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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (3. Band): Die Mark Brandenburg, die Markgrafenthümer Ober-Lausitz und Nieder-Lausitz, Schlesien — Leipzig: O.R. Reisland, 1909

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https://doi.org/10.11588/diglit.26784#0491

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Die Standesherrschaft Beuthen-Carolath.

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Protestanten günstige Wendung, als Markgraf Georg Friedrich zu Jägerndorf 1551 das Fürsten-
thum als Pfandbesitz übernahm. Durch Zahlung der Pfandsumme ging aber schon 1558 der
Besitz auf Balthasar von Promnitz, Bischof von Breslau, über. Die Promnitze waren der
Reformation zugeneigt.
Für die Stadt Grünberg vgl. Wolff, Gesch, der Stadt Grünberg in Niederschlesien.
Grünberg 1888, S. 308 ff.; Wolff, Gesch. der evangel. Stadt- und Landgemeinde Grünberg in
Niederschlesien. Grünberg 1841; Soffner, a. a. O. S. 210, 211, 329, 369; ohne Augabe des
Verfassers: Grünbergs Geschichte. Grünberg 1848, S. 85 ff.
Seit 1539 wirkte als Pfarrer in Grünberg der aus Löwenberg gebürtige Andreas
Knobloch, welcher 1554 Pfarrer in Fraustadt in Polen wurde (s. daselbst). Den Fraustädtern
übersandte er schon vor seinem Amtsantritt eine „Vermahnung an die Zechen der Handwerker“.
Diese ist wohl wörtlich aus der Grünberger Agende genommen, die auch eine von Knobloch
stammende „Vermahnung an die Zechen“ enthält.
So Ehrhardt, Presbyt. III, Abth. 1, S. 426; Moritz, Reformation in Fraustadt.
Posen 1907, S. 13.
In Grünberg selbst war über diese Agende nichts zu erfahren. Die Kirchenbücher
gehen nach einer Auskunft des Herrn Superintendenten Lonciner nur bis 1731 zurück. In
einer vom Superintendenten Lonciner verfassten Festschrift zur Feier des 150jährigen Jubiläums
der evangelischen Stadtpfarrkirche zu Grünberg in Schlesien. Grünberg i. Schl. 1898, werden
S. 19 ff. die evangelischen Geistlichen von 1525 an aufgezählt. Knobloch fehlt.
Für die Städte Naumburg a. B., Freiwaldau und Haibau vgl. Heinrich, Geschicht-
liche Nachrichten über Naumburg a. B., Freiwaldau und Haibau. Sagan 1900. Hier wird S. 11
das Protokoll der Visitation von 1540 für Naumburg, und S. 85 dasjenige für Freiwaldau im
Auszuge abgedruckt; sie verdienen aber hier keine Wiedergabe.
Für Priebus vgl. Heinrich, Geschichtliche Nachrichten von Priebus. Sagan 1898.
Der Inhalt der ersten Visitation ist S. 20 abgedruckt, bietet aber nichts Besonderes. Am
19. October 1562 wurden „Statuten und willkürliche Artikel der Stadt Priebus“ erlassen und
vom Pfandherrn des Fürstenthums, Seifried von Promnitz, bestätigt. Der Art. 1 bestimmt, dass
jeder dem Prediger und Capellan als Seelsorgern gebührlichen Gehorsam leisten soll. Im
Übrigen ist die Ordnung weltlichen Charakters. (Heinrich, a. a. O. S. 25 ff.)

Die Standesherrschaft Beuthen-Karolath.
Ehrhardt 2, S. 561 ff.; Klopsch, Gesch. des Geschlechts von Schönaich. Heft 1 ff.
Glogau 1847 ff'.
Die Stadt und Herrschaft war 1521 durch Kauf an den Ritter Hans von Rechenberg
gekommen und 1561 von der Familie Rechenberg an Fabian von Schönaich, und von diesem
1591 an Georg von Schönaich verkauft worden. [1697 wurde sie mit Karolath durch Kaiser
Leopold I. zur freien Standesherrschaft, 1742 durch Friedrich den Grossen zum Fürstenthum
erhoben.] —
Ritter Hans von Rechenberg führte die Reformation ein. Auch die Schönaichs waren
Beschützer der neuen Lehre. Der Abt von Sagan, dem Stadt und Herrschaft in kirchlicher
Beziehung unterstellt waren, bewies grosse Nachgiebigkeit, wobei allerdings zu beachten ist, dass
auch die evangelischen Prediger möglichst die alten Ceremonien beibehielten, und übertrug
schliesslich gegen Entschädigung dem Fabian von Schönaich das Patronatsrecht an der Kirche
zu Beuthen. Fabian von Schönaich führte die Reformation durch. Besondere Ordnungen sind
mir nicht bekannt geworden. Vgl. Klopsch, a. a. O., Heft 1, S. 83 ff.; Heft 3, S. 31 ff.
 
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