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THEOLOGISCH BEDENCKEN (1539)
Beste daraus zu machen: »Ich und andere entschuldigen das francfurtisch nachgeben
mit gar schönem aufmutzen des nurenpergischen convents«, das heißt: des künfti-
gen Religionsgespräches6. Im Juni oder Anfang Juli erschien Bucers Schrift Vom
Nürnbergischen fridestand7, welche diese Tendenz deutlich aufweist.
Soviel sich aus den erhaltenen Materialien herausstellt, wurden die anwesenden
Theologen im Laufe der Verhandlungen zweimal aufgefordert, ein Gutachten abzu-
geben, beide Male bezüglich der Beschränkung des Anstands auf die Bundesgenos-
sen und des Verbots der Aufnahme neuer Bundesmitglieder. Das erste Gutachten
wurde auch von Bucer unterschrieben. Das zweite besteht aus zwei Teilen. Der erste
Teil trägt ebenfalls Bucers Unterschrift. Der zweite Teil ist überhaupt nicht unter-
schrieben und bildet wahrscheinlich einen etwas später geschriebenen Anhang zum
ersten Teil. Zudem ist ein Dokument erhalten geblieben, das aller Wahrscheinlich-
keit nach als Grundlage für das erste Gutachten gedient hat und vielleicht von Bucer
angefertigt wurde.
Wir edieren die beiden Gutachten und als Anlage zum ersten das soeben erwähnte
Dokument, da diese alle entweder von Bucer mitunterschrieben oder mutmaßlich
von ihm verfaßt wurden und mit den Religionsgesprächen in Zusammenhang ste-
hen.
26, S. 83-90 geben sie einen schönen Einblick in das Verhältnis der beiden Männer. Vgl. für B.s
Beurteilung der Haltung des Landgrafen den Anm. 4 genannten Brief an Blarer; Schieß 2, Nr. 840,
S. 23.
6. Lenz 1, Nr. 24, S. 77.
7. BDS 7, S. 395-502.
THEOLOGISCH BEDENCKEN (1539)
Beste daraus zu machen: »Ich und andere entschuldigen das francfurtisch nachgeben
mit gar schönem aufmutzen des nurenpergischen convents«, das heißt: des künfti-
gen Religionsgespräches6. Im Juni oder Anfang Juli erschien Bucers Schrift Vom
Nürnbergischen fridestand7, welche diese Tendenz deutlich aufweist.
Soviel sich aus den erhaltenen Materialien herausstellt, wurden die anwesenden
Theologen im Laufe der Verhandlungen zweimal aufgefordert, ein Gutachten abzu-
geben, beide Male bezüglich der Beschränkung des Anstands auf die Bundesgenos-
sen und des Verbots der Aufnahme neuer Bundesmitglieder. Das erste Gutachten
wurde auch von Bucer unterschrieben. Das zweite besteht aus zwei Teilen. Der erste
Teil trägt ebenfalls Bucers Unterschrift. Der zweite Teil ist überhaupt nicht unter-
schrieben und bildet wahrscheinlich einen etwas später geschriebenen Anhang zum
ersten Teil. Zudem ist ein Dokument erhalten geblieben, das aller Wahrscheinlich-
keit nach als Grundlage für das erste Gutachten gedient hat und vielleicht von Bucer
angefertigt wurde.
Wir edieren die beiden Gutachten und als Anlage zum ersten das soeben erwähnte
Dokument, da diese alle entweder von Bucer mitunterschrieben oder mutmaßlich
von ihm verfaßt wurden und mit den Religionsgesprächen in Zusammenhang ste-
hen.
26, S. 83-90 geben sie einen schönen Einblick in das Verhältnis der beiden Männer. Vgl. für B.s
Beurteilung der Haltung des Landgrafen den Anm. 4 genannten Brief an Blarer; Schieß 2, Nr. 840,
S. 23.
6. Lenz 1, Nr. 24, S. 77.
7. BDS 7, S. 395-502.