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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (2. Band = 1. Abtheilung, 2. Hälfte): Die vier geistlichen Gebiete (Merseburg, Meissen, Naumburg-Zeitz, Wurzen), Amt Stolpen mit Stadt Bischofswerda, Herrschaft und Stadt Plauen, die Herrschaft Ronneburg, die Schwarzburgischen Herrschaften, die Reussischen Herrschaften, die Schönburgischen Herrschaften, die vier Harzgrafschaften: Mansfeld, Stolberg, Hohenstein, Regenstein, und Stift und Stadt Quedlinburg, die Grafschaft Henneberg, die Mainzischen Besitzungen (Eichsfeld, Erfurt), die Reichsstädte Mühlhausen und Nordhausen, das Erzbisthum Magdeburg und das Bisthum Halberstadt, das Fürstentum Anhalt — Leipzig: O.R. Reisland, 1904

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https://doi.org/10.11588/diglit.26561#0549

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Das Fürstenthum Anhalt.

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enchiridion und manual zusammengedruckt und in die schulen anfänglichen etliche exemplar
von e. f. gn. verehret würden. Darauf sontäglichen in städten vor der vesperpredigt ein stück
nach dem andern von zweien knaben auswendig dem volk durch frag und antwort fürgesagt
und innerhalben sechs oder sieben wochen allewege vom anfange bis zum ende wiederholet
würde. Dies sollte unsers erachtens den kirchen dieses löblichen fürstenthums am erspriess-
lichsten sein, zu verhüten allerlei vorwürfe und die benachbarten selbst desto ehe zu stillen.“
Johann Georg hat hierzu aber folgende schriftliche Randbemerkung gemacht: „Unsere
herren brüder, fürst Christian und fürst Augustus sind mit derselben revision nicht zufrieden,
sowohl auch die churfürstlichen heidelbergischen theologen, sondern halten es dafür, man soll
es bei dem heidelbergischen catechismo bewenden lassen, der meinung sind wir auch.“
Man sieht, die Fürsten waren im Jahre 1509 für durchgreifende Anlehnung an die Pfalz;
die Commission dagegen nur für Revision des Katechismus, also für Aufrechterhaltung einer
confessionellen Sonderstellung Anhalts.
Die Fürsten ergriffen daher gern die Handhabe, welche ihnen die Commission dadurch
geboten hatte, dass sie in ihrem Berichte auf das Fehlen einer Agende hingewiesen hatte, durch
welche eine Gleichheit im Singen, Lesen, Predigen und anderen Ceremonien erzielt werden
könne und solle. Unter dem 4. März 1599 ertheilte Johann Georg Amling den Auftrag, eine
Kirchenagende auszuarbeiten, und zwar in möglichster Anlehnung an die pfälzische Agende.
Wir bringen das Anschreiben des Fürsten nach dem unterschriebenen Original im Superinten-
dentur-Archiv zu Zerbst, XVIII, Bl. 262 ff., zum Abdrucke:
„Von Gottes gnaden, Johans George, fürst zue Anhalt, graf zu Ascanien.
Würdiger lieber andechtiger. Das zue Warmsdorf, auf unsern gnedigen befehlich und
commission, gesambt gefastes bedenken, was massen den impedimenten, so unser gesambt wohl
angefangenes christliches reformation werk bis an izo, dass es zue keiner rechtschaffenen, ent-
lichen volkommenheit gereichen will, noch hindern, zuhelfen, haben wir nicht alleine zue unsern
handen gestern wohl empfangen, sondern dasselbe auch ezlicher massen durchlesen, und ferner
der notturft nach, zudurchlesen, und den sachen mitnachzudenken, in gnaden erbötig.
Nachdem wir aber bei dem sechsten articul desselben befinden, dass fur vorstehender
notwendigen visitation umb .der discrepanz willen, so in unsern kirchen mit singen und andern
noch seind, eine gleichheit getroffen werden muss, als hielten wir demnach darfur, wollen es
hirmit auch euch gnedig comittiret haben, eine algemeine agenda dieses fursten thums kirchen,
auf und nach der pfälzischen gerichtet und derselben gleichförmig, zuvorfassen, und dass in
derselben der apostel und andere festa eingestellet, und in den dreien haubt festen mehr nicht
dann zwene tage gefeiert, der dritte aber gar abgeschaffet, woferne ihr mit uns deswegen einigs,
oder ander ursachen, warumb es nicht sein mochte, die ihr uns hinwieder zuvormelden, damit
also communicato consilio gehandelt, nach solcher vorfassung und befindung dan zue den
sachen ferner geschritten, und darinnen vorfahren werden kann. Mochten wir der notturft
nach unerinnert nicht lassen. Und wir seind euch zur gnaden genaigt, datum Dessau, den
4. martii anno 09.
Hans Georg, fürst zu Anhalt, manu propria scripsit.“
Amling erhielt auf Wunsch einige Mitarbeiter zugeordnet, nämlich Johannes Brendel,
Georgius Krüger, Caspar Ulrich, Kurt von Börstel; später wurden noch Theodor Fabricius und
M. Johannes Theobaldus in die Commission berufen. In einem Memorial theilte der Fürst seine
Wünsche mit, die unter Anderem auf Abschaffung der lateinischen Gesänge, der Orgeln, der
Privatbeichte und der Apostel- und Marienfeste gingen, sowie die Vermahnung vor dem
Abendmahl betrafen. Bezüglich des Katechismus bemerkte der Fürst, dass der neue Entwurf
desselben seinen Brüdern Christian und August und auch den kurpfälzischen Theologen miss-
fallen habe; bezüglich des Taufbüchleins stellte der Fürst anheim, ob man sich lieber nicht
 
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