Deutsches Rechtswörterbuch
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Drös teil. Die Stellungnahme der Wissenschaftlichen Kommission zur 2008 erfolg-
ten gemeinsamen Evaluierung aller an dem Gesamtunternehmen „Die Deutschen
Inschriften“ beteiligten deutschen Arbeitsstellen der Akademien der Wissenschaften
erforderte weitere, konkretere und einheitlichere Projektplanungen. Diese wurden
nach einem vorbereitenden Treffen in München gemeinsam erarbeitet und der Wis-
senschaftlichen Kommission zur erneuten Beratung vorgelegt.
Am 16. Januar 2009 hielt H. Bartusch bei der Arbeitsgemeinschaft für
geschichtliche Landeskunde am Oberrhein in Karlsruhe einen Vortrag über „Die
Wiederherstellung der markgräflich badischen Grablege in der Stiftskirche der Stadt
Baden nach ihrer Zerstörung von 1689“. H. Drös referierte am 9. Oktober 2009 im
Rathaus Kupferzell (Hohenlohekreis) über die Inschriften in Kupferzell und in den
eingemeindeten Teilorten. H. Bartusch und H. Drös nahmen am 30. Oktober 2009
am Symposium „Klöster und Inschriften“ im Kloster Lüne (Stadt Lüneburg) teil.
Am 3. Februar 2009 wurde eine Kommissionssitzung abgehalten.
Veroffen tlich ungen:
Die Inschriften der Stadt Baden-Baden und des Landkreises Rastatt, gesammelt u.
bearb. von Has Bartusch (Die Deutschen Inschriften 78, Heidelberger Reihe 17),
Wiesbaden 2009.
Ilas Bartusch, Konventionen des antiken Herrscherlobes in frühneuzeitlichen
Inschriften, in:Traditionen, Zäsuren, Umbrüche. Inschriften des späten Mittelalters
und der frühen Neuzeit im historischen Kontext. Beiträge zur 11. Internationalen
Fachtagung für Epigraphik vom 9. bis 12. Mai 2007 in Greifswald, hg. von
Christine Magin, Ulrich Schindel u. Christine Wulf, Wiesbaden 2008, 321—347,
Taf. 77-79.
Harald Drös, Tradition und Wandel an der Schwelle zur Neuzeit — Inschriften auf
Waffen, Rüstungen und Kriegsgerät, ebd. 277-296,Taf. 65—69.
Ilas Bartusch, Die Wiederherstellung der markgräflich badischen Grablege in der
Stiftskirche der Stadt Baden nach ihrer Zerstörung von 1689, in: Zeitschrift für die
Geschichte des Oberrheins 157 (2009) 249—300.
5. Deutsches Rechtswörterbuch
Das Deutsche Rechtswörterbuch (DRW) erschließt in alphabetischer Ordnung die
Wörter der älteren deutschen (westgermanischen) Rechtssprache. Den jeweiligen
Wortbedeutungen werden möglichst repräsentative Belegtexte beigeordnet, wobei
sowohl die zeitliche als auch die räumliche Dimension Beachtung findet. Das dem
Rechtswörterbuch zugrunde liegende Corpus umfasst weit über 8000 Titel - Quel-
len und Quellensammlungen unterschiedlichster Textgattungen vom Beginn der
schriftlichen Überlieferung in der Spätantike bis in das frühe 19. Jahrhundert. Er-
fasst werden hiermit Wörter aus allen westgermanischen Sprachen, wozu beispiels-
weise auch Altenglisch, Langobardisch und Altfriesisch zählen. Da zudem nicht nur
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Drös teil. Die Stellungnahme der Wissenschaftlichen Kommission zur 2008 erfolg-
ten gemeinsamen Evaluierung aller an dem Gesamtunternehmen „Die Deutschen
Inschriften“ beteiligten deutschen Arbeitsstellen der Akademien der Wissenschaften
erforderte weitere, konkretere und einheitlichere Projektplanungen. Diese wurden
nach einem vorbereitenden Treffen in München gemeinsam erarbeitet und der Wis-
senschaftlichen Kommission zur erneuten Beratung vorgelegt.
Am 16. Januar 2009 hielt H. Bartusch bei der Arbeitsgemeinschaft für
geschichtliche Landeskunde am Oberrhein in Karlsruhe einen Vortrag über „Die
Wiederherstellung der markgräflich badischen Grablege in der Stiftskirche der Stadt
Baden nach ihrer Zerstörung von 1689“. H. Drös referierte am 9. Oktober 2009 im
Rathaus Kupferzell (Hohenlohekreis) über die Inschriften in Kupferzell und in den
eingemeindeten Teilorten. H. Bartusch und H. Drös nahmen am 30. Oktober 2009
am Symposium „Klöster und Inschriften“ im Kloster Lüne (Stadt Lüneburg) teil.
Am 3. Februar 2009 wurde eine Kommissionssitzung abgehalten.
Veroffen tlich ungen:
Die Inschriften der Stadt Baden-Baden und des Landkreises Rastatt, gesammelt u.
bearb. von Has Bartusch (Die Deutschen Inschriften 78, Heidelberger Reihe 17),
Wiesbaden 2009.
Ilas Bartusch, Konventionen des antiken Herrscherlobes in frühneuzeitlichen
Inschriften, in:Traditionen, Zäsuren, Umbrüche. Inschriften des späten Mittelalters
und der frühen Neuzeit im historischen Kontext. Beiträge zur 11. Internationalen
Fachtagung für Epigraphik vom 9. bis 12. Mai 2007 in Greifswald, hg. von
Christine Magin, Ulrich Schindel u. Christine Wulf, Wiesbaden 2008, 321—347,
Taf. 77-79.
Harald Drös, Tradition und Wandel an der Schwelle zur Neuzeit — Inschriften auf
Waffen, Rüstungen und Kriegsgerät, ebd. 277-296,Taf. 65—69.
Ilas Bartusch, Die Wiederherstellung der markgräflich badischen Grablege in der
Stiftskirche der Stadt Baden nach ihrer Zerstörung von 1689, in: Zeitschrift für die
Geschichte des Oberrheins 157 (2009) 249—300.
5. Deutsches Rechtswörterbuch
Das Deutsche Rechtswörterbuch (DRW) erschließt in alphabetischer Ordnung die
Wörter der älteren deutschen (westgermanischen) Rechtssprache. Den jeweiligen
Wortbedeutungen werden möglichst repräsentative Belegtexte beigeordnet, wobei
sowohl die zeitliche als auch die räumliche Dimension Beachtung findet. Das dem
Rechtswörterbuch zugrunde liegende Corpus umfasst weit über 8000 Titel - Quel-
len und Quellensammlungen unterschiedlichster Textgattungen vom Beginn der
schriftlichen Überlieferung in der Spätantike bis in das frühe 19. Jahrhundert. Er-
fasst werden hiermit Wörter aus allen westgermanischen Sprachen, wozu beispiels-
weise auch Altenglisch, Langobardisch und Altfriesisch zählen. Da zudem nicht nur