Zur Chronologie der Eklogen Vergils
63
gleichzukommen, ist nämlich übersehen, daß die Rechnung, auf der sie
beruht, von der vollen Verszahl der zweiten Ekloge, nämlich 73 Ver-
sen, ausgeht. Denn die erstrebten identischen Summen von II + VIII
und III + VII betragen nur deshalb 181, weil die Summe von I + II +
III + IV = 330 und dies auch nach Skutsch die Grundlage ist, von der
die Konstruktion ihren Ausgang nimmt. Die Summe von III + VII —
181 setzt die Länge, die ecl. II hat (73), als die eines Summanden in der
Summe von I + II + III + IV voraus, d. h. Skutschs Analyse der zwei-
ten Ekloge war nur unter der Voraussetzung in Gang zu bringen, daß
die als sekundär zu erweisenden Verse zum ursprünglichen Bestand des
Gedichts gehört haben. Ein frühes Gedicht der Verszahl 62 hätte die
Zahlenkorresponsionen nicht gestört, sondern nur eine andere Ge-
samtsumme der Vierergruppen und entsprechend der Paare II + VIII
und III + VII zur Folge gehabt. Ecl. II hat von Anfang an so ausge-
sehen, wie wir heute dieses Gedicht lesen in seinem schönen symme-
trischen Aufbau von 5+13 und 13 + 5 ( — 2 X 18 — 36) Rahmenver-
sen um die eigentliche Werbung von 37 Versen herum (v. 19-55),
welche wieder triptychonartig, wenn auch nicht strikt symmetrisch,
aufgebaut ist (9-17-11 Verse).
Für den Versuch, die Analyse von ecl. II, falls man an ihr hängen
sollte, im Zusammenhang der Zahlenkorresponsionen zu retten, nach-
dem Skutschs Verfahren sich als Widerspruch mit den eigenen Voraus-
setzungen, als Rechenfehler, erwiesen hat, erscheinen nur zwei Wege
gangbar, von denen der erste wieder nicht zum erwünschten Ziel führt,
der zweite als extremer Ausweg einer Notwehrsituation betrachtet
werden muß.
1. Man verzichtet auf Skutschs Auffassung, die Summe von I + II +
III + IV sei die Grundlage der numerischen Korresponsionen, und ge-
steht Vergil vorbehaltlich nachträglicher Additionen zu II oder III für
die Größe der Summen von II + VIII und III + VII zunächst noch freie
Verfügung zu. Diese Annahme veränderter Reihenfolge führt dennoch
nicht zum Erfolg. Wegen der zeitlichen Reihenfolge VIII vor VII war
zunächst die Summe II + VIII erreicht, nach der sich dann die Summe
von III + VII zu richten hatte (und nicht umgekehrt).
2. Die mir extrem erscheinende Möglichkeit, die Analyse zu ver-
teidigen, geht von der Voraussetzung aus, Vergil habe die Schlußge-
dichte ohne Hinblick auf Zahlenverhältnisse der Eklogen untereinan-
der gedichtet, also der Ekloge VIII allein wegen 3X36 ihre 108 Verse,
VII allein wegen 10 X 7 ihre 70 Verse gegeben. D. h. er habe, obwohl
selbst die Paare I und IX, IV und VI mit ihren Summen 150 und 149
63
gleichzukommen, ist nämlich übersehen, daß die Rechnung, auf der sie
beruht, von der vollen Verszahl der zweiten Ekloge, nämlich 73 Ver-
sen, ausgeht. Denn die erstrebten identischen Summen von II + VIII
und III + VII betragen nur deshalb 181, weil die Summe von I + II +
III + IV = 330 und dies auch nach Skutsch die Grundlage ist, von der
die Konstruktion ihren Ausgang nimmt. Die Summe von III + VII —
181 setzt die Länge, die ecl. II hat (73), als die eines Summanden in der
Summe von I + II + III + IV voraus, d. h. Skutschs Analyse der zwei-
ten Ekloge war nur unter der Voraussetzung in Gang zu bringen, daß
die als sekundär zu erweisenden Verse zum ursprünglichen Bestand des
Gedichts gehört haben. Ein frühes Gedicht der Verszahl 62 hätte die
Zahlenkorresponsionen nicht gestört, sondern nur eine andere Ge-
samtsumme der Vierergruppen und entsprechend der Paare II + VIII
und III + VII zur Folge gehabt. Ecl. II hat von Anfang an so ausge-
sehen, wie wir heute dieses Gedicht lesen in seinem schönen symme-
trischen Aufbau von 5+13 und 13 + 5 ( — 2 X 18 — 36) Rahmenver-
sen um die eigentliche Werbung von 37 Versen herum (v. 19-55),
welche wieder triptychonartig, wenn auch nicht strikt symmetrisch,
aufgebaut ist (9-17-11 Verse).
Für den Versuch, die Analyse von ecl. II, falls man an ihr hängen
sollte, im Zusammenhang der Zahlenkorresponsionen zu retten, nach-
dem Skutschs Verfahren sich als Widerspruch mit den eigenen Voraus-
setzungen, als Rechenfehler, erwiesen hat, erscheinen nur zwei Wege
gangbar, von denen der erste wieder nicht zum erwünschten Ziel führt,
der zweite als extremer Ausweg einer Notwehrsituation betrachtet
werden muß.
1. Man verzichtet auf Skutschs Auffassung, die Summe von I + II +
III + IV sei die Grundlage der numerischen Korresponsionen, und ge-
steht Vergil vorbehaltlich nachträglicher Additionen zu II oder III für
die Größe der Summen von II + VIII und III + VII zunächst noch freie
Verfügung zu. Diese Annahme veränderter Reihenfolge führt dennoch
nicht zum Erfolg. Wegen der zeitlichen Reihenfolge VIII vor VII war
zunächst die Summe II + VIII erreicht, nach der sich dann die Summe
von III + VII zu richten hatte (und nicht umgekehrt).
2. Die mir extrem erscheinende Möglichkeit, die Analyse zu ver-
teidigen, geht von der Voraussetzung aus, Vergil habe die Schlußge-
dichte ohne Hinblick auf Zahlenverhältnisse der Eklogen untereinan-
der gedichtet, also der Ekloge VIII allein wegen 3X36 ihre 108 Verse,
VII allein wegen 10 X 7 ihre 70 Verse gegeben. D. h. er habe, obwohl
selbst die Paare I und IX, IV und VI mit ihren Summen 150 und 149