Metadaten
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
PER QUOS STETERIT (1540)

159

zugänglich zu machen. Er war ein gebildeter Mann mit Beziehungen zu Straßburg,
ein talentierter Schriftsteller und begabter Theologe, interessiert an Patristik und
Kirchengeschichte. Im Mittelpunkt seiner Gedankenwelt steht die vom Heiligen
Geist geführte Kirche, das Reich Gottes, in dem die Laien vollberechtigt sind und an
der Schlüsselgewalt teilhaben. All dies führt eindeutig zur Schlußfolgerung, daß
diese Bearbeitung nur Bucer zu verdanken sein kann. Dieser Folgerung stehen aber
die gemachten Fehler gegenüber. Es ist unmöglich, daß der dritte Fehler auf Bucers
Konto geht. Das Gleiche gilt aber für jeden gebildeten Theologen, den man sich als
etwaigen Bearbeiter vorstellen könnte71. Andererseits kann ein Ungebildeter diese
Bearbeitung nicht durchgeführt haben. Ich kann mir folglich nur denken, daß Bucer
die Schlußredaktion einem anderen überlassen hat, der seine Aufgabe gut, aber nicht
ganz fehlerfrei gemeistert hat.

Reaktionen auf die Schrift sind mir nicht bekannt, abgesehen von der Erwiderung
Brauns in seiner Schrift Ettliche Gespräch, die noch 1540 erschien72.

Angesichts des mutmaßlichen Bearbeiters der deutschen Version edieren wir auch
diese. Sowohl in der lateinischen wie in der deutschen Fassung wird der Text des
Frankfurter Anstands am Schluß angefügt. Da diese Ausgaben keine Eigentümlich-
keiten aufweisen, wird dieser Teil in unserer Edition ausgelassen.

Ein wortgetreuer Abdruck der deutschen Fassung liegt vor in: F. Hortleder: Der
Römischen Keyser ... Handlungen und Außschreiben ... Von den Ursachen ...
deß Teutschen Kriegs. Gota 1645, S. 171-200.

Druckbeschreibungen

A PER QVOS STETE//RIT, QVO MINVS HAGANOAE // proximis comitijs,
de componen=//do religionis dissidio, initum // colloquium sit. // DE OPTIMA
RATIONE HABEN//dorum Conciliorum, & pacandarum Ecclesia=//rum. //
A QVIBVS IVRE EXIGATVR // restitutio bonorum Ecclesiasticorum. // HIC
COGNOSCES, QVAE DE PA //ce cum Protestantibus acta sunt Augustae,
Schuin//furti, Norinbergae, Francofurti, & Haganoae. // Vide pagina sequenti. //
Per Varemundum Luitholdum. [= Martinum Bucerum] // M.D.XL. //
[Straßburg: Wendel Rihel d.Ä.], 1540.

80, 112, [8] Bl. (79 numeriert 97); Fol.; Sign.: A8-O8, *8; Seitenkustoden (nicht
immer auf der rechten Seite); Marginalien; Zierinitiale (2 a); Drucktype: Anti-
qua; Marg., Inhaltsverzeichnis (A 1 b) und Errata (112b) in Kursiv; am Ende:

71. Wenn man bedenkt, daß genau die gleiche Konstruktion im zweitvorhergehenden Satz kor-
rekt übersetzt wurde, wird das Rätsel um so größer.

72. W. Klaiber, Nr. 344; vgl. N. Paulus, S. 527-532.
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften