Sayn
Es sollen aber auch die Pastores ihre Glöckner ferr-
ner nicht, dann so viel iren Kirchendienst belan-l198|
get, zu ihrem eigenen Nutz und Arbeit dringen oder
beschweren, sondern sie ires befohlenen Dienstes je-
derzeit unverhinderlich abwarten lassen.
Die Glöckner sollen auff ire Kirchen und Pastores
bescheiden seyn, dieselbigen in Ehren halten, auff
dieselbigen in allen Kirchenämptern bey den Predig-
ten, Tauff, Sacrament reichen und Besuchung der
Krancken warten und derowegen ohn ires Willen
und Wissen nit außreissen, damit sie ihrer gewiß
seyn. Nachmals sollen sie auch die Sontag und an-
dere darzu verordnete Tag die Stück deß Catechismi
den Kindern helffen vortragen und examiniren.
Es sollen auch alle Glöckner auff den Dörffern, da
man sonst keine Schulmeister erhalten kan, Schule
halten und derselben mit allem Fleiß abwarten, da-
rauf dann der Pfarrherr sein fleissigs Auffsehen ha-
ben und das Volck mit allem Fleiß darzu vermahnen
soll.
Er soll auch sonst mit aller männiglich, besonders
aber seinem Pfarrherrn sampt den Seinigen in gu-
tem Friede und Einigkeit leben.
Er soll auch nicht unterstehn, anderen Leuten
Supplicationes, besonders wider seine Obrigkeit
oder seinen Pastoren, zu stellen, sondern dieselbigen
von sich weisen und seines Beruffs warten. |199|
Weil auch den Glöcknern die Kelch, Kirchen Ornat
und anders, so in der Kirchen verwahret werden
soll, vertrauwet, soll keiner zum Glöckner angenom-
men werden, er sey dann wol bekandt oder habe ei-
nen Vorstandt oder Bürgen, damit, wann etwas
durch seinen Unfleiß oder Untreuw der Kirchen ent-
wendet, die Kirch sich deß erlittenen Schadens wi-
derumb bey im zuerholen habe.
Also sollen sich die Glöckner hüten, daß sie nit allein
für ire Person mit dem Pfarrherrn friedlich leben, im
nit verdrießliche Lästerwort noch ime hinderwartz
Ubel nachreden, sondern auch zwischen dem gemei-
nen Kirchspiel und dem Pfarrherren keine Meute-
rey, faction oder Widerwillen, darauß Verkleinerung
deß Pfarrherren und Verachtung deß Predigtampts
zu folgen pflegt, erregen, sondern allezeit Dienst-
hafftig, Ehrerbietig gegen ihre Pfarrherren seyn. Wo
aber anders vermerckt, sollen sie dergestalt, wie
oben vermeldet, vom Ampt gesetzt und andere an
ihre stadt verordnet werden.
Nachdem auch die Glocken zum Gottesdienst ver-
ordnet, daß dadurch das Volck zum Gehör Göttli-
ches Worts und gemeinem Gebett versammlet wer-
de, so sollen die Glocken zu keinem Weltlichen |200|
Gebrauch forthers gezogen werden, es sey dann in
Feindes oder Fewers noht oder wann sonst die Leut
in nohtwendigen Geschäfften zusammen kommen
müssen.
Sonderlich aber soll das Abergläubische und Ab-
göttische Wetterleuten, da man vermeynt, es solten
die getäufften Glocken die Krafft haben, die schädt-
liche Wetter abzuwenden, wo es noch im Brauch,
abgeschafft werden. Dargegen aber soll man das
Volck zur Buß und Christlichem Gebett vermahnen,
dardurch der Zorn Gottes gestillet und solche Pla-
gen mögen abgewendet werden.213
Caput XVIII.
Von den Schulen.
Der Apostel S. Paulus schreibet in der Ersten [Epis-
tel] an Timotheum, Cap. 4, und spricht: Du solt an-
halten mit lesen, trösten und lehren.214 Und in der
andern [Epistel] Pet. 1, steht also geschrieben: Ihr
thut recht daran, daß ihr Fleiß thut in der Prophe-
ten Schrifft und |201| euch daran haltet als zum
213 Zum Wetterläuten vgl. Schulze, Wetterglocken, 214 1Tim 4,13.
S. 345-352.
438
Es sollen aber auch die Pastores ihre Glöckner ferr-
ner nicht, dann so viel iren Kirchendienst belan-l198|
get, zu ihrem eigenen Nutz und Arbeit dringen oder
beschweren, sondern sie ires befohlenen Dienstes je-
derzeit unverhinderlich abwarten lassen.
Die Glöckner sollen auff ire Kirchen und Pastores
bescheiden seyn, dieselbigen in Ehren halten, auff
dieselbigen in allen Kirchenämptern bey den Predig-
ten, Tauff, Sacrament reichen und Besuchung der
Krancken warten und derowegen ohn ires Willen
und Wissen nit außreissen, damit sie ihrer gewiß
seyn. Nachmals sollen sie auch die Sontag und an-
dere darzu verordnete Tag die Stück deß Catechismi
den Kindern helffen vortragen und examiniren.
Es sollen auch alle Glöckner auff den Dörffern, da
man sonst keine Schulmeister erhalten kan, Schule
halten und derselben mit allem Fleiß abwarten, da-
rauf dann der Pfarrherr sein fleissigs Auffsehen ha-
ben und das Volck mit allem Fleiß darzu vermahnen
soll.
Er soll auch sonst mit aller männiglich, besonders
aber seinem Pfarrherrn sampt den Seinigen in gu-
tem Friede und Einigkeit leben.
Er soll auch nicht unterstehn, anderen Leuten
Supplicationes, besonders wider seine Obrigkeit
oder seinen Pastoren, zu stellen, sondern dieselbigen
von sich weisen und seines Beruffs warten. |199|
Weil auch den Glöcknern die Kelch, Kirchen Ornat
und anders, so in der Kirchen verwahret werden
soll, vertrauwet, soll keiner zum Glöckner angenom-
men werden, er sey dann wol bekandt oder habe ei-
nen Vorstandt oder Bürgen, damit, wann etwas
durch seinen Unfleiß oder Untreuw der Kirchen ent-
wendet, die Kirch sich deß erlittenen Schadens wi-
derumb bey im zuerholen habe.
Also sollen sich die Glöckner hüten, daß sie nit allein
für ire Person mit dem Pfarrherrn friedlich leben, im
nit verdrießliche Lästerwort noch ime hinderwartz
Ubel nachreden, sondern auch zwischen dem gemei-
nen Kirchspiel und dem Pfarrherren keine Meute-
rey, faction oder Widerwillen, darauß Verkleinerung
deß Pfarrherren und Verachtung deß Predigtampts
zu folgen pflegt, erregen, sondern allezeit Dienst-
hafftig, Ehrerbietig gegen ihre Pfarrherren seyn. Wo
aber anders vermerckt, sollen sie dergestalt, wie
oben vermeldet, vom Ampt gesetzt und andere an
ihre stadt verordnet werden.
Nachdem auch die Glocken zum Gottesdienst ver-
ordnet, daß dadurch das Volck zum Gehör Göttli-
ches Worts und gemeinem Gebett versammlet wer-
de, so sollen die Glocken zu keinem Weltlichen |200|
Gebrauch forthers gezogen werden, es sey dann in
Feindes oder Fewers noht oder wann sonst die Leut
in nohtwendigen Geschäfften zusammen kommen
müssen.
Sonderlich aber soll das Abergläubische und Ab-
göttische Wetterleuten, da man vermeynt, es solten
die getäufften Glocken die Krafft haben, die schädt-
liche Wetter abzuwenden, wo es noch im Brauch,
abgeschafft werden. Dargegen aber soll man das
Volck zur Buß und Christlichem Gebett vermahnen,
dardurch der Zorn Gottes gestillet und solche Pla-
gen mögen abgewendet werden.213
Caput XVIII.
Von den Schulen.
Der Apostel S. Paulus schreibet in der Ersten [Epis-
tel] an Timotheum, Cap. 4, und spricht: Du solt an-
halten mit lesen, trösten und lehren.214 Und in der
andern [Epistel] Pet. 1, steht also geschrieben: Ihr
thut recht daran, daß ihr Fleiß thut in der Prophe-
ten Schrifft und |201| euch daran haltet als zum
213 Zum Wetterläuten vgl. Schulze, Wetterglocken, 214 1Tim 4,13.
S. 345-352.
438