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A. von Domaszewski:
genannt. Daher hielt er Pupienus für ein Cognomen* 1, oder besser
gesagt, für den zweiten Teil eines zweistelligen Namens, denn er
sagt immer Maximus vel Pupienus. So endet das:
Cognomen für den Fälscher notwendig auf anus oder inus.
Eine Ausnahme bildet wieder Boius, das er mit Fulvius verbindet2,
so wie die Verwendung des Signums als Cognomen Aelius Lam-
pridius. Das Wesen des Signums kennt er so wenig, daß es ihm
auch als Gentile gilt, Severus Archontius. Im allgemeinen ist er
seiner Sache so sicher, daß er sich auch die Weiterbildung eines
Gentile zu einem Cognomen der Endung anus gestattet. So bildet
er von Caesetius3, Caesetianus.
27, 7, 2 Aelius Caesetianus4 praefectus urbis sic locutus est.
Vos sanctissimi milites et sacratissimi vos Quirites, habetis principem.
Man kann sich das Erstaunen denken der Tribules unter Kaiser
Tacitus, als Quirites angeredet zu werden. Diese Ehre danken sie
nur dem großen Caesar, Sueton. Caesar 70 Sed una voce, qua Qui-
rites eos pro militibus appellarat. Das Ehrenprädikat der Quirites
hat er mit Absicht gewählt nach der Stelle 30, 9, 3 Per sacrci-
tissimum5 Caesarem Maximianum constitit, weil die Quirites
eben Nachricht von der Kaiserwahl erhalten. Nicht minder ist
sanctissimus ein Kaiserliches Ehrenprädikat, besonders passend
für die Soldatesca dieser Zeit.
Frei gebraucht hat er nur ganz wenige Cognomina, wie Celsus
und Clarus, so 16, 7, 5 Nonia6 Celsa für die Frau des verwitweten
Kaisers Macrinus, um die erhabene Stellung auszudrücken. Trotz-
seiner lateinischen Vorlage nur Balbinus heißt, auch um einen Namen berei-
chert werde.
1 Wenn auch Pupienus und Pupienius beide richtige Formen des Namens
sind, W. Schulze, Zur Gesell. Lat. Eigenn. 213, so ist man doch nicht be-
rechtigt, gegen das Zeugnis der Schriftsteller und die Inschrift Ditten-
berger inscr. Or. 518 den Kaiser Pupienius zu nennen. Pupienius, Dessau
inscr. sei. 496.
2 Heidelb. Sitzb. 1916, 15, 11 und unten S. 36ff.
Caesetius Probus Abh. z. röm. Religion S. 190, aus der Zeit des Seve-
rus Alexander. Wo aber der Fälscher in der echten Überlieferung diesen
Namen gefunden haben sollte, ist mir unerfindlich gewesen.
4 Cesettianus überliefert. Aber das ist ein unerhörter Name. Daher
mit Eyssenhart Caesetianus zu lesen. Das Vorbild ist wohl der Quaestor
des Verres P. Caesetius Verr. 4, 146. 5, 63.
5 Dies ist die einzige echte Stelle, wo in den Viten dieses Wort gebraucht
wird.
6 Nach 10, 13, 3 Nonius Gracchus a Severo occisus vgl. unten S. 8.
A. von Domaszewski:
genannt. Daher hielt er Pupienus für ein Cognomen* 1, oder besser
gesagt, für den zweiten Teil eines zweistelligen Namens, denn er
sagt immer Maximus vel Pupienus. So endet das:
Cognomen für den Fälscher notwendig auf anus oder inus.
Eine Ausnahme bildet wieder Boius, das er mit Fulvius verbindet2,
so wie die Verwendung des Signums als Cognomen Aelius Lam-
pridius. Das Wesen des Signums kennt er so wenig, daß es ihm
auch als Gentile gilt, Severus Archontius. Im allgemeinen ist er
seiner Sache so sicher, daß er sich auch die Weiterbildung eines
Gentile zu einem Cognomen der Endung anus gestattet. So bildet
er von Caesetius3, Caesetianus.
27, 7, 2 Aelius Caesetianus4 praefectus urbis sic locutus est.
Vos sanctissimi milites et sacratissimi vos Quirites, habetis principem.
Man kann sich das Erstaunen denken der Tribules unter Kaiser
Tacitus, als Quirites angeredet zu werden. Diese Ehre danken sie
nur dem großen Caesar, Sueton. Caesar 70 Sed una voce, qua Qui-
rites eos pro militibus appellarat. Das Ehrenprädikat der Quirites
hat er mit Absicht gewählt nach der Stelle 30, 9, 3 Per sacrci-
tissimum5 Caesarem Maximianum constitit, weil die Quirites
eben Nachricht von der Kaiserwahl erhalten. Nicht minder ist
sanctissimus ein Kaiserliches Ehrenprädikat, besonders passend
für die Soldatesca dieser Zeit.
Frei gebraucht hat er nur ganz wenige Cognomina, wie Celsus
und Clarus, so 16, 7, 5 Nonia6 Celsa für die Frau des verwitweten
Kaisers Macrinus, um die erhabene Stellung auszudrücken. Trotz-
seiner lateinischen Vorlage nur Balbinus heißt, auch um einen Namen berei-
chert werde.
1 Wenn auch Pupienus und Pupienius beide richtige Formen des Namens
sind, W. Schulze, Zur Gesell. Lat. Eigenn. 213, so ist man doch nicht be-
rechtigt, gegen das Zeugnis der Schriftsteller und die Inschrift Ditten-
berger inscr. Or. 518 den Kaiser Pupienius zu nennen. Pupienius, Dessau
inscr. sei. 496.
2 Heidelb. Sitzb. 1916, 15, 11 und unten S. 36ff.
Caesetius Probus Abh. z. röm. Religion S. 190, aus der Zeit des Seve-
rus Alexander. Wo aber der Fälscher in der echten Überlieferung diesen
Namen gefunden haben sollte, ist mir unerfindlich gewesen.
4 Cesettianus überliefert. Aber das ist ein unerhörter Name. Daher
mit Eyssenhart Caesetianus zu lesen. Das Vorbild ist wohl der Quaestor
des Verres P. Caesetius Verr. 4, 146. 5, 63.
5 Dies ist die einzige echte Stelle, wo in den Viten dieses Wort gebraucht
wird.
6 Nach 10, 13, 3 Nonius Gracchus a Severo occisus vgl. unten S. 8.