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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Augustijn, Cornelis [Bearb.]; Kroon, Marijn de [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 9,1): Religionsgespräche (1539 - 1541) — Gütersloh, 1995

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https://doi.org/10.11588/diglit.29835#0103
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AN STATUI (1540)

95

Noch im Sommer erschien auch eine deutsche Fassung10. In der Form dieser, in
Nürnberg erschienenen, nicht von Bucer stammenden Übersetzung wurde die
Schrift schnell in einem größeren Kreis verbreitet: Nürnberger und Augsburger
Neudrucke zeugen von anhaltender Nachfrage in den Monaten bis zum Wormser
Tag. Die Schrift eignete sich zu einer Ausgabe in der Volkssprache: Sie war gemein-
verständlich und volkstümlich geschrieben.

Die Wirkung einer Flugschrift ist naturgemäß nicht meßbar. Bucer hatte sie für
den Hagenauer Konvent geschrieben11. Es bestehen mehrere Hinweise, daß außer-
halb der offiziellen dortigen Verhandlungen die Idee einer Nationalversammlung
unter den in Hagenau Anwesenden Anklang fand12. Inwieweit diese Schrift dazu
beigetragen hat, ist nicht greifbar.

Mir sind keine Reaktionen auf die Schrift bekannt. Sie wurde handschriftlich an
die Kurie übermittelt13.

Joh. Wolf: Lectionum memorabilium et reconditarum centenarii XVI. Lauingen
1600. Bd. 2. S. 446-454 hat die Schrift abgedruckt. Er benutzte als Vorlage den
lateinischen Druck A. F. Hortleder: Der Römischen Keyser ... Handlungen und
Außschreiben ... Von den Ursachen ... deß Teutschen Kriegs. Gota 1645. S.
161-171, hat eine eigene Übersetzung des lateinischen Textes gegeben. Obwohl er
Wolfs Edition erwähnt, hat er als Vorlage den lateinischen Druck B benutzt.

Ihren größten Erfolg erzielte die Schrift im 20. Jahrhundert. Im Jahre 1930
erschien sie als Edition der in der Vatikanischen Bibliothek befindlichen Hand-
schrift in der offiziellen Reihe Concilium Tridentinum. Der Herausgeber hat nicht
nur eine Unzahl von Fehlern in der Transkription der gut leserlichen Handschrift
gemacht, sondern sie auch an einer Stelle verfälscht und sie offensichtlich als Brief-
wechsel von zwei Unbekannten durchaus ernst genommen14.

Wegen der Popularität der Flugschrift gerade in der Übersetzung edieren wir auch
diese.

10. s. Anm. 6.

11. »... uff den Tag zu Hagenaw«; s. Anm. 6.

12. s. unten S. 151-152.

13. Im Vatikanischen Archiv, Misc. Arm. II, 85, Bl. 230a-246b, früher numeriert 270a-286b.

14. Conc. Trid. Bd. 12. S. 813-823. Die Fehler finden sich die ganze Schrift hindurch. Die
Fälschung findet sich S. 103, Z. 1-2, wo der Dechant von Morone sagt: »dicunt quod etiam sit
multum doctus, sed in oratoria«. Diese Lesung hat auch die Vatikanische Handschrift. Concilium
Tridentinum macht daraus: »Dicunt, quod etiam sit multum doctus, sed in oratoria arte non tanto-
pere praestat«; S. 813, Z. 20.
 
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