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Bannlösung (nam-erim-bür-ru-da)
Erkrankten und dem zur Braut bestimmten Figürchen typische Hochzeitsgewänder angelegt wurden. R. Strauß
hat in: Reinigungsrituale aus Kizzuwatna. 125. Anm. 501 allerdings wichtige Belege zusammengetragen, die es
sehr wahrscheinlich machen, daß in altbabylonischer Zeit “Ohrringe. eine tudittu-Spange und ein Kopfband zur
Ausstattung einer Braut gehören". Die in Z. 5’ genannte (grün)blaue Kopfbinde dürfte dementsprechend auch
hier zu den für eine Braut typischen Kleidungsstücken zählen.
Das Ende der Z. 4’ läßt sich trotz der vielen oben angeführten Parallelstellen noch nicht sicher ergänzen.
Die Lesung des letzten erhaltenen Zeichens als t[a- ist unzweifelhaft, sie paßt aber nicht zu den möglichen
Schreibungen für die hier eigentlich zu erwartende Verbalform tulabbassu oder tulabbassi. Es ist nicht einmal
auszuschließen, daß das mit t[a- beginnende Wort keine Verbalform, sondern die Bezeichnung eines weiteren
Kleidungsstückes ist (Als Argument hierfür könnte man Text Nr. 4-10. 4 anführen, wo ein entsprechendes Verb
tatsächlich fehlt: tosG[Ü].E UD.l.KÄM Mß.LÄ UD.l.KÄM tu"BARSIG SI[K.ZA].GIN(.NA) SAG.DU-sV
KESDA). Sollte aber, wie man annehmen möchte, das t[a- zu einer Verbalform gehören, scheint “du [bekleidest
ihn]” als sinngemäße Ergänzung des Textes ausgeschlossen, da entsprechende Formen von labäsu D oder von
haläpu D mit dem Präfix tu- hätten beginnen müssen. Auch zu einer Form von edequ G mit doppeltem Akkusativ,
“jemanden bekleiden mit”, paßt das erhaltene t[a- nicht. Aus diesem Grund findet sich in der Übersetzung der
keineswegs sichere Ergänzungsvorschlag “legst du ihm9 hin” bzw. “gibst du ihm7”, ohne daß dabei an eine
bestimmte akkadische Verbalform gedacht wäre.
Da Textvertreter A ein Verfahren zu beschreiben scheint, das mit einem einzigen Tonfigürchen auskommt, nämlich
dem den Bann darstellenden weiblichen, könnte es sein, daß die dort in Z. 4’ genannten Kleidungsstücke nicht
einer Tonfigur zugedacht waren, sondern dem Patienten selbst. Hierzu würde passen, daß gemäß Z. 14”—15” und
Text Nr. 4-10. 56-64 (der Anweisung aus Z. 5’ entsprechend!) dem Kranken tatsächlich mit einer Kopfbinde
(parsigu) der Kopf verschnürt wurde, bevor das Kleidungsstück dann heruntergerissen und mit einem Lösegeld
dem “Abbild des Banns” als “Gewand, das Verschonung (bringt)”, hingeworfen wurde.
Nach wie vor ist die Frage ungeklärt, was damit gemeint sein könnte, wenn die Bezeichnung für ein Kleidungsstück
mit dem Zusatz ümakkal, “für einen Tag” (hier: UD.l.KÄM; syllabisch geschrieben in D. Schwemer.
Akkadische Rituale aus Hattusa. 91. 66”f.) versehen ist. W. von Soden (AHw 1107b s. v. subätii(m)) dachte
an “Alltagsgewänder”, und dieser Deutung haben sich unhinterfragt viele angeschlossen. So spricht z. B.
D. Schwemer (Akkadische Rituale aus Hattusa. 62 und passim) von Textilien “für den Alltagsgebrauch”,
und auch in CAD P 205 s. v. parsigu A und in CAD U/W 94 s. v. ümakkal ist von “everyday garment” und
”everyday(?) sash” die Rede, ohne daß diese Auffassung eigens begründet worden wäre. Daher sind die von
W. Färber in ZA 91. 258 vorgetragenen Zweifel durchaus berechtigt. “Die Bedeutung”, so Färber, “ist wohl
kaum (gegen AHw. und Schwemer) als ..Alltags-Gewand etc.“ zu verstehen, sondern eher als ..nm zum
einmaligen Gebrauch gedachtes Behelfs-Kleid“”. In der Tat kommt dies der wörtlichen Bedeutung “für einen
einzigen Tag bestimmtes (Kleidungsstück etc.)” sehr viel näher. Mit dem Ausdruck “Behelfs-Kleid” ist freilich
fast als gegeben angenommen, daß das “zum einmaligen Gebrauch” Bestimmte nachlässig gefertigt worden
sei und sich durch mindere Qualität ausgezeichnet habe. Diesem Gedanken folgend übersetzte J. Scurlock
TÜG UD.l.KÄM als “makeshift garment” (Magico-medical means. 50 mit Anm. 779 und passim). Es besteht
freilich eine weitere Deutungsmöglichkeit. “Für einen einzigen Tag bestimmt” könnten auch prächtige und
wertvolle Stoffe sein, die für eine einmalige Zeremonie wie beispielsweise Hochzeit oder Beerdigung, die in
den hier besprochenen Ritualbeschreibungen jeweils eine große Rolle spielen, verwendet werden sollten. Da
nicht alle Heilbehandlungen, die verlangen. Figürchen mit ümakkal-Stoffen oder -Gewändern auszustatten, ein
Hochzeitsritual nachahmen, aber am Ende die aus Ton oder auch anderen Materialien gefertigten Püppchen doch
stets bestattet und auf diese Weise der Unterwelt zugeführt werden sollten, könnte sich die Bestimmung. Kleider
(siehe Text Nr. 3.15; Nr. 4—10.4; Nr. 12. 3; Nr. 14-15. 8-9) oder einen Geldbeutel (siehe Text Nr. 14-15.15). die
“für einen Tag bestimmt” sind, bereitzustellen, auf die Einmaligkeit der vorgesehenen Beerdigung beziehen und
nicht auf den minderen Wert dieser mitgegebenen Güter. Der Sinn der Anweisung läge dann darin, zu betonen,
daß die Paraphemalien so zu gestalten seien, wie es auch im Alltagsleben dem (einmaligen) Anlaß entsprechend
angemessen erschien.
Die Ergänzung des Endes der Z. 5’ richtet sich nach Text Nr. 4-10. 5 (vgl. auch die Parallelstelle Text Nr. 3. 14
sowie ferner D. Schwemer. Akkadische Rituale aus Hattusa. 103. 69”). Aus der Parallelstelle Text Nr. 3. 77 (vgl.
Text Nr. 4-10. 13 ”) geht hervor, daß am Ende des Ritualgeschehens das weibliche “Abbild des Banns” samt der
ihm übergegebenen Kette, die man wohl nicht allein als Schmuck, sondern auch als ein Lösegeld betrachtete (siehe
Text Nr. 4-10. 34-35 und 50-52). bestattet wurde. Auch in Ritualen zur Abwehr eines bösartigen Totengeistes
wurde dem Figürchen, in dem man solch einen Totengeist zu bannen versuchte, eine Kette mit Karneol-Perlen
um den Hals gehängt (siehe D. Schwemer. Akkadische Rituale aus Hattusa. 91. Z. 68”-69” und J. Scurlock.
Magico-medical means. 530. Text Nr. 226. 5).
6’-7’ Die Zeilen 6’-7’wurden nach den Parallelstellen Text Nr. 3.16-17 und TextNr. 4-10.5-6 ergänzt. In Textvertreter
B. der im einzelnen leicht von Textvertreter A abweicht, wird in Vs. 6’ in assyrisierender Weise (so wie auch in
B. Vs. 17’ und 18 ’?) -sunu als Dativsuffix der 3. Pers. PI. m. an Stelle von -sunüsi bzw. -sunüti verwendet (dazu
siehe W. von Soden. GAG3 § 42j). Zu der von Textvertreter A abweichenden Pluralität des Suffixes siehe den
Kommentar zu Z. 4’-5‘.
Bannlösung (nam-erim-bür-ru-da)
Erkrankten und dem zur Braut bestimmten Figürchen typische Hochzeitsgewänder angelegt wurden. R. Strauß
hat in: Reinigungsrituale aus Kizzuwatna. 125. Anm. 501 allerdings wichtige Belege zusammengetragen, die es
sehr wahrscheinlich machen, daß in altbabylonischer Zeit “Ohrringe. eine tudittu-Spange und ein Kopfband zur
Ausstattung einer Braut gehören". Die in Z. 5’ genannte (grün)blaue Kopfbinde dürfte dementsprechend auch
hier zu den für eine Braut typischen Kleidungsstücken zählen.
Das Ende der Z. 4’ läßt sich trotz der vielen oben angeführten Parallelstellen noch nicht sicher ergänzen.
Die Lesung des letzten erhaltenen Zeichens als t[a- ist unzweifelhaft, sie paßt aber nicht zu den möglichen
Schreibungen für die hier eigentlich zu erwartende Verbalform tulabbassu oder tulabbassi. Es ist nicht einmal
auszuschließen, daß das mit t[a- beginnende Wort keine Verbalform, sondern die Bezeichnung eines weiteren
Kleidungsstückes ist (Als Argument hierfür könnte man Text Nr. 4-10. 4 anführen, wo ein entsprechendes Verb
tatsächlich fehlt: tosG[Ü].E UD.l.KÄM Mß.LÄ UD.l.KÄM tu"BARSIG SI[K.ZA].GIN(.NA) SAG.DU-sV
KESDA). Sollte aber, wie man annehmen möchte, das t[a- zu einer Verbalform gehören, scheint “du [bekleidest
ihn]” als sinngemäße Ergänzung des Textes ausgeschlossen, da entsprechende Formen von labäsu D oder von
haläpu D mit dem Präfix tu- hätten beginnen müssen. Auch zu einer Form von edequ G mit doppeltem Akkusativ,
“jemanden bekleiden mit”, paßt das erhaltene t[a- nicht. Aus diesem Grund findet sich in der Übersetzung der
keineswegs sichere Ergänzungsvorschlag “legst du ihm9 hin” bzw. “gibst du ihm7”, ohne daß dabei an eine
bestimmte akkadische Verbalform gedacht wäre.
Da Textvertreter A ein Verfahren zu beschreiben scheint, das mit einem einzigen Tonfigürchen auskommt, nämlich
dem den Bann darstellenden weiblichen, könnte es sein, daß die dort in Z. 4’ genannten Kleidungsstücke nicht
einer Tonfigur zugedacht waren, sondern dem Patienten selbst. Hierzu würde passen, daß gemäß Z. 14”—15” und
Text Nr. 4-10. 56-64 (der Anweisung aus Z. 5’ entsprechend!) dem Kranken tatsächlich mit einer Kopfbinde
(parsigu) der Kopf verschnürt wurde, bevor das Kleidungsstück dann heruntergerissen und mit einem Lösegeld
dem “Abbild des Banns” als “Gewand, das Verschonung (bringt)”, hingeworfen wurde.
Nach wie vor ist die Frage ungeklärt, was damit gemeint sein könnte, wenn die Bezeichnung für ein Kleidungsstück
mit dem Zusatz ümakkal, “für einen Tag” (hier: UD.l.KÄM; syllabisch geschrieben in D. Schwemer.
Akkadische Rituale aus Hattusa. 91. 66”f.) versehen ist. W. von Soden (AHw 1107b s. v. subätii(m)) dachte
an “Alltagsgewänder”, und dieser Deutung haben sich unhinterfragt viele angeschlossen. So spricht z. B.
D. Schwemer (Akkadische Rituale aus Hattusa. 62 und passim) von Textilien “für den Alltagsgebrauch”,
und auch in CAD P 205 s. v. parsigu A und in CAD U/W 94 s. v. ümakkal ist von “everyday garment” und
”everyday(?) sash” die Rede, ohne daß diese Auffassung eigens begründet worden wäre. Daher sind die von
W. Färber in ZA 91. 258 vorgetragenen Zweifel durchaus berechtigt. “Die Bedeutung”, so Färber, “ist wohl
kaum (gegen AHw. und Schwemer) als ..Alltags-Gewand etc.“ zu verstehen, sondern eher als ..nm zum
einmaligen Gebrauch gedachtes Behelfs-Kleid“”. In der Tat kommt dies der wörtlichen Bedeutung “für einen
einzigen Tag bestimmtes (Kleidungsstück etc.)” sehr viel näher. Mit dem Ausdruck “Behelfs-Kleid” ist freilich
fast als gegeben angenommen, daß das “zum einmaligen Gebrauch” Bestimmte nachlässig gefertigt worden
sei und sich durch mindere Qualität ausgezeichnet habe. Diesem Gedanken folgend übersetzte J. Scurlock
TÜG UD.l.KÄM als “makeshift garment” (Magico-medical means. 50 mit Anm. 779 und passim). Es besteht
freilich eine weitere Deutungsmöglichkeit. “Für einen einzigen Tag bestimmt” könnten auch prächtige und
wertvolle Stoffe sein, die für eine einmalige Zeremonie wie beispielsweise Hochzeit oder Beerdigung, die in
den hier besprochenen Ritualbeschreibungen jeweils eine große Rolle spielen, verwendet werden sollten. Da
nicht alle Heilbehandlungen, die verlangen. Figürchen mit ümakkal-Stoffen oder -Gewändern auszustatten, ein
Hochzeitsritual nachahmen, aber am Ende die aus Ton oder auch anderen Materialien gefertigten Püppchen doch
stets bestattet und auf diese Weise der Unterwelt zugeführt werden sollten, könnte sich die Bestimmung. Kleider
(siehe Text Nr. 3.15; Nr. 4—10.4; Nr. 12. 3; Nr. 14-15. 8-9) oder einen Geldbeutel (siehe Text Nr. 14-15.15). die
“für einen Tag bestimmt” sind, bereitzustellen, auf die Einmaligkeit der vorgesehenen Beerdigung beziehen und
nicht auf den minderen Wert dieser mitgegebenen Güter. Der Sinn der Anweisung läge dann darin, zu betonen,
daß die Paraphemalien so zu gestalten seien, wie es auch im Alltagsleben dem (einmaligen) Anlaß entsprechend
angemessen erschien.
Die Ergänzung des Endes der Z. 5’ richtet sich nach Text Nr. 4-10. 5 (vgl. auch die Parallelstelle Text Nr. 3. 14
sowie ferner D. Schwemer. Akkadische Rituale aus Hattusa. 103. 69”). Aus der Parallelstelle Text Nr. 3. 77 (vgl.
Text Nr. 4-10. 13 ”) geht hervor, daß am Ende des Ritualgeschehens das weibliche “Abbild des Banns” samt der
ihm übergegebenen Kette, die man wohl nicht allein als Schmuck, sondern auch als ein Lösegeld betrachtete (siehe
Text Nr. 4-10. 34-35 und 50-52). bestattet wurde. Auch in Ritualen zur Abwehr eines bösartigen Totengeistes
wurde dem Figürchen, in dem man solch einen Totengeist zu bannen versuchte, eine Kette mit Karneol-Perlen
um den Hals gehängt (siehe D. Schwemer. Akkadische Rituale aus Hattusa. 91. Z. 68”-69” und J. Scurlock.
Magico-medical means. 530. Text Nr. 226. 5).
6’-7’ Die Zeilen 6’-7’wurden nach den Parallelstellen Text Nr. 3.16-17 und TextNr. 4-10.5-6 ergänzt. In Textvertreter
B. der im einzelnen leicht von Textvertreter A abweicht, wird in Vs. 6’ in assyrisierender Weise (so wie auch in
B. Vs. 17’ und 18 ’?) -sunu als Dativsuffix der 3. Pers. PI. m. an Stelle von -sunüsi bzw. -sunüti verwendet (dazu
siehe W. von Soden. GAG3 § 42j). Zu der von Textvertreter A abweichenden Pluralität des Suffixes siehe den
Kommentar zu Z. 4’-5‘.