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Bannlösung (nam-erim-bür-ru-da)
dem schon in älteren Photographien dokumentierten Befund und gegen die in BAM veröffentlichte Kopie [DIS
NA i\-ta-na-sa-as umschrieben.
26’ Am Zeilenende steht im Tontafeloriginal keineswegs DU8 LAGAB NAG (so F. Köchers Keilschriftkopie),
sondern sehr deutlich UZU GUR4 GU7. Diese Lesung findet Bestätigung in dem Paralleltext K 2386+. Dort ist
in Vs. 16’ (= AMT 48. Text Nr. 3. 2’) recht deutlich zu lesen: UZU rGUR41.rRA1 rGU71. Die Schreibung UZU
GUR4 statt UZU GUR4.RA findet sich z. B. auch in BAM 575 (K 7 lb+). Kol. II. 11.
25’-26’ Eine Umschrift der Parallelstelle aus K 2386+ findet sich in J. C. Johnson. JMC 24. 17 (lies dort in Z. 16’ statt
[x x] pa glägestin.ka5.a süd: [sä.s]ä glägestin.ka5.a süd).
32’-35’ Aus der Parallelstelle BAM 52. 72-76 ist eine dem Rezept zugeordnete Symptombeschreibung bekannt. Sie
lautet:
72 DIS NA SÄ.MES-.sÜ nik-mat IM u UD.DA SA5.ME äimGÜR.GÜR äimLI äimM[AN.DU] etc.
Wenn die Eingeweide eines Menschen voller nikmat säri und (Beschwerden des) setz/-Leiden(s)
sind. etc.
Zu dem nikmat säri oder nikimti säri geheißenen Leiden siehe den Kommentar zu Text Nr. 78. 2.
36’-40’ Die hier vorgeschlagenen Ergänzungen richten sich nach der Parallelstelle BAM 175 (VAT 11656). Vs. 1-8.
37’ Da hier das Determinativ für krautige Pflanzen (u) fehlt, ist in dieser Zeile wohl von einem tatsächlichen Skorpion
und nicht etwa von der “Skorpionspflanze” zuqaqipänu (UGIR.TAB: siehe z. B. BAM 171.67’und 70’) die Rede.
38’ Es bleibt sehr ungewiß, ob im Zeilenanfang tatsächlich [däm issür] hur[ri] zu lesen ist. Die Spuren des hier
fragend als rHABRUD1? gelesenen Zeichen hat F. Köcher in BAM korrekt wiedergegeben, so daß - falls sich die
Lesung als richtig erwiese - HABRUD hier eine sehr ungewöhnliche Zeichenform besäße.
45’ In der Parallelstelle BAM 579. Kol. I. 34 steht: a-na si-ri-ih-ti KÜM SÄ Zl-hi rÜ1 [BABBAR etc.
47’ In der Parallelstelle BAM 579. Kol. I. 36-37 steht: [14 sammi annüti] / TES.BI ta-pa-as ina K[AS etc.
50’ In der Parallelstelle BAM 579. Kol. I. 64-65 ist der dort stark beschädigte Abschluß des Textabschnitts
ausführlicher als in dem hier kommentierten Text Die hier vorgeschlagene Ergänzung fußt zwar auf BAM 579.
Kol. I. 64-65. versucht aber die Raumverhältnisse in VAT 13761 zu berücksichtigen.
54’-56’ Die Ergänzungen richten sich nach der Parallelstelle Text Nr. 81. 22’-25’.
56’ Die geringfügigen Zeichenspuren, die sich im Zeilenanfang erhalten haben, lassen sich nach der Parallelstelle
Text Nr. 81. 24’-25’ ergänzen. Dort steht: a-na dugBAR.DÜ.A SÄHAR / i-kam-mi-is-ma. Da im zerstörten
Anfang der Zeile VAT 13761. Rs. 12 nur Raum für zwei Keilschriftzeichen vorhanden ist. dürfte dort [ana
BAR].rDÜ’l.rA’1 rSÄHAR1 und nicht etwa [ana dugBAR].rDÜ’l.rA’1 rSÄHAR1 gestanden haben. Aus diesem
Umstand darf man folgern, daß in Text Nr. 81. 24’ DUG an dieser Stelle nicht karpatu zu lesen ist. sondern als
Determinativ verwendet wurde und daher in Text Nr. 79. 56’ durchaus berechtigt fehlen kann. Die akkadische
Lesung der Schreibung (dug)BAR.DÜ.A ist unbekannt. Es bleibt unklar, ob das erste Zeichen BÄN. MAS oder
wie in geäb a r - d ü - a (siehe AHw 106-107) BAR zu lesen ist. M. Stol verdanke ich die Idee, die Zeichenfolge
dugBAR.DÜ.A als dugMAS.DÄ.A = masdü zu deuten. Demzufolge könnte hier ein Rhyton gemeint sein, das die
Form eines Gazellenkopfes besaß. M. Stol verweist dazu auf CAD S 43 s. v. sabltu d) as decoration on vessels
und CAD M/I 363 s. v. masdü (a stone). In CAD M/I 363 sollte statt auf MSL 11. 32 auf MSL 10. 32 verwiesen
sein.
Das auf die Schreibung BAR], DÜNA1 folgende Zeichen SAR ist mit hoher Wahrscheinlichkeit SÄHAR =
saharru I. suharru (“porös”) zu lesen. Durch Parallelstellen, in denen von porösen tönernen Gefäßen die Rede
ist. die zur Aufnahme abrasierter Haare dienen sollten, wird dies nahezu zur Gewissheit. Siehe z. B. F. Thureau-
Dangin. RAcc. 36. Z. 24-25: luSU.I-.s7/ DÜ-z/.v MUNSUB SU-.szi ina dugLA.HA.AN SÄHAR / ta-kam'-mis-ma
(“Er läßt sich (vollständig) rasieren. Das Haar seines Körpers sammelst du in einer porösen Flasche und dann
...”).
Die Raumverhältnisse gestatten es kaum, am Zeilenende nach Text Nr. 81. 25’ NAM.ERIM.BÜR.RU.DA.KAM
zu ergänzen. Der Platz reicht hierfür wohl nicht aus.
58’ Vielleicht war hier so wie in Z. 55’ von der Vorschrift die Rede, sich vor der Eidesleistung seiner Körperhaare
zu entledigen. Die in Rs. 14 nicht mehr lesbare Verbalform könnte dann ibaqqam oder ibarras (?) gelautet haben
(sehr unsicher!).
59’-63’ Dieser Textabschnitt zeigt eindrucksvoll, daß in der Vorstellung der altorientalischen Heiler im Fall eines
Meineides oder durch Bruch des jeweils geleisteten Eides sich der Ort. an dem der Eid abgelegt worden war. zu
einer bedrohlichen Quelle des Unheils wandelte, von der eine große Ansteckungsgefahr ausging. Ein solcher Ort
bedurfte der Reinigung, um zu verhindern, daß die von einem Bann ausgelösten Beschwerden und Krankheiten
durch physischen Kontakt auf Dritte übergingen, die in keinerlei Zusammenhang zu dem Vergehen standen, das
den Bann verursacht hatte.
62’-63 ’ Die hier zitierte Beschwörung in sumerischer Sprache ist auch aus Text Nr. 45. 1-2 bekannt. Dort ist der kurze,
ursprünglich wohl eigenständige Spruch mit einem litaneiartigen akkadischen Gebet verbunden, dessen Anfangs-
zeile mmä epusma sertam nasäku lautet. Gemäß den zugeordneten Handlungsanweisungen ist dieser aus zwei
Teilen bestehende Text in den größeren Kontext einer Heilbehandlung gestellt, durch die der auf einem erkrankten
Menschen liegende Bann gelöst werden sollte. In dem Leitfaden’ zur Durchführung der nam-erim-bür-ru-da
Bannlösung (nam-erim-bür-ru-da)
dem schon in älteren Photographien dokumentierten Befund und gegen die in BAM veröffentlichte Kopie [DIS
NA i\-ta-na-sa-as umschrieben.
26’ Am Zeilenende steht im Tontafeloriginal keineswegs DU8 LAGAB NAG (so F. Köchers Keilschriftkopie),
sondern sehr deutlich UZU GUR4 GU7. Diese Lesung findet Bestätigung in dem Paralleltext K 2386+. Dort ist
in Vs. 16’ (= AMT 48. Text Nr. 3. 2’) recht deutlich zu lesen: UZU rGUR41.rRA1 rGU71. Die Schreibung UZU
GUR4 statt UZU GUR4.RA findet sich z. B. auch in BAM 575 (K 7 lb+). Kol. II. 11.
25’-26’ Eine Umschrift der Parallelstelle aus K 2386+ findet sich in J. C. Johnson. JMC 24. 17 (lies dort in Z. 16’ statt
[x x] pa glägestin.ka5.a süd: [sä.s]ä glägestin.ka5.a süd).
32’-35’ Aus der Parallelstelle BAM 52. 72-76 ist eine dem Rezept zugeordnete Symptombeschreibung bekannt. Sie
lautet:
72 DIS NA SÄ.MES-.sÜ nik-mat IM u UD.DA SA5.ME äimGÜR.GÜR äimLI äimM[AN.DU] etc.
Wenn die Eingeweide eines Menschen voller nikmat säri und (Beschwerden des) setz/-Leiden(s)
sind. etc.
Zu dem nikmat säri oder nikimti säri geheißenen Leiden siehe den Kommentar zu Text Nr. 78. 2.
36’-40’ Die hier vorgeschlagenen Ergänzungen richten sich nach der Parallelstelle BAM 175 (VAT 11656). Vs. 1-8.
37’ Da hier das Determinativ für krautige Pflanzen (u) fehlt, ist in dieser Zeile wohl von einem tatsächlichen Skorpion
und nicht etwa von der “Skorpionspflanze” zuqaqipänu (UGIR.TAB: siehe z. B. BAM 171.67’und 70’) die Rede.
38’ Es bleibt sehr ungewiß, ob im Zeilenanfang tatsächlich [däm issür] hur[ri] zu lesen ist. Die Spuren des hier
fragend als rHABRUD1? gelesenen Zeichen hat F. Köcher in BAM korrekt wiedergegeben, so daß - falls sich die
Lesung als richtig erwiese - HABRUD hier eine sehr ungewöhnliche Zeichenform besäße.
45’ In der Parallelstelle BAM 579. Kol. I. 34 steht: a-na si-ri-ih-ti KÜM SÄ Zl-hi rÜ1 [BABBAR etc.
47’ In der Parallelstelle BAM 579. Kol. I. 36-37 steht: [14 sammi annüti] / TES.BI ta-pa-as ina K[AS etc.
50’ In der Parallelstelle BAM 579. Kol. I. 64-65 ist der dort stark beschädigte Abschluß des Textabschnitts
ausführlicher als in dem hier kommentierten Text Die hier vorgeschlagene Ergänzung fußt zwar auf BAM 579.
Kol. I. 64-65. versucht aber die Raumverhältnisse in VAT 13761 zu berücksichtigen.
54’-56’ Die Ergänzungen richten sich nach der Parallelstelle Text Nr. 81. 22’-25’.
56’ Die geringfügigen Zeichenspuren, die sich im Zeilenanfang erhalten haben, lassen sich nach der Parallelstelle
Text Nr. 81. 24’-25’ ergänzen. Dort steht: a-na dugBAR.DÜ.A SÄHAR / i-kam-mi-is-ma. Da im zerstörten
Anfang der Zeile VAT 13761. Rs. 12 nur Raum für zwei Keilschriftzeichen vorhanden ist. dürfte dort [ana
BAR].rDÜ’l.rA’1 rSÄHAR1 und nicht etwa [ana dugBAR].rDÜ’l.rA’1 rSÄHAR1 gestanden haben. Aus diesem
Umstand darf man folgern, daß in Text Nr. 81. 24’ DUG an dieser Stelle nicht karpatu zu lesen ist. sondern als
Determinativ verwendet wurde und daher in Text Nr. 79. 56’ durchaus berechtigt fehlen kann. Die akkadische
Lesung der Schreibung (dug)BAR.DÜ.A ist unbekannt. Es bleibt unklar, ob das erste Zeichen BÄN. MAS oder
wie in geäb a r - d ü - a (siehe AHw 106-107) BAR zu lesen ist. M. Stol verdanke ich die Idee, die Zeichenfolge
dugBAR.DÜ.A als dugMAS.DÄ.A = masdü zu deuten. Demzufolge könnte hier ein Rhyton gemeint sein, das die
Form eines Gazellenkopfes besaß. M. Stol verweist dazu auf CAD S 43 s. v. sabltu d) as decoration on vessels
und CAD M/I 363 s. v. masdü (a stone). In CAD M/I 363 sollte statt auf MSL 11. 32 auf MSL 10. 32 verwiesen
sein.
Das auf die Schreibung BAR], DÜNA1 folgende Zeichen SAR ist mit hoher Wahrscheinlichkeit SÄHAR =
saharru I. suharru (“porös”) zu lesen. Durch Parallelstellen, in denen von porösen tönernen Gefäßen die Rede
ist. die zur Aufnahme abrasierter Haare dienen sollten, wird dies nahezu zur Gewissheit. Siehe z. B. F. Thureau-
Dangin. RAcc. 36. Z. 24-25: luSU.I-.s7/ DÜ-z/.v MUNSUB SU-.szi ina dugLA.HA.AN SÄHAR / ta-kam'-mis-ma
(“Er läßt sich (vollständig) rasieren. Das Haar seines Körpers sammelst du in einer porösen Flasche und dann
...”).
Die Raumverhältnisse gestatten es kaum, am Zeilenende nach Text Nr. 81. 25’ NAM.ERIM.BÜR.RU.DA.KAM
zu ergänzen. Der Platz reicht hierfür wohl nicht aus.
58’ Vielleicht war hier so wie in Z. 55’ von der Vorschrift die Rede, sich vor der Eidesleistung seiner Körperhaare
zu entledigen. Die in Rs. 14 nicht mehr lesbare Verbalform könnte dann ibaqqam oder ibarras (?) gelautet haben
(sehr unsicher!).
59’-63’ Dieser Textabschnitt zeigt eindrucksvoll, daß in der Vorstellung der altorientalischen Heiler im Fall eines
Meineides oder durch Bruch des jeweils geleisteten Eides sich der Ort. an dem der Eid abgelegt worden war. zu
einer bedrohlichen Quelle des Unheils wandelte, von der eine große Ansteckungsgefahr ausging. Ein solcher Ort
bedurfte der Reinigung, um zu verhindern, daß die von einem Bann ausgelösten Beschwerden und Krankheiten
durch physischen Kontakt auf Dritte übergingen, die in keinerlei Zusammenhang zu dem Vergehen standen, das
den Bann verursacht hatte.
62’-63 ’ Die hier zitierte Beschwörung in sumerischer Sprache ist auch aus Text Nr. 45. 1-2 bekannt. Dort ist der kurze,
ursprünglich wohl eigenständige Spruch mit einem litaneiartigen akkadischen Gebet verbunden, dessen Anfangs-
zeile mmä epusma sertam nasäku lautet. Gemäß den zugeordneten Handlungsanweisungen ist dieser aus zwei
Teilen bestehende Text in den größeren Kontext einer Heilbehandlung gestellt, durch die der auf einem erkrankten
Menschen liegende Bann gelöst werden sollte. In dem Leitfaden’ zur Durchführung der nam-erim-bür-ru-da