DER KIRCHENGUETER HALBEN (1540)
Mitautorschaft Bucers. Die Vermutung liegt nahe, Melanchthon habe bestimmte
Sachen mit Bucer durchdiskutiert, vielleicht sogar bei der Formulierung bestimmter
Teile Bucer um Rat gefragt. Das genügt aber nicht, um Bucer als Mitautor eines
höchstoffiziellen politischen Dokumentes zu betrachten, an dessen Verfertigung
übrigens auch Melanchthon eher als Federführer denn als Autor beteiligt war.
Unsere Schlußfolgerung ist demnach, daß nur das Gutachten über die Verwen-
dung der Kirchengüter integral in diesen Band aufzunehmen ist. Für das Gutachten
über die Religionsverhandlungen beschränken wir uns auf die folgenden Notizen,
die Bucers Verhältnis zu diesem Gutachten darstellen.
A. Gutachten über die Religionsverhandlungen, 18. Januar/10. März 1540.
Bucer äußerte sich dem hessischen Landgrafen gegenüber anfangs wenig begeistert
über das Gutachten der Wittenberger Theologen vom 18. Januar 154010. Wenn er
auch inhaltlich ihre Meinung teilte, so rügte er doch, daß sie ein mündliches
Gespräch zurückwiesen: sollten wir nicht »allen alles werden..., damit wir doch
jeman gewinnen«11? Der Landgraf bat Bucer, sich zu bemühen, die Sachsen in
Schmalkalden zu einer gewissen Nachgiebigkeit zu bewegen12.
In seinem ersten Brief aus Schmalkalden berichtete Bucer dem Landgrafen, er
habe das Gutachten der Wittenberger mit Melanchthon besprochen: sie seien sich in
der Substanz einig, und Melanchthon stimme dem Plan eines Ständetages zu13. In
einem an die Straßburger gerichteten Brief rühmte Bucer die Entschlossenheit der
derte zuerst B. und Melanchthon auf, »daß ihr einen kurzen Begriff unser Religion latinisch stellet«
und gab den von ihm erwünschten Inhalt genau an (Lenz 1, Nr. 52, S. 144 = MBW 3, Nr. 2390.3,
S. 38, daselbst datiert [8./9. März 1540]). Nach einer fehlenden, offensichtlich nicht sehr begeister-
ten Antwort der beiden Theologen, erläuterte Philipp seine Absicht und erteilte den Rat, »das dieng,
so an Engelland geschribenn werdenn soll« einigermaßen geändert zum genannten Ziel zu verwen-
den (Lenz 1, Nr. 55, S. 147 = MBW 3, Nr. 2395.1, S. 40). B. widerriet letzteres entschieden: eine
detaillierte Darstellung sah er für gefährlich an. Er riet, »allein in gemein« zu schreiben und deshalb
»ein kurtz general vergriff« entwerfen zu lassen, wofür seines Erachtens Melanchthon, wenn er
zeitig in Schmalkalden eintreffen würde, am besten geeignet wäre. »Komet er nicht, will ich mein
doricht bedencken mit rath herrn Jacoben gern uffzeichen« (Lenz 1, Nr. 57, S. 152-154). Jakob
Sturm war sich vollends mit B. einig (Lenz 1, Nr. 57 Anm. 8, S. 157-158). Auch Landgraf Philipp
erklärte sich mit B.s Vorschlag einverstanden und bat diesen, das verlangte Stück zusammenzustel-
len (Lenz 1, Nr. 60, S. 161). Am 25. März berichtete B. ihm, er habe seine kurze »Anstellung« in
allgemeinen, vorsichtigen Ausdrücken abgefaßt und werde sie den nächsten Tag zuschicken. Er
mahnte nochmals zur Vorsicht, denn Granvella sei ein »lauter Hofmann« (Lenz 1, Nr. 61,
S. 162-163). Der hier skizzierte Hergang zeigt, daß der »Begriff« einer Privatinitiative des Landgra-
fen zu verdanken ist, am 25. März fertig war, von B. allein angefertigt wurde und über den Landgra-
fen an Granvella gelangen sollte. Das alles verträgt sich nicht mit der Antwort der Schmalkaldener
Verbündeten vom 11. April.
10. WABr 9, Nr. 3436, S. 19-35.
11. Lenz 1, Nr. 47, S. 135-136.
12. Lenz 1, Nr. 49, S. 140: »Darumb wer gut, das Ir bei inen uffem tag zu Schmalkalden fuglich
handletet, das sie inn diengen, da es nit von noten thette, nitt zu hart hielten. Wiewol unser meinung
nit ist, das man in ezwas, so mit Gott unnd gutem gewissen nit gescheen konte, weichen solt«.
13. Lenz 1, Nr. 51, S. 141.
Mitautorschaft Bucers. Die Vermutung liegt nahe, Melanchthon habe bestimmte
Sachen mit Bucer durchdiskutiert, vielleicht sogar bei der Formulierung bestimmter
Teile Bucer um Rat gefragt. Das genügt aber nicht, um Bucer als Mitautor eines
höchstoffiziellen politischen Dokumentes zu betrachten, an dessen Verfertigung
übrigens auch Melanchthon eher als Federführer denn als Autor beteiligt war.
Unsere Schlußfolgerung ist demnach, daß nur das Gutachten über die Verwen-
dung der Kirchengüter integral in diesen Band aufzunehmen ist. Für das Gutachten
über die Religionsverhandlungen beschränken wir uns auf die folgenden Notizen,
die Bucers Verhältnis zu diesem Gutachten darstellen.
A. Gutachten über die Religionsverhandlungen, 18. Januar/10. März 1540.
Bucer äußerte sich dem hessischen Landgrafen gegenüber anfangs wenig begeistert
über das Gutachten der Wittenberger Theologen vom 18. Januar 154010. Wenn er
auch inhaltlich ihre Meinung teilte, so rügte er doch, daß sie ein mündliches
Gespräch zurückwiesen: sollten wir nicht »allen alles werden..., damit wir doch
jeman gewinnen«11? Der Landgraf bat Bucer, sich zu bemühen, die Sachsen in
Schmalkalden zu einer gewissen Nachgiebigkeit zu bewegen12.
In seinem ersten Brief aus Schmalkalden berichtete Bucer dem Landgrafen, er
habe das Gutachten der Wittenberger mit Melanchthon besprochen: sie seien sich in
der Substanz einig, und Melanchthon stimme dem Plan eines Ständetages zu13. In
einem an die Straßburger gerichteten Brief rühmte Bucer die Entschlossenheit der
derte zuerst B. und Melanchthon auf, »daß ihr einen kurzen Begriff unser Religion latinisch stellet«
und gab den von ihm erwünschten Inhalt genau an (Lenz 1, Nr. 52, S. 144 = MBW 3, Nr. 2390.3,
S. 38, daselbst datiert [8./9. März 1540]). Nach einer fehlenden, offensichtlich nicht sehr begeister-
ten Antwort der beiden Theologen, erläuterte Philipp seine Absicht und erteilte den Rat, »das dieng,
so an Engelland geschribenn werdenn soll« einigermaßen geändert zum genannten Ziel zu verwen-
den (Lenz 1, Nr. 55, S. 147 = MBW 3, Nr. 2395.1, S. 40). B. widerriet letzteres entschieden: eine
detaillierte Darstellung sah er für gefährlich an. Er riet, »allein in gemein« zu schreiben und deshalb
»ein kurtz general vergriff« entwerfen zu lassen, wofür seines Erachtens Melanchthon, wenn er
zeitig in Schmalkalden eintreffen würde, am besten geeignet wäre. »Komet er nicht, will ich mein
doricht bedencken mit rath herrn Jacoben gern uffzeichen« (Lenz 1, Nr. 57, S. 152-154). Jakob
Sturm war sich vollends mit B. einig (Lenz 1, Nr. 57 Anm. 8, S. 157-158). Auch Landgraf Philipp
erklärte sich mit B.s Vorschlag einverstanden und bat diesen, das verlangte Stück zusammenzustel-
len (Lenz 1, Nr. 60, S. 161). Am 25. März berichtete B. ihm, er habe seine kurze »Anstellung« in
allgemeinen, vorsichtigen Ausdrücken abgefaßt und werde sie den nächsten Tag zuschicken. Er
mahnte nochmals zur Vorsicht, denn Granvella sei ein »lauter Hofmann« (Lenz 1, Nr. 61,
S. 162-163). Der hier skizzierte Hergang zeigt, daß der »Begriff« einer Privatinitiative des Landgra-
fen zu verdanken ist, am 25. März fertig war, von B. allein angefertigt wurde und über den Landgra-
fen an Granvella gelangen sollte. Das alles verträgt sich nicht mit der Antwort der Schmalkaldener
Verbündeten vom 11. April.
10. WABr 9, Nr. 3436, S. 19-35.
11. Lenz 1, Nr. 47, S. 135-136.
12. Lenz 1, Nr. 49, S. 140: »Darumb wer gut, das Ir bei inen uffem tag zu Schmalkalden fuglich
handletet, das sie inn diengen, da es nit von noten thette, nitt zu hart hielten. Wiewol unser meinung
nit ist, das man in ezwas, so mit Gott unnd gutem gewissen nit gescheen konte, weichen solt«.
13. Lenz 1, Nr. 51, S. 141.