Anhang II.
283
So dürfte eine vollständige Wiedergabe des Textes hier gerecht-
fertigt sein. Wie das Bild zeigt, ist die Ölfarbe von der untern
Hälfte der Tafel heute weithin abgeblättert. Soweit der Text des
Glaubensbekenntnisses in Betracht kommt, sind die Umrisse der
Buchstaben meist noch deutlich zu erkennen1. Von dem Text der
Gebote sind aber, abgesehen von einzelnen Worten am linken Rand,
nur noch die roten Anfangsbuchstaben der einzelnen Verszeilen zu
erkennen. Herr Kollege Teske hatte mit der Entzifferung begon-
nen, konnte sie aber nicht vollenden, da er zum Kriegsdienst ein-
gezogen wurde. Ich habe dann die mühsame Arbeit übernommen
und mit meiner Assistentin zu Ende geführt. Herr Kollege Quint
hatte die Freundlichkeit, unsere Kopie nochmals mit dem Licht-
bild zu vergleichen und uns auf einzelne Lesefehler aufmerksam
zu machen. Nachdem ich wochenlang vergeblich danach gesucht
hatte, wo es in der Literatur eine vollständige Kopie der Tafel
gäbe, fand ich sie endlich in dem genannten Werk von Caspar
Calvör, „Saxonia inferior antiqua gentilis et christiana“, Goslar
1714. Calvörs Text beruht auf einer Kopie, die ihm. Pastor
Beseke von St. Lamberti zugesandt hatte. Damals war die Tafel
offenbar noch gut lesbar. Nur beim zweiten Gebot läßt er eine
Lücke zwischen „Nicht ydel“ und „noch nifpott“ (sic!). Im ein-
zelnen entspricht Calvörs Text nicht den Forderungen nach Ge-
nauigkeit, die wir heute zu erheben gewohnt sind. So druckt er
alle Hauptwörter mit großem Anfangsbuchstaben, unterscheidet
nicht u und v, schreibt Gloven statt louen usw. Gleichwohl kann
man diese Abschrift überall da zu Rate ziehen, wo die Tafel heute
kaum oder gar nicht mehr lesbar ist. Das gilt natürlich besonders
von den Geboten. Lüntzels2 Text der Gebote ist offensichtlich
derjenige Calvörs. Borchlings Text3 geht auf eine Abschrift
zurück, die ihm der damalige Direktor des Römer-Museums, Herr
Prof. Dr. Andrae, zur Verfügung stellte. „Die untersten Verse“,
so hieß es in dessen Mitteilung, „sind im Original sehr beschädigt
und von Herrn Dr. Katz vervollständigt“. Mit welchen Mit-
teln diese Vervollständigung vorgenommen wurde, ist nicht gesagt.
Jedenfalls verdient diese moderne Abschrift nicht den Vorzug vor
der des Pastors Beseke aus dem Anfang des 18. Jahrhunderts.
1 Bei der Entzifferung der Schrift auf dem Lichtbild war uns die Leucht-
lupe „Visolett“ sehr dienlich.
2 Geschichte der Diöcese und Stadt Hildesheim, Teil 2, S. 429f.
3 a.a.O., S. 68.
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So dürfte eine vollständige Wiedergabe des Textes hier gerecht-
fertigt sein. Wie das Bild zeigt, ist die Ölfarbe von der untern
Hälfte der Tafel heute weithin abgeblättert. Soweit der Text des
Glaubensbekenntnisses in Betracht kommt, sind die Umrisse der
Buchstaben meist noch deutlich zu erkennen1. Von dem Text der
Gebote sind aber, abgesehen von einzelnen Worten am linken Rand,
nur noch die roten Anfangsbuchstaben der einzelnen Verszeilen zu
erkennen. Herr Kollege Teske hatte mit der Entzifferung begon-
nen, konnte sie aber nicht vollenden, da er zum Kriegsdienst ein-
gezogen wurde. Ich habe dann die mühsame Arbeit übernommen
und mit meiner Assistentin zu Ende geführt. Herr Kollege Quint
hatte die Freundlichkeit, unsere Kopie nochmals mit dem Licht-
bild zu vergleichen und uns auf einzelne Lesefehler aufmerksam
zu machen. Nachdem ich wochenlang vergeblich danach gesucht
hatte, wo es in der Literatur eine vollständige Kopie der Tafel
gäbe, fand ich sie endlich in dem genannten Werk von Caspar
Calvör, „Saxonia inferior antiqua gentilis et christiana“, Goslar
1714. Calvörs Text beruht auf einer Kopie, die ihm. Pastor
Beseke von St. Lamberti zugesandt hatte. Damals war die Tafel
offenbar noch gut lesbar. Nur beim zweiten Gebot läßt er eine
Lücke zwischen „Nicht ydel“ und „noch nifpott“ (sic!). Im ein-
zelnen entspricht Calvörs Text nicht den Forderungen nach Ge-
nauigkeit, die wir heute zu erheben gewohnt sind. So druckt er
alle Hauptwörter mit großem Anfangsbuchstaben, unterscheidet
nicht u und v, schreibt Gloven statt louen usw. Gleichwohl kann
man diese Abschrift überall da zu Rate ziehen, wo die Tafel heute
kaum oder gar nicht mehr lesbar ist. Das gilt natürlich besonders
von den Geboten. Lüntzels2 Text der Gebote ist offensichtlich
derjenige Calvörs. Borchlings Text3 geht auf eine Abschrift
zurück, die ihm der damalige Direktor des Römer-Museums, Herr
Prof. Dr. Andrae, zur Verfügung stellte. „Die untersten Verse“,
so hieß es in dessen Mitteilung, „sind im Original sehr beschädigt
und von Herrn Dr. Katz vervollständigt“. Mit welchen Mit-
teln diese Vervollständigung vorgenommen wurde, ist nicht gesagt.
Jedenfalls verdient diese moderne Abschrift nicht den Vorzug vor
der des Pastors Beseke aus dem Anfang des 18. Jahrhunderts.
1 Bei der Entzifferung der Schrift auf dem Lichtbild war uns die Leucht-
lupe „Visolett“ sehr dienlich.
2 Geschichte der Diöcese und Stadt Hildesheim, Teil 2, S. 429f.
3 a.a.O., S. 68.