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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (3. Band): Die Mark Brandenburg, die Markgrafenthümer Ober-Lausitz und Nieder-Lausitz, Schlesien — Leipzig: O.R. Reisland, 1909

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https://doi.org/10.11588/diglit.26784#0466

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Schlesien.

darauf in exitu: Israel de Egypto etc. folget die
predigt und nach der predigt das Magnificat.
Pfingsten wird angefangen mit einem psalm, Re-
sponsorio und Hymno; darauf die predigt, nach
der predigt das Magnificat.
Von gemeinen sontägen.
Der cantor soll einen sontag figuriren, den
andern choral singen, nach der epistel einen
deutschen gesang aus dem gesangbüchlein des
herrn doctoris Lutheri, nach dem evangelio das
Symbolum Nicaenum oder Athanasii, einen sontag
latine, den andern sontag das Symbolum Athanasii
deutsch, aus des Trilleri gesangbüchlein. Auf der
canzel zum amt soll der pfarr die predigt mit
einem christl. gesang und vater unser anfangen,
es soll aber der gesang soviel möglich mit der
predigt übereinstimmen und hiermit sollen andere
christl. gute gesänge, welche dem gemeinen manne
bekannt nicht unterworfen sein. Nach der predigt
soll der cantor einen deutschen gesang singen,
damit sich die communicanten können zum altar
finden; es soll aber auch der gesang mit der
predigt übereinstimmen, vor der communion soll
der pfarr oder caplan, wer das amt hält, einen
sontag die lateinl. praefation in städten singen,
darauf der cantor samt den knaben soll antworten,
die commonefaction soll den andern sontag deutsch
gelesen werden, darauf soll das vater unser und
die Verba Coenae gesungen werden. Unter der
communion, ausgenommen, wann man figuriret,
sollen die gesänge des herrn Lutheri, die zur
communion gehörig, als Jesus Christus, unser
heiland etc., Gott sei gelobet und gebenedeiet,
Esaiae, dem propheten, das geschacht etc. mit
herzlicher andacht gesungen werden und was sonst
mehr in christl. kirchen zuvor gebräuchlich. Nach
der communion soll folgen die benediction, darnach
singet der cantor Verleih uns frieden geuädiglich
etc. Darauf die collecta oder gebethlein um einen
gnädigen frieden. Auf die hohe feste aber, was
das hohe fest mit sich bringet.
Vesper auf gemeine sonntäge.
Wird angefangen mit einem lateinischen psalm
und hymno, darnach das teutsche Te Deum lauda-
mus Lutheri gesungen; nach diesem gehet der
praedicant auf die canzel; ausgangs der predigt
das teutsche magnificat, und folgends: Herr, nun
lässestu deinen diener etc. Darauf ein collect, und
mit dem benedicamus beschlossen, der andere
sontag wird figuriret ein psalm und hymnus,
nach der predigt das magnificat und mit der collect
und benedicamus beschlossen; unter der predigt, als

zum amt und vesper, sollen alle hinderungen des
gottesdienstes, sonderlich aber bier und weingäste
zu setzen, tanze zu hegen, und spaziergänge ab-
geschafft und verbothen sein.
Von der catechismuspredigt.
Die catechismuspredigt soll fort und fort in
der kirchen erhalten und so viel als möglich in
einem jahr aufs einfältigste absolviret werden,
ausgenommen die hohe fest, da die zuhörer den
nechsten sonntag anstatt des catechismi von der
lehre eines jeden festes betreffend, nothdürftig
berichtet werden sollen, so oft aber als die cate-
chismuslehre gethan und gehandelt wird, sollen
die 6 stück des catechismi langsam und deutlich
von der canzel recitiret werden und nach diesen
6 stück die kurze fragstücke in catechismo Lutheri
verfasset, die beicht belangende, damit es die ein-
fältige jugend lerne und in der beicht aufsagen
könne; es sollen auch 2 knaben, wenn der cate-
chismus gehandelt wird, mitten in der kirchen an
einem ort, den zuhörern gelegen, auftreten, und
dem pastori die sechs stück des catechismi deut-
lich und langsam recitiren und das stück des
catechismi, welches von dem diacono erkläret wird,
mit der auslegung des herrn Lutheri und solches
fragweise von den knaben erfordert werden.
Auf den dörfern soll der catechismus alle
sontage zur vesper gehandelt werden, darzu sich
dann die eitern mit ihren kindern und gesinde
einstellen sollen. Die pfarrern aber sollen ein
fleissiges examen mit der jugend im catechismo
halten; wo diefreitagspredigt auf den dörfern ge-
bräuchlich, soll sie bleiben.
Von der wochenpredigt.
Wird mit einem teutschen gesang angefangen
und beschlossen, darauf eine collecta und gebeth-
lein letzlich gib unsern fürsten etc. oder Si Deus
pro nobis etc. gesungen.
Vom gemeinen gebeth.
Das gemeine gebeth soll mit den deutschen
gesänglein: Nim von uns lieber herr unser sünd
und missethat aus des Trilleri gesangbüchlein
angefangen werden, darauf die teutsche litanei
Lutheri, folgends die lection aus der bibel mit den
summariis, auch fürbitten und danksagungen zu
gott vor diejenigen, so es begehren; darauf: Er-
halt uns herr bei deinem wort, darauf die collec-
tam und gebethlein, letzlich gib unsern fürsten
oder königen, oder Si Deus pro nobis etc. Auf
die hohen feste sollen die lectiones aus der bibel
 
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