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Die Mark Brandenburg.
fürsten zu Rügen, unsers gnädigsten herrn ver-
ordnete visitatores dem ehrwürdigen capitel und
vicarien der stiftskirchen St. Nicolai zu Stendal,
hochgedachts unsers gnäd. herrn ausgegangene
christliche kirchenordnung angekündigt, das ge-
meldete capitel und vicarien darauf solche kirchen-
ordnung angenommen und zu halten bewilligt,
wollen weder mit reden noch bosen exempeln
ärgernis dawider geben, wollen auch wider gottes
gebot keine unzüchtigen weibspersonen bei sich
haben noch halten. Dagegen sollen sie auch bei
ihren befreiungen, statuten und herkommen, die
nicht wider gottes wort oder gemeldete kirchen-
ordnung sind, bleiben und erhalten werden und
sollen hinfort täglich in der stiftskirche horas de
tempore zu gebührlicher zeit singen und hoch-
gedachten unsern gn. herrn anlangen, dass s. churf.
gnade ihnen auch gnädiglich die reformirten anti-
phona, responsoria, hymnus, sequentzen und andere
gesänge de sanctis, wie sie in s. churfürstlichen
gnaden stift zu Cöln a. d. Spree gesungen und
gehalten werden, möchten zukommen lassen und
alsdann de sanctis derselben gemäs singen.
Weil denn obgedachte stiftskirche Nicolai
auch eine pfarrkirche ist, darin ein grosser theil
der stadt Stendal gepfarrt, haben die visitatores
und capitel für christlich und hochnöthig an-
gesehen, dass der predigtstuhl, sacramentreichung
und andere nöthige pfarramt darin dermassen zu
bestellen, dass gottes wort rein und lauter ge-
predigt, die hochwürdigen sacramente gereicht und
niemandes versäumt werde. Weil denn das
decanat dieser kirchen jetzt sonst vacirt, ist der
hochgelehrte, achtbare Conradus Cordatus, der
heiligen schrift doctor folgender gestalt, jedoch
unvorgreiflich und unahbrüchig aller ihrer Statuten
und herkommen zu einem vicedecano angenommen,
also, dass er das pfarramt in dieser pfarrkirche
ganz und gar mit predigen, messen, beichthören,
taufen und anderem nöthigen dazu gehörig be-
stellen, und des werktags zu seiner musse des
tages eine stunde in theologia publice lesen soll,
und wann leute vorhanden, so das hochwürdige
sacrament des abendmahls des herrn an feiertagen
oder andern werktagen bitten, soll er daran sein,
dass allerwege die messe gehalten und die soll
durch den chor des stifts in anzahl, wie bisher
gewöhnlich gewesen, allewege gesungen und dazu
durch die vicarien, wie vorher, ministrirt werden.
Damit dann der doctor dies alles desto besser
und nothdürftiger ausrichten möge, soll er zween
capläne annehmen, die sollen auch mit vicarien
in dem stift sein und der eine haben die vicarei
Steffani und der andere Erasmi zusammt den
präsentzen, semmel und broten, wie andere
vicarien und darüber auch die accidentien von
begräbnissen, taufen und einleitungen sammt freier
wohnung haben und mit demselben also alle pfarr-
ämter ausrichten, doch dass sie sich im predigen,
sacramentreichung und ceremonien hochgedachts
unsres gnädigsten herrn kirchenordnung sollen
verhalten, und wenn sie etwa ihres amts halber
mit taufen, besuchung der kranken oder sonst zur
zeit, wenn präsentz oder panes gegeben werden,
zu chor zu kommen verhindert, soll ihnen doch
ihr theil daran nichts weniger folgen.
Es soll auch doctor Cordatus den stand eines
vicedecanus soweit halten, dass er über die cano-
nicos allhier, ausser was ihm vermöge seines
pfarramts oder unsers gnädigsten herrn ordnung
zu admoniren gebühret, keine jurisdiction soll
haben. Doch soll er sonst über alle geistlichen
in Stendal als ein superintendent oder oberster
pfarrer allhier sein amt exerciren und aufsehen,
dass vermöge obgemeldeter kirchenordnung die
predigten und kirchenamt recht und christlich
gehalten werden. Und vor solche seine arbeit,
vicedecanat, pfarramt und lesen hat ihm das
capitel 200 fl. jährlichen soldes, von dato an-
zurechnen, als jedes Vierteljahr 50 fl., zu geben
versprochen und soll ihm dazu bequme freie be-
hausung bestellen, auch zu jedem tage in der
woche die panes an semmeln und broten, wie
vorhin einem dechanten geschehen, lassen folgen.
Er soll auch das opfer, welches des pfarrrechts
halber in dieser kirche zu den vierzeiten gefället,
haben.
Damit denn das capitel solche kosten desto
leichter ertragen möge, soll es alles einkommen,
so hievor ein dechant allhier extra praebendam
an pächten, zinsen, renten, präsentz oder anderm
gehabt, an sich erfordern und von eines jeden
absentis canonici präbende jährlich einen winspel
roggen an sich halten. Und zu mehrerer steuer
des allen soll das capitel auch hinfort aufheben
das einkommen der vicarei ad sanctum spiritum
in minore capella, Beatae virginis in ecclesia
sancti Nicolai, die Mathis Kenner gehalten,
Mariae Magdalenae, auch in St. Niclas kirchen
und des primarium der vicarei Petri Pauli nach
absterben ern Heinrich Kleinschmids.
Es soll auch das capitel daran sein, dass der
commissarius allhier gebührlichen process in causis
matrimonialibus inhalts unsres gnädigsten herrn
ordnung allewege bestellen und halten möge.
Und nachdem in der visitatoren instruction
ein artikel vorleibt, dass hinfort dieses orts wie an
andern keine präbende oder vicarei ohne hoch-
gedacht unsres gnädigsten herrn vonvissen soll ver-
liehen werden, sollen sich das capitel und vicarien
des auch also treulich verhalten. Urkundlich haben
die visitatores und capitel ihre insiegel und pet-
schaft hieran gedrückt. Geschehen und gegeben
zu Stendal dienstags nach Martini anno im 40 sten.
Die Mark Brandenburg.
fürsten zu Rügen, unsers gnädigsten herrn ver-
ordnete visitatores dem ehrwürdigen capitel und
vicarien der stiftskirchen St. Nicolai zu Stendal,
hochgedachts unsers gnäd. herrn ausgegangene
christliche kirchenordnung angekündigt, das ge-
meldete capitel und vicarien darauf solche kirchen-
ordnung angenommen und zu halten bewilligt,
wollen weder mit reden noch bosen exempeln
ärgernis dawider geben, wollen auch wider gottes
gebot keine unzüchtigen weibspersonen bei sich
haben noch halten. Dagegen sollen sie auch bei
ihren befreiungen, statuten und herkommen, die
nicht wider gottes wort oder gemeldete kirchen-
ordnung sind, bleiben und erhalten werden und
sollen hinfort täglich in der stiftskirche horas de
tempore zu gebührlicher zeit singen und hoch-
gedachten unsern gn. herrn anlangen, dass s. churf.
gnade ihnen auch gnädiglich die reformirten anti-
phona, responsoria, hymnus, sequentzen und andere
gesänge de sanctis, wie sie in s. churfürstlichen
gnaden stift zu Cöln a. d. Spree gesungen und
gehalten werden, möchten zukommen lassen und
alsdann de sanctis derselben gemäs singen.
Weil denn obgedachte stiftskirche Nicolai
auch eine pfarrkirche ist, darin ein grosser theil
der stadt Stendal gepfarrt, haben die visitatores
und capitel für christlich und hochnöthig an-
gesehen, dass der predigtstuhl, sacramentreichung
und andere nöthige pfarramt darin dermassen zu
bestellen, dass gottes wort rein und lauter ge-
predigt, die hochwürdigen sacramente gereicht und
niemandes versäumt werde. Weil denn das
decanat dieser kirchen jetzt sonst vacirt, ist der
hochgelehrte, achtbare Conradus Cordatus, der
heiligen schrift doctor folgender gestalt, jedoch
unvorgreiflich und unahbrüchig aller ihrer Statuten
und herkommen zu einem vicedecano angenommen,
also, dass er das pfarramt in dieser pfarrkirche
ganz und gar mit predigen, messen, beichthören,
taufen und anderem nöthigen dazu gehörig be-
stellen, und des werktags zu seiner musse des
tages eine stunde in theologia publice lesen soll,
und wann leute vorhanden, so das hochwürdige
sacrament des abendmahls des herrn an feiertagen
oder andern werktagen bitten, soll er daran sein,
dass allerwege die messe gehalten und die soll
durch den chor des stifts in anzahl, wie bisher
gewöhnlich gewesen, allewege gesungen und dazu
durch die vicarien, wie vorher, ministrirt werden.
Damit dann der doctor dies alles desto besser
und nothdürftiger ausrichten möge, soll er zween
capläne annehmen, die sollen auch mit vicarien
in dem stift sein und der eine haben die vicarei
Steffani und der andere Erasmi zusammt den
präsentzen, semmel und broten, wie andere
vicarien und darüber auch die accidentien von
begräbnissen, taufen und einleitungen sammt freier
wohnung haben und mit demselben also alle pfarr-
ämter ausrichten, doch dass sie sich im predigen,
sacramentreichung und ceremonien hochgedachts
unsres gnädigsten herrn kirchenordnung sollen
verhalten, und wenn sie etwa ihres amts halber
mit taufen, besuchung der kranken oder sonst zur
zeit, wenn präsentz oder panes gegeben werden,
zu chor zu kommen verhindert, soll ihnen doch
ihr theil daran nichts weniger folgen.
Es soll auch doctor Cordatus den stand eines
vicedecanus soweit halten, dass er über die cano-
nicos allhier, ausser was ihm vermöge seines
pfarramts oder unsers gnädigsten herrn ordnung
zu admoniren gebühret, keine jurisdiction soll
haben. Doch soll er sonst über alle geistlichen
in Stendal als ein superintendent oder oberster
pfarrer allhier sein amt exerciren und aufsehen,
dass vermöge obgemeldeter kirchenordnung die
predigten und kirchenamt recht und christlich
gehalten werden. Und vor solche seine arbeit,
vicedecanat, pfarramt und lesen hat ihm das
capitel 200 fl. jährlichen soldes, von dato an-
zurechnen, als jedes Vierteljahr 50 fl., zu geben
versprochen und soll ihm dazu bequme freie be-
hausung bestellen, auch zu jedem tage in der
woche die panes an semmeln und broten, wie
vorhin einem dechanten geschehen, lassen folgen.
Er soll auch das opfer, welches des pfarrrechts
halber in dieser kirche zu den vierzeiten gefället,
haben.
Damit denn das capitel solche kosten desto
leichter ertragen möge, soll es alles einkommen,
so hievor ein dechant allhier extra praebendam
an pächten, zinsen, renten, präsentz oder anderm
gehabt, an sich erfordern und von eines jeden
absentis canonici präbende jährlich einen winspel
roggen an sich halten. Und zu mehrerer steuer
des allen soll das capitel auch hinfort aufheben
das einkommen der vicarei ad sanctum spiritum
in minore capella, Beatae virginis in ecclesia
sancti Nicolai, die Mathis Kenner gehalten,
Mariae Magdalenae, auch in St. Niclas kirchen
und des primarium der vicarei Petri Pauli nach
absterben ern Heinrich Kleinschmids.
Es soll auch das capitel daran sein, dass der
commissarius allhier gebührlichen process in causis
matrimonialibus inhalts unsres gnädigsten herrn
ordnung allewege bestellen und halten möge.
Und nachdem in der visitatoren instruction
ein artikel vorleibt, dass hinfort dieses orts wie an
andern keine präbende oder vicarei ohne hoch-
gedacht unsres gnädigsten herrn vonvissen soll ver-
liehen werden, sollen sich das capitel und vicarien
des auch also treulich verhalten. Urkundlich haben
die visitatores und capitel ihre insiegel und pet-
schaft hieran gedrückt. Geschehen und gegeben
zu Stendal dienstags nach Martini anno im 40 sten.