Einleitung
Kurtzer und einfältiger bericht I. Von dem grossen jammer und elend deß gantzen menschlichen geschlechts,
II. Wie die menschen auß solchem irem jammer und elendt wider erlöset und selig werden, III. Vom ampt der
christen, wie sich dieselben in ihrem leben gegen Gott und den nehesten verhalten und Gott für solche erlösung
durch Christum sollen danckbar seyn. Sampt angehengter außführlicher erklärung derselben puncten. Alles in
frag und antwort gefasset und mit beygesetzten zeugnussen göttliches worts bekräftiget durch Melchiorem Ange-
rum, churfürstlicher Pfaltz hofpredigern.45
Wo die Literatur dies Werk erwähnt,46 bezeichnet sie dies als eine katechetische Bearbeitung des grossen
Heidelberger Katechismus. Demgegenüber verdient Betonung, dass es sich in der Disposition an den Kur-
zen Katechismus von 1592 anschliesst und diesen weiter ausführt. Diese gedruckte Erklärung ist also ein
Hilfsbuch zu unserem Muster der Institution. So vermeldet die 2. Auflage (Derselbe Titel, Jetzt wieder
ubersehen und vermehret. Gedruckt zu Heydelberg MDCI. Exemplar im Besitze des Bearbeiters): Diß
büchlein ist vor acht jahren auß gnedigstem befehlich ... in offentlichen druck gegeben. Das reicht über den
Rang einer Privatarbeit schon hinaus.
Wir haben mithin im Muster der Institution die handschriftlich in die Hände der Pfarrer durch die
Visitatoren verbreitete offizielle und praktische Form und in Angers Druckschrift das ausführlichere kate-
chetische Handbuch zum Kurzkatechismus von 1592, der die fünf Hauptstücke und die 22 Fragen über den
„Weg der Seligkeit“ enthielt. Sie repräsentieren, was Form und Zweck dieser Visitation und des durch sie
begründeten Institutionswerks ausmachte.
29. Visitationsabschied 12. Dezember 1593 (Text S. 812)
Abschiedt, so nach gehaltener visitation churf.[ürstlicher] Pfaltz angehörigen, dienern und burgerschaft zue Hei-
delbergk beschehen den 12. Decemb. anno 1593.
Wie bei Visitationen allgemein üblich, schliesst ein öffentlich verkündeter Visitationsabschied das Werk
an einem jeden Orte ab, indem der Bevölkerung der ermittelte Zustand vorgehalten und weitere Massnah-
men angekündigt werden. Das Verhör der Hausväter in den Quartieren der Stadt hat einen weitläufig
beklagten Stand in katechetischem Wissen und Glaubenserkenntnis offenbart, zu dem allgemeine Verach-
tung der Pfarrer und überaus nachlässiger Kirchenbesuch erheblich beigetragen haben.
Dementsprechend sind die getroffenen und hier angekündigten Massnahmen beschaffen. Der erwach-
senen Bevölkerung wird befohlen, den Text der fünf Hauptstücke sofort auswendig zu lernen. Nach vier
Wochen werden sie erneut von den Pfarrern vorgefordert und darüber examiniert. Den Beamten wird
eingeschärft, keinen zum Bürger anzunehmen, den Pfarrern, keine neuen Eheleute einzusegnen, die nicht
zuvor ihre Kenntnis des Wortlauts der fünf Hauptstücke dargetan haben. Darüberhinaus wird eine
wöchentliche Unterweisung der Erwachsenen in den einzelnen Pfarreien durch die Kirchendiener ange-
ordnet, bei der in längstens zehn Wochen das Pensum der 22 Fragen behandelt werden soll. Dabei sollen
auch die Ehefrauen und Witwen zugegen sein, damit diese für ihre Erziehungsaufgaben an ihren Kindern in
45 20 unpag. (S. 2 und 20 leer) und 395 pag. und 5 unpag.
(letzte Seite leer) Seiten, Titel rot und schwarz in Zier-
leiste. Auf der vorletzten Seite als Impressum: Gedruckt
zur Neustadt an der Hardt in der churfürstlichen Pfaltz
durch Mattheum Harnisch [Druckermarke] anno M. D.
XCIII. Exemplar in UB Göttingen 8o Theol. thet. II
358/5.
46 Vgl. Johann Christoph Koecher, Catechetische
Geschichte der reformirten Kirchen, Jena 1756, S. 304f
und Heinrich Simon van Alpen, Letterkundige Geschie-
denis van den Heidelbergschen Catechismus, Gorinchem
1804, S.101.
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Kurtzer und einfältiger bericht I. Von dem grossen jammer und elend deß gantzen menschlichen geschlechts,
II. Wie die menschen auß solchem irem jammer und elendt wider erlöset und selig werden, III. Vom ampt der
christen, wie sich dieselben in ihrem leben gegen Gott und den nehesten verhalten und Gott für solche erlösung
durch Christum sollen danckbar seyn. Sampt angehengter außführlicher erklärung derselben puncten. Alles in
frag und antwort gefasset und mit beygesetzten zeugnussen göttliches worts bekräftiget durch Melchiorem Ange-
rum, churfürstlicher Pfaltz hofpredigern.45
Wo die Literatur dies Werk erwähnt,46 bezeichnet sie dies als eine katechetische Bearbeitung des grossen
Heidelberger Katechismus. Demgegenüber verdient Betonung, dass es sich in der Disposition an den Kur-
zen Katechismus von 1592 anschliesst und diesen weiter ausführt. Diese gedruckte Erklärung ist also ein
Hilfsbuch zu unserem Muster der Institution. So vermeldet die 2. Auflage (Derselbe Titel, Jetzt wieder
ubersehen und vermehret. Gedruckt zu Heydelberg MDCI. Exemplar im Besitze des Bearbeiters): Diß
büchlein ist vor acht jahren auß gnedigstem befehlich ... in offentlichen druck gegeben. Das reicht über den
Rang einer Privatarbeit schon hinaus.
Wir haben mithin im Muster der Institution die handschriftlich in die Hände der Pfarrer durch die
Visitatoren verbreitete offizielle und praktische Form und in Angers Druckschrift das ausführlichere kate-
chetische Handbuch zum Kurzkatechismus von 1592, der die fünf Hauptstücke und die 22 Fragen über den
„Weg der Seligkeit“ enthielt. Sie repräsentieren, was Form und Zweck dieser Visitation und des durch sie
begründeten Institutionswerks ausmachte.
29. Visitationsabschied 12. Dezember 1593 (Text S. 812)
Abschiedt, so nach gehaltener visitation churf.[ürstlicher] Pfaltz angehörigen, dienern und burgerschaft zue Hei-
delbergk beschehen den 12. Decemb. anno 1593.
Wie bei Visitationen allgemein üblich, schliesst ein öffentlich verkündeter Visitationsabschied das Werk
an einem jeden Orte ab, indem der Bevölkerung der ermittelte Zustand vorgehalten und weitere Massnah-
men angekündigt werden. Das Verhör der Hausväter in den Quartieren der Stadt hat einen weitläufig
beklagten Stand in katechetischem Wissen und Glaubenserkenntnis offenbart, zu dem allgemeine Verach-
tung der Pfarrer und überaus nachlässiger Kirchenbesuch erheblich beigetragen haben.
Dementsprechend sind die getroffenen und hier angekündigten Massnahmen beschaffen. Der erwach-
senen Bevölkerung wird befohlen, den Text der fünf Hauptstücke sofort auswendig zu lernen. Nach vier
Wochen werden sie erneut von den Pfarrern vorgefordert und darüber examiniert. Den Beamten wird
eingeschärft, keinen zum Bürger anzunehmen, den Pfarrern, keine neuen Eheleute einzusegnen, die nicht
zuvor ihre Kenntnis des Wortlauts der fünf Hauptstücke dargetan haben. Darüberhinaus wird eine
wöchentliche Unterweisung der Erwachsenen in den einzelnen Pfarreien durch die Kirchendiener ange-
ordnet, bei der in längstens zehn Wochen das Pensum der 22 Fragen behandelt werden soll. Dabei sollen
auch die Ehefrauen und Witwen zugegen sein, damit diese für ihre Erziehungsaufgaben an ihren Kindern in
45 20 unpag. (S. 2 und 20 leer) und 395 pag. und 5 unpag.
(letzte Seite leer) Seiten, Titel rot und schwarz in Zier-
leiste. Auf der vorletzten Seite als Impressum: Gedruckt
zur Neustadt an der Hardt in der churfürstlichen Pfaltz
durch Mattheum Harnisch [Druckermarke] anno M. D.
XCIII. Exemplar in UB Göttingen 8o Theol. thet. II
358/5.
46 Vgl. Johann Christoph Koecher, Catechetische
Geschichte der reformirten Kirchen, Jena 1756, S. 304f
und Heinrich Simon van Alpen, Letterkundige Geschie-
denis van den Heidelbergschen Catechismus, Gorinchem
1804, S.101.
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