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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (2. Band = 1. Abtheilung, 2. Hälfte): Die vier geistlichen Gebiete (Merseburg, Meissen, Naumburg-Zeitz, Wurzen), Amt Stolpen mit Stadt Bischofswerda, Herrschaft und Stadt Plauen, die Herrschaft Ronneburg, die Schwarzburgischen Herrschaften, die Reussischen Herrschaften, die Schönburgischen Herrschaften, die vier Harzgrafschaften: Mansfeld, Stolberg, Hohenstein, Regenstein, und Stift und Stadt Quedlinburg, die Grafschaft Henneberg, die Mainzischen Besitzungen (Eichsfeld, Erfurt), die Reichsstädte Mühlhausen und Nordhausen, das Erzbisthum Magdeburg und das Bisthum Halberstadt, das Fürstentum Anhalt — Leipzig: O.R. Reisland, 1904

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https://doi.org/10.11588/diglit.26561#0397

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Mühlhausen.
Hilfsmittel: Frohne, Synodalprogramme, 1708 ff.; Eilmar, Kirchenhistorie der
kaiserl. freien Reichsstadt Mühlhausen. Mühlhausen 1714 und 1715 (2 Hefte); Stephan,
Grundzüge zu einer Geschichte der Reichsstadt Mühlhausen, in: Förstemann, Neue Mit-
theilungen aus dem Gebiete historisch-antiquarischer Forschungen, V, 4 (1841), S. 84 ff.;
Ameis, Das dritte Reformationsjubelfest der Stadt Mühlhausen am 14. September 1842. Mühl-
hausen 1843 [die darin angekündigte ausführliche Reformationsgeschichte Mühlhausens von
Stephan ist nicht erschienen]. Eine Beleuchtung dieser Schrift vom katholischen Standpunkt
s. in: Historisch-politische Blätter für das katholische Deutschland. 12 (1843), S. 265 ff.;
Schollmeyer, M. Hieronymus Tilesius, der Reformator Mühlhausens. Halle 1883; Thilo,
Ludwig Helmbold. 2. Ausgabe. Berlin 1856; Gustav Schmidt, Justus Menius. Gotha
1867. 1, 263 ff.; Jordan, Chronik der Stadt Mühlhausen. Mühlhausen 1900. Bd. 1. (bis 1525);
Derselbe, Mühlhausen und das Restitutions-Edict von 1629. [In: Neue Mittheilungen aus
dem Gebiete historisch-antiquarischer Forschungen. Thüring.-sächs. Verein. 20, 211 ff. (woselbst
S. 216—227 ein Bericht über die Reformation der Stadt Mühlhausen aus dem Jahre 1629 ab-
gedruckt ist).] Eine Reformationsgeschichte von Nebelsieck ist in Vorbereitung.
Archive: Rathsarchiv zu Mühlhausen. Weimar, Ges.-A. Dresden, H.St.A.
Zu den Anfängen der Reformation, die in Mühlhausen zumal durch den Einfluss
Münzer’s vielfach einen tumultuarischen Charakter aufweisen, vgl. Schmidt, a.a. O. 1,263 ff.;
Jordan, Chronik, S. 175 ff. Nach dem Berichte des von Jordan abgedruckten Chronikon hat
Münzer auch in Mühlhausen seine „Kirchenämter“ eingeführt und vielleicht auch dort drucken
lassen. (S. Sehling, Kirchenordnungen, Bd. I, S. 470 unter Allstedt; Bd. II unter Erfurt.)
Mühlhausen hatte an den Folgen des Münzer’schen Aufruhrs schwer zu tragen. Zwar
blieb es Reichsstadt, aber es wurde unter die Aufsicht dreier Fürsten gestellt, des Kurfürsten
von Sachsen, des Herzogs Georg von Sachsen und des Landgrafen von Hessen, welche ab-
wechselnd je ein Jahr das Regiment führten. Das erste Jahr 1526 fiel Herzog Georg von Sachsen,
dem erbitterten Gegner der neuen Lehre, zu. Jedoch verhinderte der Einfluss der übrigen
Schutzherrn, dass die neue Lehre ganz ausgerottet wurde.
Man vergleiche die beiden Instruktionen an die kursächsischen Gesandten, Eberhard
von der Tann, Amtmann zu Wartburg, und Dr. Johann von der Sachsen, von 1529 (Weimar, Reg. B,
fol. 95a [roth] 400) sowie Schmidt, Justus Menius, 1, 277 ff. In einer Instruktion Johann Fried-
rich's an seine Räthe vom Montag nach Johannis Baptistae (25. Juni) 1526 schreibt der Kurfürst: Nach-
dem sich sein Vater und er selbst alle erdenkliche Mühe gegeben und den Rath oft ermahnt
hätten, sich nach seiner Visitations-Ordnung zu halten, Alles aber nichts genutzt habe, so sei er in
 
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