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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (3. Band): Die Mark Brandenburg, die Markgrafenthümer Ober-Lausitz und Nieder-Lausitz, Schlesien — Leipzig: O.R. Reisland, 1909

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https://doi.org/10.11588/diglit.26784#0361

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Abschied für Wartenberg von 1574. Werben, Abschied von 1551.

341

63. Abschied vom 19. April 1574.
[Auszug aus St.-A. Berlin, 47, 15, Ma. 136.]

. . . Wir, die itzo anhero verordneten visita-
tores legen auch anstatt unseres gnedigsten herrn,
des kurfürsten von Brandenburg, kraft unsers
habenden befeldes den schulzen und pauren dieses
dorfes hiermit auf, das sie fleissig zur kirchen
gehen und gottes wort hören, auch sich bei seinem
namen zu fluchen, zu schwören und gotteslesterung
zu treiben, enthalten sollen, und so jemands unter
inen die predigt ohne genugsame, erhebliche ur-
sachen verseumen oder gottes namen in fluchen
und schwören gebrauchen würde, dem oder die-

selben sollen sie jedesmal um drei silbergroschen
strafen, die helfte den kirchvetern zu erbauung
der kirchen, die andere helfte den gemeinen
pauren zu vortrinken, bei meidung der pfandung
erlegen.
So soll auch der pfarrer alle sontage auf
dem predigtstul anfänglich und ehe er das evan-
gelium abliest, ein stück aus dem kleinen cate-
chismo Lutheri mit der auslegung ablesen und
dann nach vorlesung des evangelii mit der predigt
vorfaren.

Werben.
Litteratur: Wollesen, Chronik der Stadt Werben. Werben 1898. S. 92 f.; Derselbe,
Urkunden, Regesten und Briefe zur Geschichte der Stadt Werben (aus dem Kirchen- und Raths-
Archive zu Werben), in Jahresber. des Altmärk. Vereins 28, S. 24 ff.; Derselbe, in Beitr. zur
Gesch. der Landes- und Volkskunde der Altmark, herausgegeben vom Museums-Verein. zu
Stendal. Bd. 2, Heft 2 u. 3 (1906).
Der Abschied vom 29. October 1542 ist abgedruckt bei Bartsch, a. a. O. S. 77 ff., und
wird hier nicht wiedergegeben.
Die Visitation zu Werben fand am 28. October 1542 statt. Über die Auseinander-
setzung mit dem Comthur des Johanniter-Ordens vgl. Wollesen, Chronik, S. 94 ff. Nach
Abzug der Visitatoren begannen allerlei Streitigkeiten (Wollesen, a. a. O. S. 33 ff., vgl. auch
Riedel I, 6, S. 81).
Zum Armen- und Krankenwesen vgl. Jahresber. des Altmärk. Vereins 31, Heft 1 (1903),
S. 117 ff. Vgl. auch Riedel I, 6, S. 81: Das kurfürstliche Consistorium vergleicht die Stadt
Werben mit dem Comthur über die Pfarrbesetzung.
Das St.-A. Magdeburg, Cultus-Archiv Werben 62, enthält nur die Akten der Visitation
von 1551, darin den Abschied in einer untersiegelten Reinschrift. Dieser zweite Abschied be-
stätigt den ersten; er wird erstmalig abgedruckt. (Nr. 64.)
Der dritte Abschied vom Sonntag nach Corporis Christi 1581, in besiegelter Reinschrift
im St.-A. Magdeburg, Cultus-Archiv Werben 63, wird erstmalig hier abgedruckt. (Nr. 65.)
Der Abschied von 1600 (St.-A. Magdeburg 64, auch St.-A. Berlin, Rep. 47, W. 2), wird
nicht abgedruckt.

64. Kirchen-Visitations-Abschied wegen Werben. Vom 9. November 1551.
[Aus St.-A. Magdeburg, Cultus-Archiv Werben, Nr. 62.]

Nachdem unser gnedigster herr, der churfurst
zu Brandenburg, seiner churfurstlichen gnaden
visitatores abermals hiehero beordent, die mangel
in geistlichen und kirchensachen zu horn und zu
handeln, haben die visitatores darauf die ge-
haltene visitation und den abschied derselbigen

vormals allhie zu Worben erganglich, wider fur
die hand genommen, auch wes zu den sachen
mitler zeit, des berurten abschieds ergangen, ge-
hort und erkundigt, und so viel ursachen be-
funden, dass sie es nochmals bei demselbigen
vorigen abschiede pleiben zu lassen bewogen,
 
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