Die Herrschaften Beeskow und Storkow.
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Die Reformation war frühzeitig von der Niederlausitz her auch in diese Gegend gedrungen.
Im St.A. Berlin, R. 43. Nr. 27 befindet sich ein Schreiben des Bischofs von Meissen an den
Bischof zu Lebus d. d. Pfingstsonntag 1546. Hierin schreibt der Bischof von Meissen, dem
das Land in kirchlicher Beziehung unterstellt war, dass er den Ofticial von Lübben, der sich
von gemeiner christlicher Kirche abgesondert habe, nicht mehr als Official anerkenne und
überträgt dem Bischof von Lebus auf sein Ansuchen die Ausübung der bischöflichen Jurisdiction,
insbesondere die Anstellung der Pfarrer.
Die Gemeinde zu Beeskow berief 1549 einen evangelischen Pfarrer aus Wittenberg,
in Gestalt des Valentin Henner von Herzberg. Das Wittenberger Empfehlungsschreiben für
Henner vom 4. December 1549, welches von Bugenhagen, Major, Förster, Melanchthon, Froschel,
Albert Christian unterschrieben ist, sowie das Berufungsschreiben der Gemeinde Beeskow
vom Tage Elisabeth 1549 befinden sich in Abschriften aus dem 16. Jahrh. im St.A. Berlin,
R. 43. Nr. 27. Über das Besetzungsrecht in der Stadt Beeskow entstanden später Streitigkeiten
zwischen dem Rath und dem Kloster zu Neuen-Zelle. (Über dieses Kloster befinden sich recht
bemerkenswerthe Aktenstücke aus den Jahren 1556 ff. im St.A. Berlin, R. 43. Nr. 27.) In einer
Eingabe des Rathes an den Kurfürsten von Brandenburg vom Jahre 1592, in derselben An-
gelegenheit, gibt der Rath interessante Notizen über die Gründe und die Anfänge der Reformation
zu Beeskow.
Als das Ländchen an Markgraf Johann gefallen war, nahm es natürlich an den all-
gemeinen kirchlichen Schicksalen der Neumark theil.
Die Markgräfin Katharina führte die Regierung von Cüstrin aus in dem Sinne ihres
verstorbenen Gemahls weiter. Streng besorgt war sie um die Aufrechterhaltung des Bekenntniss-
standes. Das beweisen verschiedene Schreiben der Fürstin, so vom 25. Mai 1573 und 9. Juni 1573,
die im Concept im St.A. Berlin, R. 43. Nr. 27 erhalten sind, besonders das ebenda erhaltene
Original-Schreiben des Hauptmanns Berthold von Mandelslohe zu Cottbus an die Fürstin, in welchem
dieser sich gegen den Vorwurf, einen verdächtigen Geistlichen zugelassen zu haben, vertheidigt.
Die Markgräfin führte ein strenges Regiment. Im St.A. Berlin, R. 43. Nr. 27 findet
sich ein Befehl aus „Ihrer Fürstlichen Gnaden Canzlei“ zu Cüstrin, von Freitags nach Weih-
nachten 1572, an den Hauptmann zu Beeskow, Clemen Ludwig. Diesem wird hierin befohlen,
„zwei Ratspersonen, welche den Pfarrer beleidigt hatten, gefänglich einzuziehen, bis sie Ihrer
F. Gn. 30 Gulden Strafe gezahlt haben, ihnen ferner zu befehlen, in der Kirche keinen anderen
Stand einzunehmen, als im Rathsgestühl, die predigt auszuwarten und kein ärgerniss zu geben“.
In Zukunft soll der Hauptmann das Ergebniss der jährlichen Rathswahl der Fürstin sofort
berichten, worauf diese wegen der Confirmation das Erforderliche veranlassen werde.
Sehr energisch war sie um die Wahrung ihrer Hoheitsrechte besorgt. Dies führte zu
einem Conflict mit den brandenburgischen Visitatoren und gab Anlass zu eigenen kirchlichen
Massnahmen der Fürstin. Der Conflict wird daher hier ausführlicher nach dem Stande der
archivalischen Quellen dargestellt.
Kurfürst Johann Georg hatte bekanntlich 1572 seine Agende drucken lassen und über-
schickte die Exemplare an die Inspektoren zur Weitervertheilung. Dabei mussten die Pfarrer
die Bücher mit 1½ Gulden bezahlen.
Ein solches Schreiben des Kurfürsten vom 10. October 1572, welches formularmässig
gehalten ist, so dass der Name „Besikow“ von anderer Hand hinzugeschrieben wurde, erging
auch an den Pfarrer zu Beeskow. Der Pfarrer erhielt den Druck mit dem Auftrage, sich
darnach zu richten und denselben zu studiren, damit er in bevorstehender Visitation darin wohl
befunden werde; dem Vorzeiger solle er 1 ½ Gulden gut Geld zahlen, die Pfarrer seines Be-
zirkes vor sich bescheiden, ihnen diesen Befehl vorlesen, je ein Exemplar aushändigen, die
Beträge einnehmen und an Paulus Musculus nach Frankfurt a.d. Oder einsenden.
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Die Reformation war frühzeitig von der Niederlausitz her auch in diese Gegend gedrungen.
Im St.A. Berlin, R. 43. Nr. 27 befindet sich ein Schreiben des Bischofs von Meissen an den
Bischof zu Lebus d. d. Pfingstsonntag 1546. Hierin schreibt der Bischof von Meissen, dem
das Land in kirchlicher Beziehung unterstellt war, dass er den Ofticial von Lübben, der sich
von gemeiner christlicher Kirche abgesondert habe, nicht mehr als Official anerkenne und
überträgt dem Bischof von Lebus auf sein Ansuchen die Ausübung der bischöflichen Jurisdiction,
insbesondere die Anstellung der Pfarrer.
Die Gemeinde zu Beeskow berief 1549 einen evangelischen Pfarrer aus Wittenberg,
in Gestalt des Valentin Henner von Herzberg. Das Wittenberger Empfehlungsschreiben für
Henner vom 4. December 1549, welches von Bugenhagen, Major, Förster, Melanchthon, Froschel,
Albert Christian unterschrieben ist, sowie das Berufungsschreiben der Gemeinde Beeskow
vom Tage Elisabeth 1549 befinden sich in Abschriften aus dem 16. Jahrh. im St.A. Berlin,
R. 43. Nr. 27. Über das Besetzungsrecht in der Stadt Beeskow entstanden später Streitigkeiten
zwischen dem Rath und dem Kloster zu Neuen-Zelle. (Über dieses Kloster befinden sich recht
bemerkenswerthe Aktenstücke aus den Jahren 1556 ff. im St.A. Berlin, R. 43. Nr. 27.) In einer
Eingabe des Rathes an den Kurfürsten von Brandenburg vom Jahre 1592, in derselben An-
gelegenheit, gibt der Rath interessante Notizen über die Gründe und die Anfänge der Reformation
zu Beeskow.
Als das Ländchen an Markgraf Johann gefallen war, nahm es natürlich an den all-
gemeinen kirchlichen Schicksalen der Neumark theil.
Die Markgräfin Katharina führte die Regierung von Cüstrin aus in dem Sinne ihres
verstorbenen Gemahls weiter. Streng besorgt war sie um die Aufrechterhaltung des Bekenntniss-
standes. Das beweisen verschiedene Schreiben der Fürstin, so vom 25. Mai 1573 und 9. Juni 1573,
die im Concept im St.A. Berlin, R. 43. Nr. 27 erhalten sind, besonders das ebenda erhaltene
Original-Schreiben des Hauptmanns Berthold von Mandelslohe zu Cottbus an die Fürstin, in welchem
dieser sich gegen den Vorwurf, einen verdächtigen Geistlichen zugelassen zu haben, vertheidigt.
Die Markgräfin führte ein strenges Regiment. Im St.A. Berlin, R. 43. Nr. 27 findet
sich ein Befehl aus „Ihrer Fürstlichen Gnaden Canzlei“ zu Cüstrin, von Freitags nach Weih-
nachten 1572, an den Hauptmann zu Beeskow, Clemen Ludwig. Diesem wird hierin befohlen,
„zwei Ratspersonen, welche den Pfarrer beleidigt hatten, gefänglich einzuziehen, bis sie Ihrer
F. Gn. 30 Gulden Strafe gezahlt haben, ihnen ferner zu befehlen, in der Kirche keinen anderen
Stand einzunehmen, als im Rathsgestühl, die predigt auszuwarten und kein ärgerniss zu geben“.
In Zukunft soll der Hauptmann das Ergebniss der jährlichen Rathswahl der Fürstin sofort
berichten, worauf diese wegen der Confirmation das Erforderliche veranlassen werde.
Sehr energisch war sie um die Wahrung ihrer Hoheitsrechte besorgt. Dies führte zu
einem Conflict mit den brandenburgischen Visitatoren und gab Anlass zu eigenen kirchlichen
Massnahmen der Fürstin. Der Conflict wird daher hier ausführlicher nach dem Stande der
archivalischen Quellen dargestellt.
Kurfürst Johann Georg hatte bekanntlich 1572 seine Agende drucken lassen und über-
schickte die Exemplare an die Inspektoren zur Weitervertheilung. Dabei mussten die Pfarrer
die Bücher mit 1½ Gulden bezahlen.
Ein solches Schreiben des Kurfürsten vom 10. October 1572, welches formularmässig
gehalten ist, so dass der Name „Besikow“ von anderer Hand hinzugeschrieben wurde, erging
auch an den Pfarrer zu Beeskow. Der Pfarrer erhielt den Druck mit dem Auftrage, sich
darnach zu richten und denselben zu studiren, damit er in bevorstehender Visitation darin wohl
befunden werde; dem Vorzeiger solle er 1 ½ Gulden gut Geld zahlen, die Pfarrer seines Be-
zirkes vor sich bescheiden, ihnen diesen Befehl vorlesen, je ein Exemplar aushändigen, die
Beträge einnehmen und an Paulus Musculus nach Frankfurt a.d. Oder einsenden.