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wies, sowie zu Ran. 771-4 vgl. hier unten; auch der nicht identifizierbare
Sykophant in fr. 44 könnte ein Politiker sein).
Die λωποδυσία unterscheidete sich im attischen Recht insofern vom Dieb-
stahl (κλοπή) sowie von der Kategorie der λησταί,Räuber“ (vgl. Aristot. EN
1122b 7-8 und Lycurg. fr. *11 [p. 111 Con.]), als ihr eine gewaltsame Natur
zu eigen war, welche die Sicherheit der Bürger auf öffentlichen Straßen und
Plätzen bedrohte und die öffentliche Ordnung erheblich stören konnte (so
das Ergebnis der ausführlichen Behandlung in Cohen 1983, 79-83; vgl. auch
Lipsius 1905, 78; 1908, 320 sowie Olson 2002, zu Ar. Ach. 257-8 und Pellegrino
2010, 16 A. 9, mit weiterer Lit.). Ein attisches Gesetz sah vor, daß λωποδύται
zusammen mit κλέπται, βαλλαντιοτόμοι, άνδραποδισταί und τοιχωρύχοι
zur Kategorie der kakourgoi gehörten, die unter den Elf, einmal auf frischer
Tat ertappt (επ’ αύτοφώρω), sogleich abgeführt und ohne Prozeß hinge-
richtet werden mußten (es ist dies die sog. απαγωγή; vgl. Lys. 10,10. 13,63,
Dem. 4,47, 54,1, Xen. Mem. I 2,62, Antiphont. 5,9, Isocr. 15,90, Aristot. Ath.
Pol. 52,1; vgl. auch Men. Sicyon. 272). In der Komödie sind die λωποδύται,
gelegentlich in der Gesellschaft anderer Kategorien von Kriminellen, häu-
fig genannt. In Ar. Av. 497-8 (έξω τείχους και λωποδύτης παίει ροπάλω με
τό νώτον· / κάγώ πίπτω μέλλω τε βοάν, ό δ’ άπέβλισε θοίμάτιόν μου, mit
Dunbar 1995, z.St.) wird ein Beispiel für ihre hinterhältige Angriffsart ge-
boten; in Thesm. 816-8 erscheinen sie in einer merkwürdigen Konstellation
zusammen mit Schlemmern, bömolochoi und Gefangenen (vgl. Austin-Olson
2004, z.St.); in Ran. 771-4 gehören sie mit Beutelschneidern (zu denen vgl.
fr. 16), Vatermördern und Einbrechern zu denjenigen, die von Euripides in
der Unterwelt unterhalten wurden; in Ar. fr. *322,5-6 [Heröes] werden sie,
zusammen mit Ungerechten und Dieben, von den Heroen im Auge behalten
und mit allerlei Krankheiten infiziert (vgl. auch Cratin. fr. 220 [Seriphioi] ούτω
σταθερός τοϊς λωποδύταις ό πόρος πεινώσι παφλάζει; weitere Listen von
Straßenganoven, welche die λωποδύται einschließen, in Plat. Leg. 874bc, Isocr.
15,90, Aeschin. 1,90-1 undTheop. FGrHist 115 F 281). Das entsprechende Verb
kommt bei den Komödiendichtern ebenfalls häufig vor (Ar. Ran. 1075, Eccl.
565); in Plut. 165 gehört die Tätigkeit zu den τέχναι die durch den Reichtum
veranlaßt werden; in Diph. fr. 31,14 [Emporos] sind die heimlich-nächtlichen
λωποδυτεϊν und τοιχωρυχεϊν mit verbrecherischen Tätigkeiten am hellen Tag
wie Sykophantie und Meineid kontrastiert (vgl. auch Men. Epitr. 312).
 
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