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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (3. Band): Die Mark Brandenburg, die Markgrafenthümer Ober-Lausitz und Nieder-Lausitz, Schlesien — Leipzig: O.R. Reisland, 1909

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https://doi.org/10.11588/diglit.26784#0190

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Die Mark Brandenburg.

andern gottsftirchtigen leuten dazu erhalten könte.
Die vorsteher sollen auch mit hülfe e. e. raths
kleine häuserlein vor allen thoren zurichten
und darinn aus den hospitalien getreue fleissige
personen verordnen, die mit dem glöcklein, wenn
fremde leute aus und einfahren, klingen, und
von ihnen mit einen beutel die allmosen vor die
armen darin sammlen und in eine sonderliche
büchse stecken lassen. So ist auch den vor-
stehern der armenkasten, wie obstehet, auferleget,
dass sie hinfüro dem hospital zum heiligen geist
alhier jährlich die 10 fl. aus dem kasten im
thumb sollen folgen lassen. Es sollen aber da-
gegen die vorsteher der hospitale, wie sie ohne
dem das schuldig sein und gebrauchlich herbracht,
die kranken in sterblichen zeiten, auch sonsten,
die armen gebrechlichen von der gassen zu jeder
zeit in die hospitale nehmen und unterhalten,
und nicht als unchristen aufm gassen liegen und
umkommen lassen. Desgleichen den alten weibern
in den hospitälen auflegen, um sonst in ihre
häuser zu kommen und wie vor alters die kranken
zu warten und die todten zu kleiden, so werden
die bürger alsdann desto williger sein, in ihren
korbe und büchsen zu ihrer bessern unterhaltung
zuwerfen und zustecken. Zudeme sollen die vor-
steher die empfangenen summen jederzeit wieder aus-
thun und anlegen und nicht in die ausgabe wenden,
auch das geld vor stuben und cammern, desgleichen
die hauptsummen und retardaten von Marcus Rah-
stedten hause, item von ern Nicolaus Arndten
und andern fleissig einfordern lassen und treulich
berechnen und sich, wie bishero geschehen, be-
fleissigen, die hospitale an hauptsummen und ein-
kommen zu mehren und zu bessern. Nachdem
auch die vorsteher berichten, dass ihre vorfahren
von Hansen Blanckenfeldten, bürgermeistern, be-
redt worden, einen teich auf der Heinersdorffschen
und Weissenseeischen feldmark zuzurichten und
dann gleich berührter Blanckenfeldt vor die un-
kosten zu erbauung und besetzung desselben
teiches etzlich geld empfangen, auch von des
hospitals zum heiligen geiste 20 scheffel pächte
halb roggen und halb haber an sich gebracht, so
hätte er sie doch zu dem gebrauch des teichs,
ungeachtet, dass der teich mehrentheils auf der
Heinersdorffschen feldmark gelegen und der armen
leuten daselbst aecker, wiesen und hütungen er-
säuft und verdorben worden, nie kommen lassen,
sondern die fische allein ausgefangen , verkauft
und das geld inne behalten, und nichts desto-
weniger die pächte auch an sich gezogen, Blancken-
feldt dagegen vorgewandt, dass sie zu besetzung
des teichs auf sein vielfältiges anregen, nichts
thun wollen, und ihme und sich selbst darüber
in grossen schaden geführet, welchen er sich zu
erstatten gebeten.

So hätte er auch die 20 scheffel getraide mit
vorwissen des raths, desselben schein er für-
geleget, zu bezahlung der aufgewaudten unkosten
und also justo titulo an sich gebracht. Und wie-
wohl die visitatores diesen handel in der güte zu
entscheiden in verhör genommen, auch Blancken-
feldten fürgehalten, dass es nicht in des raths,
vielweniger der vorsteher macht gestanden, die-
selben pächte, die sie noch er gestiftet oder den
armen gegeben, zu alieniren und zu veräussern,
derowegen gebeten, er mögte den armen leuten
die pächte gutwillig wiederum einräumen und die
andere foderung vor das consistorium ausführen,
so haben doch die visitatores diese sache in der
güte nicht hinlegen können, und derowegen die-
selbe zu fernern austrag vor das geistliche con-
sistorium allhier verwiesen. Weil auch Giselenus
Fornerius zu besserer unterhaltung der armen
400 rthlr., so bei den verordneten der landschaft
stehen, diesem hospitale bescheiden, doch dass
seinem bruder oder desselben erben, wo die noch
am leben, auf ihr fordern davon 200 rthlr. folgen
sollen. Als sollen sich die vorsteher befleissigen,
dieselben 400 rthlr. bei gedachten verordneten
zu wege zu bringen und anlegen oder bei ihnen
anhalten, dass dieselben den armen zum besten
möchten zinsbar gemachet werden.
So sollen auch die vorsteher diesem hospitale
die 40 fl., so Peter Thomas und seine vorige
hausfrau seel. dazu beschieden, auch was andere
gottfürchtige leute mehr dazu legiren und geben
werden, in fleissiger acht nehmen und den armen
zum besten anwenden. Und sonderlich sollen die
vorsteher neben den praedicanten darauf gute
achtung geben, dass die leute oder alten weiber
sich des gotteslästern und bei seinen namen zu
schweren, auch keine zauberei und segnerei nicht
gebrauchen, sondern weil sie der allmosen ge-
messen, gott davor zu danken, sich züchtig, fröm-
lich und nicht zänkisch zu verhalten, da sie es
aber thun würden, sie aus dem hospital weisen.
Und weil dieser hospital zwei sein und dero-
wegen aufsehens bedürfen; als thun demnach die
visitatores neben dem ehrbaren rathe allhie ferner
die vorsteher verordnen Ulrich Schmagen, Jobst
Krabben und Michel Dietrichen des raths, auch
zween aus den vier gewerken und einen von der
gemeine, so e. e. rath bequem dazu achtet, und
sollen allewege zweene unter ihnen ein jahr um
das andere die hospital zu aller nothdurft, wie
obstehet, bestellen, doch ohne vorwissen der andern
viere nichts neues anfangen, sondern alles mit
ihrem rathe thun.
Fürnemlich aber sollen sie die register also
halten, dass sie nicht allein die einnahme der
stehenden pächte und zinsen, sondern auch was
sie jährlich am getreide gewinnen, was sie daraus
 
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