8 I Mirko Breitenstein/Gert Melville
len Aufbruchs, aus denen sich spezifische Ordnungskonfigurationen der euro-
päischen Moderne ausformten.1 Auf dieser Grundannahme fußend, gehen die
hier vereinten Beiträge der Frage nach, welche Möglichkeiten Klöster hatten,
innovativ zu wirken, und welchen Grenzen ihnen hierbei gesetzt waren.
Der innerhalb des Bandes besonders im Fokus stehende Begriff der Macht ist
schillernd, weshalb an dieser Stelle einige Präzisierungen angebracht erscheinen,
die seinen spezifischen Gebrauch im Verlauf der Tagung und ebenso im Rahmen
der hier vorliegenden Beiträge erläutern sollen:2 * Macht bestimmen wir als insti-
tutionelle Macht, mithin als Macht des Institutionellen und damit als Macht aus
der Institutionalität. Dabei spielt die heuristische Unterscheidung von transiti-
ver4 und intransitiver4 Macht in ihrer ordnungsabbildenden Dualität eine wich-
tige Rolle. Während die erstgenannte als Willensdurchsetzung immer konflikt-
trächtig erscheint, verweist intransitive Macht auf gemeinsame und gegebenenfalls
konsensual begründete Überzeugungen. Das Kloster ist ein Ort, an dem sich
beide Formen in gegenseitiger Verschränkung identifizieren lassen, wobei sie
innerhalb unterschiedlicher Konstellationen graduell differente Verhältnisse
zeigen. Die Wirkformen von Macht umfassen alle Bereiche des Klösterlichen:
den Einzelnen und die Gemeinschaft, die Frömmigkeit wie auch die Wirtschaft
und nicht zu vergessen: die Verwaltung.
Solche institutionelle Macht kann sowohl auf instrumentelle als auch auf
symbolische Weise Wirkung erzielen. Mithin gilt es, Macht, die sich aus dem
organisatorischen Apparat und - mit Max Weber gesprochen -, dem „methodi-
schen Betrieb44 generiert, von einer solchen zu unterscheiden, die sich durch
Prestige, Ansehen, generelle Kompetenzzuweisung und besondere Heiligkeit
ergibt. Beide Dimensionen wirken selten allein, sondern sie ergänzen und stei-
gern sich gegenseitig. Damit ist Macht als Vermögen beschreibbar, etwas durch
Handeln zu gestalten. Klösterliche Formen von Handlungs- und Gestaltungs-
macht stehen im besonderen Blick der hier veröffentlichten Beiträge.
Macht im Sinne dieses Bandes ist daher nicht vorrangig ,Herrschaftsmacht4,
sondern sie ist Ausdruck eines schöpferischen Potentials; ja, sie ist geradezu Be-
dingung jener Möglichkeit, den eben erwähnten Weg zum Heil mit religiösem
Eifer und doch auch immer methodisch optimal auszugestalten. Em solch
1 Vgl. hierzu bereits im weiten Umgriff die Beiträge in: Gert MELViLLE/Bernd Schneidmül-
LER/Stefan Weinfurter (Hgg.), Innovationen durch Deuten und Gestalten. Klöster im
Mittelalter zwischen Jenseits und Welt (Klöster als Innovationslabore 1), Regensburg 2014.
2 Vgl. hierzu die systematischen Ausführungen in Verbindung mit zahlreichen Exemplifizie-
rungen in: Gert Melville (Hg.), Das Sichtbare und das Unsichtbare der Macht. Institutio-
nelle Prozesse in Antike, Mittelalter und Neuzeit, Köln/Weimar/Wien 2005 und Andre
BRODOCZ/Ghristoph O. MAYER/Rene PFEILSCHIFTER/Beatrix Weber (Hgg.), Institutio-
nelle Macht. Genese - Verstetigung - Verlust, Köln/Weimar/Wien 2005.
len Aufbruchs, aus denen sich spezifische Ordnungskonfigurationen der euro-
päischen Moderne ausformten.1 Auf dieser Grundannahme fußend, gehen die
hier vereinten Beiträge der Frage nach, welche Möglichkeiten Klöster hatten,
innovativ zu wirken, und welchen Grenzen ihnen hierbei gesetzt waren.
Der innerhalb des Bandes besonders im Fokus stehende Begriff der Macht ist
schillernd, weshalb an dieser Stelle einige Präzisierungen angebracht erscheinen,
die seinen spezifischen Gebrauch im Verlauf der Tagung und ebenso im Rahmen
der hier vorliegenden Beiträge erläutern sollen:2 * Macht bestimmen wir als insti-
tutionelle Macht, mithin als Macht des Institutionellen und damit als Macht aus
der Institutionalität. Dabei spielt die heuristische Unterscheidung von transiti-
ver4 und intransitiver4 Macht in ihrer ordnungsabbildenden Dualität eine wich-
tige Rolle. Während die erstgenannte als Willensdurchsetzung immer konflikt-
trächtig erscheint, verweist intransitive Macht auf gemeinsame und gegebenenfalls
konsensual begründete Überzeugungen. Das Kloster ist ein Ort, an dem sich
beide Formen in gegenseitiger Verschränkung identifizieren lassen, wobei sie
innerhalb unterschiedlicher Konstellationen graduell differente Verhältnisse
zeigen. Die Wirkformen von Macht umfassen alle Bereiche des Klösterlichen:
den Einzelnen und die Gemeinschaft, die Frömmigkeit wie auch die Wirtschaft
und nicht zu vergessen: die Verwaltung.
Solche institutionelle Macht kann sowohl auf instrumentelle als auch auf
symbolische Weise Wirkung erzielen. Mithin gilt es, Macht, die sich aus dem
organisatorischen Apparat und - mit Max Weber gesprochen -, dem „methodi-
schen Betrieb44 generiert, von einer solchen zu unterscheiden, die sich durch
Prestige, Ansehen, generelle Kompetenzzuweisung und besondere Heiligkeit
ergibt. Beide Dimensionen wirken selten allein, sondern sie ergänzen und stei-
gern sich gegenseitig. Damit ist Macht als Vermögen beschreibbar, etwas durch
Handeln zu gestalten. Klösterliche Formen von Handlungs- und Gestaltungs-
macht stehen im besonderen Blick der hier veröffentlichten Beiträge.
Macht im Sinne dieses Bandes ist daher nicht vorrangig ,Herrschaftsmacht4,
sondern sie ist Ausdruck eines schöpferischen Potentials; ja, sie ist geradezu Be-
dingung jener Möglichkeit, den eben erwähnten Weg zum Heil mit religiösem
Eifer und doch auch immer methodisch optimal auszugestalten. Em solch
1 Vgl. hierzu bereits im weiten Umgriff die Beiträge in: Gert MELViLLE/Bernd Schneidmül-
LER/Stefan Weinfurter (Hgg.), Innovationen durch Deuten und Gestalten. Klöster im
Mittelalter zwischen Jenseits und Welt (Klöster als Innovationslabore 1), Regensburg 2014.
2 Vgl. hierzu die systematischen Ausführungen in Verbindung mit zahlreichen Exemplifizie-
rungen in: Gert Melville (Hg.), Das Sichtbare und das Unsichtbare der Macht. Institutio-
nelle Prozesse in Antike, Mittelalter und Neuzeit, Köln/Weimar/Wien 2005 und Andre
BRODOCZ/Ghristoph O. MAYER/Rene PFEILSCHIFTER/Beatrix Weber (Hgg.), Institutio-
nelle Macht. Genese - Verstetigung - Verlust, Köln/Weimar/Wien 2005.