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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (3. Band): Die Mark Brandenburg, die Markgrafenthümer Ober-Lausitz und Nieder-Lausitz, Schlesien — Leipzig: O.R. Reisland, 1909

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https://doi.org/10.11588/diglit.26784#0456

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436

Schlesien.

96. Vergleichung des ausschusses und folgend aller diener des hl. evangelii dero Liegnitz- und Brigischen
fürstentümer und derselben zugethanen weichbilder ob der spaltigen leher und brauch der hochwürdigen
sacramente A° 1535.
[Aus St.-A. Breslau Rep. 135. E. 89. Vgl. oben S. 419.]

Von gottes gnaden wir Friedrich, hertzog in
Schlesien, zu Liegnitz und Brieg, entbitten allen
und jeden unsern unterthanen unsere gnade, gunst
und alles gutes. Lieben getreuen. Nachdem in
diesen gefährlichen zeiten wir gar mit betrübten
gemüthe vernommen, wie das schädliche unkraut
vieler disputation und spaltung, sonderlich ob den
hl. sacramenten und derselben brauch, welche der
feind unserer seeligkeit, wie er von anfang ge-
pflogen, unter den reinen weizen des hl. evan-
gelii dasselbige zu verdampfen hin und her ge-
streuet, auch bei euch grünen und aufwachsen
wolle, daraus zu ende nichts anders denn grosse
ärgernüs, secten, irrsal und das so auch der
satan vornehmlich sucht und meinet, verachtung
der hochwürdigen sacrament und des ganzen
christlichen diensts erfolgen werde, wie sich
denn albereit etliche die kindlein taufen zu
lassen, auch das hl. nachtmahl zu reichen und zu
gebrauchen ärgerlich gewegert. Daher sich och
folgende und zum meisten der erschröckliche irr-
thum der wiedertäufer geursacht und erbauet.
Welches wir nach dem wenigen theile uns von
gott vertrauter obrigkeit bei euch, als bei unsern
treuen und lieben unterthanen wiederumb aus-
zureden und forder zu vorkommen zum aller-
höchsten geneigt und derhalben verursacht, euch
durch etliche unsere gelehrte und gottsfürchtige
männer eine einfältige meinung von den hl.
sacramenten zu haben und zu lehren, derselben
auch recht und ohne stillstand zu gebrauchen |:
der sie sich zuvor nach erforschung der hl. und
göttl. schrift, als dem glauben ähnlich, dem sinn
und brauch derer eltesten väter gleich und ein-
hellig geschlossen und vergleicht haben, :| stellen
und vorschreiben lassen. Welche wir auch hier-
mit übersenden und wollen ernstlich, dass ihr
euch desselbigen hinführo in lehr und auch den
obgedachten hochwürdigen sacramenten : alle dis-
putation und spaltung hindangesetzt :| in christ-
licher einfältigkeit verhaltet.
Es sain aber dieselben, unsere gelehrten, dabei
auch erböthig, ob jemand diese ihre einfältige
vergleichung tadeln, oder als irrig anfechten wolte,
dass sie sich hierinnen mit heil, göttlicher schrift
jederman wollen weisen lassen, oder aber desselben
von einem christlichen concilio, so bald solches
nach vermögen der kais. majestät unsers aller-
gnädigsten herrns abschied, zu Speyer ausgegangen,
gehalten wird, gewärtig sein.
Folget die vergleichung.

Vergleichung ob dem brauch derer hl.
sacramente 1535.
Wir wollen die kindlein taufen nach dem
gebrauch der christlichen kirche auf die ver-
heissung gottes, Abrahae, dem vater aller gläubi-
gen und seinem samen geschehen, welche ver-
heissung durch unsern herrn Jesum Christum auf
uns kommen, auch durch seine einsetzung und
befehl alle völker zu lehren und zu taufen be-
kräftiget, in festem glauben, wie er unser gott
ist, dass er auch also unser kinder gott sei und
sich ihrer erbarme aus dem reichthum seiner
milden gnade um desselbigen seines sohnes Jesu
Christi, unsers herrn willen.
Worauf beim kinder-tauf achtung zu geben:
Zum ersten, dass die eltern des kindes gottes-
fürchtig sein oder aufs wenigste sich ihrem seel-
sorger vertrauet haben, und ihn um solche dienste
ersucht, auf dass derselbige sie kennen lerne und
von einem solchen göttlichen handel zum unter-
richt, wo es von nöthen, mit ihm reden möge.
Zum andern, dass sich die eltern des kind-
leins soviel möglich befleissigen, dass sie frome,
gottesfürchtige gevattern 2 oder 3 aufs meiste
bitten, da ihnen das kindlein alsdann und nach-
mals treulich lassen befohlen sein.
Zum 3ten, dass der diener den täufling mit
namen, die paten von jahr zu jahr in ein register
zeichne.
Zum 4ten, dass man allein am sontage in
versammlung der gemeine die kindlein taufe, damit
die ganze gemeine zum gebeth vermahnet werde;
es sei denn, dass die noth und schwachheit des
kindes oder auch das gewissen der eltern ein
anders erfordert.
Zum 5ten, dass die eltern darnach auch die
pathen förderlich vor der eltern tode abgingen,
des kindleins sich mit allem fleiss annehmen, damit
die kinder von jugend auf christlich unterweiset
und auferzogen werden.
Zum 6ten, dass ein jeder pfarrer in seinem
kirchspiel einen sonderlichen catechismum vor die
kinder halte, und dass sie ihme, so bald sie zur
lehre tüchtig worden, eltern und pathen zu-
gebracht und in seine lehre und schul über-
antwortet werden.
Zum 7ten, wenn nu die kinder in alter und
gnaden auferwachsen, sollen sie nochmals von den
eltern und pathen vor die diener in versamlung
der gemeine dargestelt werden, dass sie ein offent-
 
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