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4. gelerten bedencken Der kirchengueter halben (9. März 1540)

Schmalkaldener Bundestag 1540 - Gutachten: A über die Religionsverhandlungen;

B über die Verwendung der Kirchengüter.

Einleitung

Am 7. März 1540 schrieb Melanchthon aus Schmalkalden an Friedrich Myconius,
die Theologen hätten noch nicht vernommen, weshalb sie aufgeboten seien1. Er war
bei dem wichtigen Bundestag der Schmalkaldener zugegen, der vornehmlich einbe-
rufen worden war wegen der Absicht des Kaisers, nach Deutschland zu kommen,
um über einen Religionsvergleich zu verhandeln. Aus diesem Grund war eine wech-
selnde Anzahl von vornehmlich kursächsischen, hessischen und oberdeutschen
Theologen - ca. 10 bis 12 Personen - anwesend2; nach Melanchthon wird Bucer als
der am stärksten an allen Verhandlungen Beteiligte erwähnt: »Philippus Melan-
chthon, Hercules ille et Atlas fortis et magnanimus, cuius pariter et fidelissimi nostri
Buceri humeris fere totum, quod istic scribendum, consulendum et agendum fuit,
insedit«3.

Diese Worte zeigen, daß die Theologen, besonders Melanchthon und Bucer,
nicht um Arbeit verlegen waren. Das im Januar von den Wittenberger Theologen
verfaßte Gutachten über die Religionsfrage wurde von den anwesenden Theologen
durchgesprochen, unterschrieben und mit einem Begleitschreiben den Räten vor-
gelegt. Außerdem fertigten sie zwei Dokumente an, die von Bucer mitunterschrie-
ben wurden: ein Gutachten über die Verwendung der Kirchengüter und ein Memo-
randum bezüglich Irrlehrer verschiedener Art, besonders Sebastian Franck und
Caspar von Schwenckfeld. Am Schluß der Tagung kam eine Antwort der Schmal-
kaldener auf die Vorschläge der kaiserlichen Abgesandten bezüglich etwaiger Reli-
gionsverhandlungen zustande, an deren Fertigstellung Bucer vielleicht beteiligt
gewesen ist.

Von den genannten vier Dokumenten edieren wir diejenigen, die einerseits von
Bucer verfaßt, mitverfaßt oder unterschrieben wurden und andererseits mit den
Religionsverhandlungen im Zusammenhang stehen.

Das von den Wittenberger Theologen verfaßte Gutachten über die Religionsfrage
wurde von den in Schmalkalden anwesenden Theologen, auch von Bucer, unter-
schrieben. Es steht in direktem Zusammenhang mit den Religionsverhandlungen.
Dennoch meinen wir auf die Veröffentlichung des Wittenberger Gutachtens ver-
zichten zu können, denn es handelt sich hierbei im Grunde nicht um eine Bucer-
Schrift. Zwar bedeutet Bucers Unterschrift, daß er sich mit dem Inhalt des Doku-

1. CR Mel 3, Nr. 1938, Sp. 976 = MBW 3, Nr. 2389.1, S. 38.

2. Vgl. die Aufzählung B.s in einem Brief an seine Straßburger Kollegen, Schmalkalden, [12.
März] 1540: »Hic sunt a Saxone Philippus, Pomeranus, Ionas, Crucigerus, ab Hesso tres, ab inferio-
ribus civitatibus duo, unus a duce Henrico Saxone«; TB 12,140; Rott 1255.

3. Martin Frecht an Conrad Pellikan, Ulm, 5. Mai 1540; Lenz 1, Nr. 54, Anm. 2, S. 147.
 
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