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Koch, Hugo; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1919, 22. Abhandlung): Kallist und Tertullian: ein Beitrag zur Geschichte der altchristlichen Bußstreitigkeiten und des römischen Primats — Heidelberg, 1920

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https://doi.org/10.11588/diglit.37699#0010
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Hugo Koch:

paen. von jeher besser als die Funk sehe, wonach Tertullian in
jener Schrift nur die göttliche Verzeihung, nicht die kirchliche
Lossprechung und Wiederaufnahme im Auge hatte1. Nunmehr trat
aber auch Erwin Preuschen, der früher die Frage als unklar
fallen gelassen hatte, der Anschauung Essers bei (Die Kirchen-
politik des Bischofs Kallist. Ztschr. f. neutest. Wiss. u. Kde. d.
Urchrist. 1910, 135 u. 144 A. 1).
Daß R. Seeberg (Lehrbuch der Dogmengeschichte I2 * [1908],
365ff. u. 493ff.), Fr. Loofs (Leitfaden zum Stud. d. Dogmen-
geschichte4, 1906, 206ff.) und Monceaux (Histoire litteraire de
FAfrique chretienne I [1901], 432 f.) schon länger dieser Anschauung
huldigten und auch Hans Windisch (Taufe und Sünde im ältesten
Christentum, 1908, 420, A. 1) die Sache ebenso ansah, konnte
Esser mit Befriedigung buchen. Übrigens erklärte auch G. Krüger
(Theol. Litztg. 1909, 414) geradezu, es hätte nie verkannt werden
sollen, daß man auch schon vor Kallist eine Wiederbegnadigung
aller Sünder gekannt und geübt habe, Tertullians Sprache in
De paen. c. 7 sei zu deutlich. Ebenso meint Adam (Theol. Revue
1909, 182): ,,Es ist Zeit, daß die dem geschichtlichen Tatbestand
widersprechende Theorie von einem prinzipiellen Rigorismus der
altchristlichen Kirche im Rahmen der Bußdisziplin endgültig zu
den Toten geworfen werde“ (vgl. schon früher „Der Kirchen-
begriff Tertullians“ 1907, 85ff., 148ff. und jetzt: Das sogen.
Bußedikt des Papstes Kallistus 1917, 31 ff., 43ff., wo aber für die
afrikanische Kirche eine unnachsichtliche Behandlung der Götzen-
diener und Mörder und zum Teil auch der Fleischessünder zugegeben
wird). Desgleichen wandelt Fr. Hunermann (Die Bußlehre des
hl. Augustin, Paderborn 1914, 92ff.) ganz in den Fußstapfen
Essers. Auch Kellner (Bibi. d. KV. Tertullian II, 1915, 362,
366) findet in De paen. eine einmalige Wiederaufnahme aller, auch
der schwersten Sünder bezeugt und die Neuerung auf monta-
nistischer Seite.
Dagegen hielten Funk (Theol. Quartalschr. 1906, 541—568,
vgl. früher KAU. I, 155 — 181), Batiffol (Bulletin de litterature
1 Nur der katholische Dogmatiker Jos. Pohle in Breslau hatte sich
die FüNKsche Auffassung angeeignet, Lehrbuch der Dogmatik III (1905),
401 ff. In der 6. Auflage, 1916 (s. Vorwort S.. VI), aber gibt er der geschicht-
lichen Darstellung der altchristlichen Bußdisziplin eine mehr bedingte Fassung,
läßt jedoch „die innere Möglichkeit der Funk sehen Anschauungen absichtlich
offen, um zu zeigen, daß auch die rigoristische Auffassung der bußgeschicht-
 
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