyer verwandt.36 Beide nehmen Forderungen aus den 12
Artikeln der schwäbischen Bauern auf, wie etwa die freie Verkündigung des Evangeliums und die Beschnei-
dung des Zehnten sowie der Renten und Gülten. Ansonsten beinhalten sowohl der Speyerer als auch der
Wormser Vertrag hauptsächlich spefizische Gravamina der jeweiligen Reichsstadt.
Diesem Vertrag war allerdings, ebenso wie der Wormser Messe von 1524, nur eine kurze Gültigkeit
beschieden: Nach der Niederlage des pfälzischen Bauernheeres am 25. Juni 1525 vor Pfeddersheim37 gegen
Kurfürst Ludwig V. setzte Bischof Heinrich,38 wie Bischof Georg von Sepyer ein Bruder des pfälzischen

33 Vgl. Teil Speyer, Text Nr. 1 S. 83.
34 Vgl. Alter, Bauernkrieg, S. 1392.
35 Beide abgedruckt bei Boos, Monumenta III, S. 621-624.
36 Auch in Köln und in Weißenburg/Elsaß kamen ähnliche
Verträge zustande, vgl. Alter, Bauernkrieg, S. 1388f.;
Bosbach, Köln, S. 66. Nicht jedoch in Landau, in dem
die Besitz- und Vermögensverhältnisse zwischen Bürgern
und Klerus offenbar anders lagen, vgl. Alter, Bauern-
krieg, S. 1389f.
37 Der weitere Verlauf des Bauernkrieges in der Pfalz stellt
sich folgendermaßen dar: Anfang Mai vereinigten sich
die beiden bedeutendsten Haufen der pfälzischen Bau-
ern, der Nußdorfer und der Bockenheimer Haufe, in der
Gegend nördlich von Neustadt und begannen Verhand-
lungen mit dem pfälzischen Kurfürsten. Am 10. Mai
wurde in Forst ein Vertrag geschlossen, der auf Seiten
der Bauern die Auflösung der Bauernheere und die
Rückgabe der besetzten und geplünderten Burgen und
Klöster und auf fürstlicher Seite eine Amnestie für alle
Aufständischen sowie die Einberufung eines allgemeinen
Landtages für den 8. Juni beinhaltete, der die Beschwer-
nisse der Bauern behandeln sollte (vgl. Alter, Bauern-
krieg, S. 1387). Aus bisher ungeklärten Gründen geschah
weder das eine noch das andere. Vermutlich aber bewo-

gen die Ereignisse in andern Teilen Deutschlands (neben
Luthers Bauernkriegsschrift, die ebenfalls im Mai
erschien, wäre vor allem an die Schlachten von Böblin-
gen (12. Mai) und Frankenhausen (15. Mai) sowie an
das Massaker an den auf die Zusicherung freien Geleites
abziehenden Bauern in Zabern (im Elsaß) zu denken),
die Bauern, sich nicht zu zerstreuen, sondern im Gegen-
teil Anfang Juni in der Nähe von Neustadt wiederum
ihre Heere, insgesamt etwa 8000 Mann, zu vereinen.
Schon zuvor hatte Kurfürst Ludwig in Heidelberg ein
Heer von etwa 1000 Reitern und 3000 Fußsoldaten
gesammelt und sich am 23. Mai auf den Weg in den
Bruhrain und den Kraichgau gemacht, wo er harte
Strafgerichte durchführen ließ. Das pfälzische Bauern-
heer zog sich in die befestigte Stadt Pfeddersheim
zurück, wo es unmittelbar danach vom kurfürstlichen
Heer eingeschlossen wurde. Bei einem Ausfallversuch
kamen am 23. Juni etwa 4000 Bauern ums Leben, die
andern ergaben sich nach einer eintägigen Beschießung
der Stadt am 24. Juni. 800 weitere Bauern kamen ums
Leben, als die sie eskortierenden Landsknechte einen
Fluchtversuch auszumachen glaubten. Vom 25. bis 29.
Juni hielt sich der Kurfürst noch vor Pfeddersheim auf.
Vgl. Alter, Bauernkrieg, S. 1396.

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