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Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]
Jahrbuch ... / Heidelberger Akademie der Wissenschaften: Jahrbuch 2003 — 2004

DOI Kapitel:
III. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses: Das WIN-Kolleg
DOI Kapitel:
2. Forschungsschwerpunt "Kulturelle Grundlagen der Europäischen Einigung"
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https://doi.org/10.11588/diglit.67592#0285
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Das WIN-Kolleg

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wären Vorschläge zu entwickeln, wie dies in Mehrebenensystemen konkret ge-
schehen kann.
- Rechtsstaatlichkeit: Diese erfordert neben klaren Regeln und Verantwortlichkeiten
auch eine philosophische Legitimation über kohärente Geltungsgründe - lassen
sich Institutionen nicht rational in bezug auf den Zweck, dem sie dienen sollen,
beurteilen, dann müsste Rechtsauslegung entweder der Rationalität entsagen oder
sie wäre gezwungen, die Institutionen selbst in Frage zu stellen. Dienen Institu-
tionen einem anderen Zweck als demjenigen, der ihrer Existenz Legitimität ver-
leiht, so kann dies im Rechtsstaat schon auf dem Wege der Rechtsauslegung und
nicht erst auf demjenigen der Politik korrigiert werden.
Auf der Ebene allgemeiner Prinzipien (außer Rechtsstaatlichkeit und Demokratie):
- Effizienz als Quelle faktischer Legitimität und auch als Kriterium dafür, dass eine
Lösung nicht nur wünschbar, sondern auch machbar ist. Effizienzargumente kön-
nen zwar keine rechtliche Legitimation schaffen, ihnen kommt aber zumindest
eine Vetofunktion zu: Offenkundig ineffiziente Vorschläge werden faktische Legi-
timität eher vermindern als erhöhen, und müssen aus philosophischer Sicht als
absurd gelten.
- Freiheit und Autonomie des Individuums: Insofern Herrschaft und Politik als Frei-
heitseinschränkungen legitimiert werden müssen, kann auch die Errichtung von
Barrieren gegen ineffizientes oder unnötiges staatliches Handeln als eine politische
Ordnung legitimierend gedacht werden. Auch die Begrenzung unkontrollierter
Macht, die Errichtung effektiver „checks and balances“ und die Einhegung ihrer-
seits unzureichend legitimierter politischer Gewalt sind also wichtige Bestandtei-
le sowohl faktischer als auch philosophischer Legitimation.
- Grundkonsens / Werte: Gemeinsame Werte, insbesondere die Werte der Menschen-
rechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie, können einer politischen
Ordnung, die im Dienst der Verwirklichung dieser Werte steht, Legitimität verlei-
hen. Ein zentrales Legitimitätsdefizit der EU besteht ja gerade darin, dass es bis-
lang nicht gelungen ist, eine Lösung für das „Demokratiedefizit“ zu finden. Legi-
timation über gemeinsame Werte ist jedoch nicht unproblematisch in einer Zeit
des Wertewandels und in einem Europa mit unterschiedlichen normativen Tradi-
tionen — man denke etwa an die Debatten über den Gottesbezug in der Verfas-
sung, über die Beitrittsaussichten der Türkei oder auch an die Erfahrungen, die
man mit dem propagandistischen Gebrauch des Konzepts der „politischen und
sozialen Grundrechte“ etwa bei der UNO gemacht hat. Wenn Grundrechte und
Staatsziele eine Legitimationswirkung entfalten sollen, dann müssen sie klar her-
vorgehoben, eindeutig formuliert und von praktischer Relevanz sein und keine
falschen Hoffnungen wecken. Das deutsche Grundgesetz gibt hier mit seinem
kleinen Kernbestand unaufhebbarer Grundrechte sicherlich die Richtung vor. Die
faktische Legitimationswirkung ist aber offenbar gering, was man an der Prolife-
ration von Grundrechten im Verfassungsentwurf sieht.
- Nähe / Subsidiarität / Mehrstußgkeit: Dieser Punkt ist für Europa als mehrstufiger
Staatenverbund sehr wichtig. Genauso wie Verantwortlichkeit und Zurechenbar-
keit Legitimität fördern, tut dies auch eine Gestaltung politischer Entscheidungs-
 
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