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DER GELERTEN BEDENCKEN
So sol auch niemandt haben jmperia dan die weltliche oberckeit. Darumbj weil
solche gueter, als Stete vnnd dorffer, eins zwangs vnnd kder hohenk jurisdictio
bedörffenl, geburth sich derselbigenm nicht dern kirchen personen, Sondern der
weltlichenn oberckeit antzunemen.
Zum Funfften. oDarbey ist abero die oberckeit schuldig, dieselbige gueter nicht
den kirchenn zuentfrembden, Sonndern sie treulich zuerhaltenp Vnnd dauon Erst-
lich das predig Ambt vnd Schuelen | 57a | nach notturfft bestellenn. Zum Andern Sol
dauon hulff gescheenn den Armen leuthen. Vnnd so es grosse gueter seindt istq
pillich, das man dauon rdehr Armen jugentr', Edelen vnnd vnedelen sjn landens, hulf
thutt zum Studiou. vJtem den kirchen dienern, So schwach wordenw vnd Emeriti
seindt, vnnderhaltung zuuerschaffenn. Jtem das manx einen vorrath erhaltey, dauon
man jn teuerungen den Armen helffenn mogez etc.av
Jst nub etwas vberig, So mogen auch die oberckeitennc Als patroni dasselbiged
mitgenissenn, Dieweil sie solche gueter schutzenn vnd ordenen mussen. eTragenn
auch grossenn vncosten der Relligion halbenne, Sofern dasf gsie zuuorg die pfarrenh,
Schuelenn, Studiai, Armen etcj, wie gesagt istk, versorgenl.
Etliche aber nhemen nicht allain die Stieft vnnd Closter gueterm zu sich, Sondern
bestumpeln10 auch die pfarren vnd hospitalenn, Welchs seher zubeclagenn vnnd eino
Raub ist, denp Got ernstlich straffenn wirdet. | 57b | Darumb wir sie vermhanen, das
sie dieseq gueter wie gesagt istr brauchenns vnnd ordenen wollenn.
Es were auch pillich, das Oeconomi11 gewhelet wurdennt udie derv kirchennu, das
ist wetzlichenn geweltennw von der landtschaftx zu jedertzeit rechnungy theten, dasz
man erkennen kondt, das solchea fur kirchenn gueter gehaltenn vnnd furnemblich
dohin verordenetb wurdenn.
Zum Sechsten. Dieweilc aber die thumbstieft jnn grossen Steten aigned herschafft
sein wollenn, Als zu Strasburg, Augspurg, Costantze, Bhremen, Magdeburgf etc.g,
ader hwennden furh, die Stete habenni keine hocheit vber sie, Als zue Franckfurth,
Eßlingenn, Hamburg, Braunschweig etc.j
j) add.: die B. - k)-k) derhalben B. -l) bedurfftig C.
m) dieselben B; daselbige C. - n) korr. aus: den A.
o)-o) nichts desto weniger ist B. - p) erhalten B.
q) add.: es B. - r)-r) den armen B. - s)-s) fehlt B. - t) thuen B.
u) studirn B. - v)-v) Die beiden Sätze sind in B umgestellt. - w) werden B.
x) add.: dauon B. - y) behalt B. - z) kune B. - a) fehlt B, C.
b) auch C. - c) Oberkait selbs B. - d) deselben B. - e)-e) fehlt B.
f) fehlt C. - g)-g) fehlt B. - h) pfarnkirchen vnd B. - i) add.: vnnd die B.
j) fehlt B, C. - k) add.: zuuor B. - l) verordtnen vnnd besorgen B.
m) fehlt B. - n) korr. aus: hospitam; hospitalia B; hospitaler C.
o) fehlt B. - p) welchen B. - q) solche B. - r) fehlt B.
s) recht anlegen B. - t) werden C. - u)-u) fehlt B. - v) den C.
w)-w) ettliche erbare B. - x) add.: die B. - y) rechenschafft B. - z) damit B.
a) solchs C. - b) verordnen B. - c) weil B. - d) ein B; eigens C. - e) fehlt B.
f) Maideburckh B. - g) fehlt B, C. - h)-h) wen von [?] B. - i) haltet B. - j) fehlt C.
10. Ausmergeln, berauben. Das Wort geht auf »Stump« zurück.
11. Der Ökonom ist der Verwalter des Vermögens des Bistums, Kapitels u. s. w.
DER GELERTEN BEDENCKEN
So sol auch niemandt haben jmperia dan die weltliche oberckeit. Darumbj weil
solche gueter, als Stete vnnd dorffer, eins zwangs vnnd kder hohenk jurisdictio
bedörffenl, geburth sich derselbigenm nicht dern kirchen personen, Sondern der
weltlichenn oberckeit antzunemen.
Zum Funfften. oDarbey ist abero die oberckeit schuldig, dieselbige gueter nicht
den kirchenn zuentfrembden, Sonndern sie treulich zuerhaltenp Vnnd dauon Erst-
lich das predig Ambt vnd Schuelen | 57a | nach notturfft bestellenn. Zum Andern Sol
dauon hulff gescheenn den Armen leuthen. Vnnd so es grosse gueter seindt istq
pillich, das man dauon rdehr Armen jugentr', Edelen vnnd vnedelen sjn landens, hulf
thutt zum Studiou. vJtem den kirchen dienern, So schwach wordenw vnd Emeriti
seindt, vnnderhaltung zuuerschaffenn. Jtem das manx einen vorrath erhaltey, dauon
man jn teuerungen den Armen helffenn mogez etc.av
Jst nub etwas vberig, So mogen auch die oberckeitennc Als patroni dasselbiged
mitgenissenn, Dieweil sie solche gueter schutzenn vnd ordenen mussen. eTragenn
auch grossenn vncosten der Relligion halbenne, Sofern dasf gsie zuuorg die pfarrenh,
Schuelenn, Studiai, Armen etcj, wie gesagt istk, versorgenl.
Etliche aber nhemen nicht allain die Stieft vnnd Closter gueterm zu sich, Sondern
bestumpeln10 auch die pfarren vnd hospitalenn, Welchs seher zubeclagenn vnnd eino
Raub ist, denp Got ernstlich straffenn wirdet. | 57b | Darumb wir sie vermhanen, das
sie dieseq gueter wie gesagt istr brauchenns vnnd ordenen wollenn.
Es were auch pillich, das Oeconomi11 gewhelet wurdennt udie derv kirchennu, das
ist wetzlichenn geweltennw von der landtschaftx zu jedertzeit rechnungy theten, dasz
man erkennen kondt, das solchea fur kirchenn gueter gehaltenn vnnd furnemblich
dohin verordenetb wurdenn.
Zum Sechsten. Dieweilc aber die thumbstieft jnn grossen Steten aigned herschafft
sein wollenn, Als zu Strasburg, Augspurg, Costantze, Bhremen, Magdeburgf etc.g,
ader hwennden furh, die Stete habenni keine hocheit vber sie, Als zue Franckfurth,
Eßlingenn, Hamburg, Braunschweig etc.j
j) add.: die B. - k)-k) derhalben B. -l) bedurfftig C.
m) dieselben B; daselbige C. - n) korr. aus: den A.
o)-o) nichts desto weniger ist B. - p) erhalten B.
q) add.: es B. - r)-r) den armen B. - s)-s) fehlt B. - t) thuen B.
u) studirn B. - v)-v) Die beiden Sätze sind in B umgestellt. - w) werden B.
x) add.: dauon B. - y) behalt B. - z) kune B. - a) fehlt B, C.
b) auch C. - c) Oberkait selbs B. - d) deselben B. - e)-e) fehlt B.
f) fehlt C. - g)-g) fehlt B. - h) pfarnkirchen vnd B. - i) add.: vnnd die B.
j) fehlt B, C. - k) add.: zuuor B. - l) verordtnen vnnd besorgen B.
m) fehlt B. - n) korr. aus: hospitam; hospitalia B; hospitaler C.
o) fehlt B. - p) welchen B. - q) solche B. - r) fehlt B.
s) recht anlegen B. - t) werden C. - u)-u) fehlt B. - v) den C.
w)-w) ettliche erbare B. - x) add.: die B. - y) rechenschafft B. - z) damit B.
a) solchs C. - b) verordnen B. - c) weil B. - d) ein B; eigens C. - e) fehlt B.
f) Maideburckh B. - g) fehlt B, C. - h)-h) wen von [?] B. - i) haltet B. - j) fehlt C.
10. Ausmergeln, berauben. Das Wort geht auf »Stump« zurück.
11. Der Ökonom ist der Verwalter des Vermögens des Bistums, Kapitels u. s. w.