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Divinatorische Texte II: Opferschau-Omina
11 ’ Wenn der Schwertfortsatz des Brustbeins dito und sich (gleichzeitig) flach legt, sowie rechts gebogen ist: ... [ ...
...].
12’ Wenn der Schwertfortsatz des Brustbeins sich rechts und links flach legt, rechts (aber zudem) gebogen [ist:.].
13’ Wenn der Schwertfortsatz des Brustbeins sich rechts und links flach legt, links (aber zudem) gebo[gen ist:.].
14’ [Wen]n der Schwertfortsatz des Brustbeins und die Rippen zusammengeschlossen sind: [.].
15’ [Wen]n der Schwertfortsatz des Brustbeins von ... spitz zuläuft: Entweder [werden] die Tage des Fü[rsten.].
Rs. III (VI) _
1’ [.: Du wirst das Feindesland ausrau]ben.
2’ [.: Der Sohn des Königs wird] sterben.
3’ [.: Der Sohn des Königs des Feindeslandes wird] sterben.
4’ [.].
5’ [.: Omen des Naräm]sin.
6’ [.: Der Sohn des Königs wird] sterben.
7’ [.: Der Sohn des Königs des Feindeslandes wird] sterben.
8’ [.: Omen des Narämsi]n.
Bemerkungen:
In der zweiten bis fünften Kolumne dieses Textes erscheinen Omina von kunukku, sikkat seli und kaskasu. Diese Teile des
Knochengerüstes des Schafes werden in den Tafeln 2-4 des Kapitels summa isru der bärütu-Serie behandelt. Daher liegt die Annahme
nahe, daß in der ersten Kolumne, analog zur ersten Tafel des Kapitels summa isru, vom isru die Rede ist. Diese Vermutung läßt sich
tatsächlich durch eine Parallele von i 7'-8' mit Arw-Omina aus VAT 9934 (Nr. 1) erhärten. In der sehr fragmentarisch erhaltenen sech-
sten Kolumne werden, wiederum durch einen parallelen Abschnitt zu belegen (siehe zu vi l'-8'), Nieren-Omina behandelt. Dies ist
insofem bemerkenswert, als die Nieren-Omina zwar in der regulären bärütu-Serie nicht enthalten sind, aber in einer abweichenden
Tradition als fünfte Tafel des Kapitels summa isru erscheinen, siehe dazu N. P. Heeßel, „Die Beobachtung der Nieren in der altorien-
talischen Opferschau und die Stellung der Nieren-Omina innerhalb der Opferschau-Serie bärütu“ (im Druck). Durch den vorliegen-
den Text wird deutlich, daß diese Inklusion der Nieren-Omina in das Kapitel summa isru der bärütu-Serie auf ältere Traditionen
zurückgehen dürfte.
I 4’ Zur Apodose vgl. A 73 (Nr. 23) Vs. 9’.
7’-8’ Diese beiden Omina dürften parallel zu VAT 9934 (Nr. 1) i 6-9 sein, wodurch es sehr wahrscheinlich wird, daß in der ersten
Kolumne Arw-Omina behandelt werden.
II 2’ Unter kunukku („Siegel“, „Rollsiegel“) wurde lange Zeit im anatomischen Bereich trotz der gmndlegenden Diskussion von
J. Nougayrol, RA 44 (1950) 6 nur der „Rückenwirbel“ verstanden, siehe CAD K 547b „vertebra“. Dies wurde von
F. R. Kraus, JCS 37 (1985) 190f. im Anschluß an AHw 508a kritisiert, da es nicht mit dem Determinativ UZU zu verein-
baren sei. Kraus wies nochmals auf die bereits von Nougayrol zitierte Stelle K 8325 (CT 31/44, jetzt mit K 3324 + K 3926
[unp.] zusammengeschlossen) Vs. ! ii 8-10 und Duplikate (= K 3978 [unp.] ii 17f.) hin: sTru(UZU) sä c//(UGU)
esemseri(GÜ.SIG4) rak-bu-ma it-ti is-da-at sikkat seli(GAG.TI) sä imitti( 15) u sumelii 150) rak-su kunukkätiiKISIB .MES)
5Mm5M(MU.NI) „Fleisch, das auf dem Rückgrat „reitet“ und mit den Basen der rechten und linken Rippen verbunden ist:
Wirbel ist sein Name.“ Dieser Beleg zeigt, daß mit kunukku der Wirbel und der Muskelwulst, also die fleischige Bedeckung
der Wirbel gemeint ist. Dem folgt auch I. Starr, SAA IV, F mit Anm. 203.
II 5’-6’ Dieser neue Beleg für das .sW?/m(SÄ.HA)-Gewand ist interessant, da er eine negative Konnotation des Gewandes nahelegt.
Die erste Apodose ist sicher negativ, die zweite positiv aufzufassen, analog den vorhergehenden (ii 3’-4’) und folgenden
(ii 7’-8’) Omina dieses Abschnitts. Die Apodosen zeigen, daß eine mit einem solchen Gewand bekleidete Person den Palast
nicht betreten durfte und sie bei einer eventuellen Entdeckung die Todesstrafe erwartete. In medizinisch-therapeutischen
Texten werden Patienten mit dem sahhü-Gewand bekleidet, siehe die Belege in CAD S/I 96b, und man darf vielleicht ver-
muten, daß mit diesem Gewand eine rituelle Verunreinigung der betroffenen Person zum Ausdruck gebracht wurde, die in
der Krankheit Form annahm. Daher könnte das Vergehen in diesen Omina gerade darin bestehen, daß rituelle Unreinheit,
sowie die damit verbundene, noch nicht vollständig überwundene Krankheit in den Palast hineingetragen wird und damit
eine potentielle Gefahr für den König und seinen Hof darstellt. Dies könnte die drastische Strafe für dieses Vergehen erklären.
II 9’ Die Omenapodose IGI.IGI-m4 ist mit I. Starr, JCS 27 (1975) 241-247 und JCS 30 (1978) 170-172 nanmurtu zu lesen und
als „Zusammentreffen (encounter)“ zu deuten, das in militärischem Kontext ein Unentschieden bezeichnet. Die Fesung
BAD5.BAD5-tu4 und Interpretation als abiktu „Niederlage“ (so die Wörterbücher) weist er zurück. Th. Richter, OrNS 62
(1993) 139-141 hat weitere Befunde herausgearbeitet, die ein nanmurtu-Ereignis nach sich ziehen. Für den Zusammenhang
von nanmurtu mit den Zeichen niphu undpitrustu siehe U.S. Koch, Secrets, 12f.
Dieses Omen wird in dem Kommentar K 6720+ (unp., teilw. CT 31/48-49) Rs. 8-9 // K 3978+ (unp„ teilw. CT 31/17-18)
ii 37-39 kommentiert: BE sum-ma KISIB 15 ZÄLAG-/r ERIN-m' MU MUNUS.SIG5-// T\-qe ana IGl-ka EGIR KISIB 15 EN 8-
II 10’
Divinatorische Texte II: Opferschau-Omina
11 ’ Wenn der Schwertfortsatz des Brustbeins dito und sich (gleichzeitig) flach legt, sowie rechts gebogen ist: ... [ ...
...].
12’ Wenn der Schwertfortsatz des Brustbeins sich rechts und links flach legt, rechts (aber zudem) gebogen [ist:.].
13’ Wenn der Schwertfortsatz des Brustbeins sich rechts und links flach legt, links (aber zudem) gebo[gen ist:.].
14’ [Wen]n der Schwertfortsatz des Brustbeins und die Rippen zusammengeschlossen sind: [.].
15’ [Wen]n der Schwertfortsatz des Brustbeins von ... spitz zuläuft: Entweder [werden] die Tage des Fü[rsten.].
Rs. III (VI) _
1’ [.: Du wirst das Feindesland ausrau]ben.
2’ [.: Der Sohn des Königs wird] sterben.
3’ [.: Der Sohn des Königs des Feindeslandes wird] sterben.
4’ [.].
5’ [.: Omen des Naräm]sin.
6’ [.: Der Sohn des Königs wird] sterben.
7’ [.: Der Sohn des Königs des Feindeslandes wird] sterben.
8’ [.: Omen des Narämsi]n.
Bemerkungen:
In der zweiten bis fünften Kolumne dieses Textes erscheinen Omina von kunukku, sikkat seli und kaskasu. Diese Teile des
Knochengerüstes des Schafes werden in den Tafeln 2-4 des Kapitels summa isru der bärütu-Serie behandelt. Daher liegt die Annahme
nahe, daß in der ersten Kolumne, analog zur ersten Tafel des Kapitels summa isru, vom isru die Rede ist. Diese Vermutung läßt sich
tatsächlich durch eine Parallele von i 7'-8' mit Arw-Omina aus VAT 9934 (Nr. 1) erhärten. In der sehr fragmentarisch erhaltenen sech-
sten Kolumne werden, wiederum durch einen parallelen Abschnitt zu belegen (siehe zu vi l'-8'), Nieren-Omina behandelt. Dies ist
insofem bemerkenswert, als die Nieren-Omina zwar in der regulären bärütu-Serie nicht enthalten sind, aber in einer abweichenden
Tradition als fünfte Tafel des Kapitels summa isru erscheinen, siehe dazu N. P. Heeßel, „Die Beobachtung der Nieren in der altorien-
talischen Opferschau und die Stellung der Nieren-Omina innerhalb der Opferschau-Serie bärütu“ (im Druck). Durch den vorliegen-
den Text wird deutlich, daß diese Inklusion der Nieren-Omina in das Kapitel summa isru der bärütu-Serie auf ältere Traditionen
zurückgehen dürfte.
I 4’ Zur Apodose vgl. A 73 (Nr. 23) Vs. 9’.
7’-8’ Diese beiden Omina dürften parallel zu VAT 9934 (Nr. 1) i 6-9 sein, wodurch es sehr wahrscheinlich wird, daß in der ersten
Kolumne Arw-Omina behandelt werden.
II 2’ Unter kunukku („Siegel“, „Rollsiegel“) wurde lange Zeit im anatomischen Bereich trotz der gmndlegenden Diskussion von
J. Nougayrol, RA 44 (1950) 6 nur der „Rückenwirbel“ verstanden, siehe CAD K 547b „vertebra“. Dies wurde von
F. R. Kraus, JCS 37 (1985) 190f. im Anschluß an AHw 508a kritisiert, da es nicht mit dem Determinativ UZU zu verein-
baren sei. Kraus wies nochmals auf die bereits von Nougayrol zitierte Stelle K 8325 (CT 31/44, jetzt mit K 3324 + K 3926
[unp.] zusammengeschlossen) Vs. ! ii 8-10 und Duplikate (= K 3978 [unp.] ii 17f.) hin: sTru(UZU) sä c//(UGU)
esemseri(GÜ.SIG4) rak-bu-ma it-ti is-da-at sikkat seli(GAG.TI) sä imitti( 15) u sumelii 150) rak-su kunukkätiiKISIB .MES)
5Mm5M(MU.NI) „Fleisch, das auf dem Rückgrat „reitet“ und mit den Basen der rechten und linken Rippen verbunden ist:
Wirbel ist sein Name.“ Dieser Beleg zeigt, daß mit kunukku der Wirbel und der Muskelwulst, also die fleischige Bedeckung
der Wirbel gemeint ist. Dem folgt auch I. Starr, SAA IV, F mit Anm. 203.
II 5’-6’ Dieser neue Beleg für das .sW?/m(SÄ.HA)-Gewand ist interessant, da er eine negative Konnotation des Gewandes nahelegt.
Die erste Apodose ist sicher negativ, die zweite positiv aufzufassen, analog den vorhergehenden (ii 3’-4’) und folgenden
(ii 7’-8’) Omina dieses Abschnitts. Die Apodosen zeigen, daß eine mit einem solchen Gewand bekleidete Person den Palast
nicht betreten durfte und sie bei einer eventuellen Entdeckung die Todesstrafe erwartete. In medizinisch-therapeutischen
Texten werden Patienten mit dem sahhü-Gewand bekleidet, siehe die Belege in CAD S/I 96b, und man darf vielleicht ver-
muten, daß mit diesem Gewand eine rituelle Verunreinigung der betroffenen Person zum Ausdruck gebracht wurde, die in
der Krankheit Form annahm. Daher könnte das Vergehen in diesen Omina gerade darin bestehen, daß rituelle Unreinheit,
sowie die damit verbundene, noch nicht vollständig überwundene Krankheit in den Palast hineingetragen wird und damit
eine potentielle Gefahr für den König und seinen Hof darstellt. Dies könnte die drastische Strafe für dieses Vergehen erklären.
II 9’ Die Omenapodose IGI.IGI-m4 ist mit I. Starr, JCS 27 (1975) 241-247 und JCS 30 (1978) 170-172 nanmurtu zu lesen und
als „Zusammentreffen (encounter)“ zu deuten, das in militärischem Kontext ein Unentschieden bezeichnet. Die Fesung
BAD5.BAD5-tu4 und Interpretation als abiktu „Niederlage“ (so die Wörterbücher) weist er zurück. Th. Richter, OrNS 62
(1993) 139-141 hat weitere Befunde herausgearbeitet, die ein nanmurtu-Ereignis nach sich ziehen. Für den Zusammenhang
von nanmurtu mit den Zeichen niphu undpitrustu siehe U.S. Koch, Secrets, 12f.
Dieses Omen wird in dem Kommentar K 6720+ (unp., teilw. CT 31/48-49) Rs. 8-9 // K 3978+ (unp„ teilw. CT 31/17-18)
ii 37-39 kommentiert: BE sum-ma KISIB 15 ZÄLAG-/r ERIN-m' MU MUNUS.SIG5-// T\-qe ana IGl-ka EGIR KISIB 15 EN 8-
II 10’