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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Bergholz, Thomas [Bearb.]; Goeters, J. F. Gerhard [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (19. Band = Rheinland-Pfalz, 2, 2. Teilband): Die Reichsstädte Landau, Speyer und Worms - die Grafschaften Leiningen, Sayn und Wied - die Wild- und Rheingrafschaft - das Fürstentum Pfalz-Simmern - die Grafschaft Pfalz-Veldenz (Nachtrag) — Tübingen: Mohr Siebeck, 2008

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https://doi.org/10.11588/diglit.30660#0191
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Einleitung

von Ostfriesland zum zweiten Male verheiratet hatte. Der Kurprinz Friedrich war eben 9 1/2 Jahre alt.
Ludwig musste wissen, dass seinem kirchlichen Lebenswerk von Seiten seines Bruders Johann Casimir, dem
nach der Goldenen Bulle die Vormundschaft zufallen musste, grösste Gefahr drohte. So hatte er auf den Rat
seiner Theologen hin in einem Testament vom 5. Dezember 1580 die lutherischen Fürsten Herzog Ludwig
von Württemberg, Landgraf Ludwig von Hessen-Darmstadt und Markgraf Georg Friedrich von Branden-
burg-Ansbach zu Mitvormündern über den Sohn eingesetzt und das Testament in zwei Ausfertigungen bei
der Universität Heidelberg und seiner getreuen Stadt Amberg deponiert. Doch diese Vorsichtsmassnahmen
sollten nicht hindern, dass sich sein Wahlspruch „All Ding zergänglich“ auch an seinem kirchlichen Lebens-
werk bewahrheitete.

VI. Die Regierungszeit Johann Casimirs in Pfalz-Lautern (1577-1583)

Anders als sein kurfürstlicher Bruder Ludwig VI. ist Johann Casimir von Pfalz-Lautern (1577-1592) der
Sachwalter des väterlichen Erbes geworden. 1543 als vierter Sohn Friedrichs III. zu Simmern geboren,
genoss er am französischen und lothringischen Hofe eine mehr ritterliche als gelehrte Erziehung. Seit 1566,
als sich der Zwiespalt zwischen dem Vater und seinem praesumptiven Nachfolger unüberbrückbar auftut,
rückt Johann Casimir als „geistlicher Waffenträger“ Friedrichs III. voll in dessen Vertrauen auf. Zweimal
interveniert er noch zu dessen Lebzeiten in den Hugenottenkriegen. Auch wenn sich die Hoffnungen des
Vaters, „filium grosszumachen“,20 nicht erfüllten, so wurde er doch 1576 mit grossem Pomp in Heidelberg
als ein neuer Gideon gefeiert. Seine 1570 mit Elisabeth von Sachsen geschlossene Ehe sollte das kurpfäl-
zisch-kursächsische Bündnis festigen, aber so kurzlebig und wirkungslos dieses war, so unglücklich wurde
jene.21 Noch einen Tag vor seinem Tode vollzog Friedrich jenes Codicill zu seinem Testament, das diesen
seinen Lieblingssohn begünstigte.
Nach dem Tode des Vaters und während des Aufenthalts des Bruders in der Oberpfalz im Winter
1576/77 hatte Johann Casimir in Heidelberg das Statthalteramt inne. Gemeinsam mit Kräften in Regie-
rung, Universität, Kirche und Bevölkerung versuchte er in diesen Monaten, der drohenden Religionsän-
derung entgegenzuwirken. Wenn er auch früher, wohl unter dem Einfluss seines Predigers Johann Willing,
der Einführung der Kirchenzucht widerstrebt hatte, so tritt er nun mit grosser Entschiedenheit für die
Geltung der Konfession des Vaters ein.
8. Eid der Kirchenschaffner Mai 1577 (Text S. 749)
Eidesformel der Schaffner geistlicher Güter in der fürstlichen Pfalz.
Mit dieser Formel haben die Beamten Johann Casimir die Huldigung geleistet. Sie spricht ihm die
Vogtei, Schirmherrschaft und sogar landesfürstliche Gewalt zu, wohingegen der Kurfürst die halbe Nutzung
behält. Dies letztere ist nicht Wirklichkeit geworden, da Johann Casimir im Protest gegen die Heranzie-
hung seiner Ämter zur Türkensteuer durch den kurfürstlichen Bruder in der Folgezeit die geistliche Gefälle
voll einbehielt. Er begründete dies damit, dass er die von Kurpfalz abgeschafften reformierten Kirchen- und
Schuldiener, die in grosser Zahl in sein Gebiet strömten, zu versorgen habe. Der am 27. Januar 1578 in

20 Vgl. Kluckhohn, Briefe II, S. 1054.

21 Vgl. dazu die einschlägigen Arbeiten von Kluckhohn
und v. Bezold.

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