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Schmidt, Ernst A.; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1985, 3. Abhandlung): Zeit und Geschichte bei Augustin: vorgetragen am 14. Juli 1984 — Heidelberg: Winter, 1985

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https://doi.org/10.11588/diglit.47817#0068
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Ernst A. Schmidt

sehen Straub und F. G. Maier (der die bekämpfte Position die Auffas-
sung von „Augustins Patriotismus“ nennt) zur Frage eines christlichen
Staates soll hier nicht gegeben werden, zumal gerade von Thraede die
Straubsche Position erneut kritisiert worden ist6. Ebensowenig ist eine
Nachzeichnung von Troeltschs (im Anschluß an Mausbach und Reu-
ter durchgeführter) Darlegung intendiert, daß bei Augustin als Ideal
diesseitiger Verwirklichung von Gottesstadt nicht christlicher Staat
und Geschichte, sondern das Kloster eintrete7. Ich werde weiter nicht
auf Augustins Bild der römischen Geschichte eingehen, weder auf
seine Zurückdrängung des sallustischen Dekadenzmodells und
Gewinnung (im Ausspielen der sallustischen Historien gegen den
„Catilina“) eines nichtprozessualen dunklen Sittenbilds des Römer-
tums (civ. 2) noch auf seine nicht-teleologische (und nicht-heilsge-
schichtliche) Erklärung des römischen Imperiums als diesseitigen
Lohns (nach Mt 6,2) für diesseitige relative „virtus“ und der Repräsen-
tanten dieser relativen „virtus“ als Exempla für die Christen (civ. 5),
dies letztere nicht im Blick auf die Gestaltung eines christlichen Staats
oder sonst irgendwie geschichtsproduktives Handeln, sondern im
Blick auf den Lohn des Himmels. Schließlich insistiere ich auch nicht
auf der für Augustin zentralen Vorstellung, daß Gott als Schöpfer und
Lenker des „ordo temporum“ der Herr der Geschichte, uns diese Ord-
nung der Zeiten aber verborgen sei (civ. 4,33); der Mensch kann also
keine Theorie der Geschichte außer der ihrer Unerkennbarkeit ent-
werfen, wobei die Erkenntnis ihrer Unerkennbarkeit immerhin an
Gottes Plan so viel implizite erkennt, daß der „ordo temporum“ nicht
ein den Menschen wahrnehmbarer diesseitiger teleologischer Prozeß
sein kann. Wir haben nur wahr- und hinzunehmen, daß diese Ordnung
zeitliche Güter und Übel den Guten wie den Bösen in gleicher Weise
bringt (civ. 4,33; 18,54, II, p. 345 und öfter). - All dies ist als Hinter-
grund der nachfolgenden Beobachtungen und Argumente mitzu-
denken.
kommt, nämlich die Verformung der augustinischen Grundideen, ihre Amalgamie-
rung in anderen Vorstellungen. Vgl. auch Markus, Saeculum, bes. S. 42; 47-53; 157;
161 ff. - Zu Augustin und Orosius einerseits, zu Eusebios/Ambrosius und Augustin
andererseits vgl. auch Herzog, Orosius.
6 Straub, regeneratio imperii; Maier, A. u. Rom; Thraede, Rom in A.s civ.: vgl. bes. S.
lOOff. (S. 124ff. mit Anm. 13 und 14). Vgl. auch Markus, Saeculum, Kap. 2.
7 Troeltsch, A. u. christl. Antike, S. 46f. mit Anm. 1 zu S. 47; S. 152, Anm. 1 zu S. 149;
S. 155f., Anm. 1 zu S. 154; Mausbach, Ethik d. Hl. A., vgl. bes. Bd. 1, S. 422-424;
Reuter, A.-Studien, vgl. bes. S. 442 f.
 
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