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Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste [Mitarb.]; Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin [Mitarb.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Bayerische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig [Mitarb.]; Österreichische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Akademie der Wissenschaften in Göttingen [Mitarb.]; Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz [Mitarb.]; Arens, Fritz [Bearb.]; Bauer, Konrad Friedrich [Bearb.]
Die deutschen Inschriften: DI (Band 2 : Heidelberger Reihe ; Band 2): Die Inschriften der Stadt Mainz von frühmittelalterlicher Zeit bis 1650: auf Grund der Vorarbeiten von Konrad F. Bauer — Stuttgart: Druckenmueller, 1958

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https://doi.org/10.11588/diglit.52057#0041
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Das Domkapitel und seine Begräbnisstätten
Die Domherren
Das Mainzer Domkapitel bestand aus den adeligen Stiftsherren, die am Dom fungierten. Es
hatte aber auch Einfluß auf die Staats- und kirchlichen Geschäfte des Erzbistums und wählte
aus seiner Mitte den Erzbischof. An seiner Spitze standen fünf Prälaten. Der Propst, Dekan
und Kantor hatten im Mittelalter das Recht, die Inful zu tragen, im 18. Jahrhundert stand
sie auch dem Kustos und Scholaster zu (vergl. die Darstellung auf den Grabmälern: Propst
Nr. 42, 84. — Dekan Nr. 34, 44, 49, 111, 115. — Kantor Nr. 84, 101, 163. — Kustos Nr. 86,
115. — Scholaster Nr. 45, 189 usw. Vergl. ferner das Register S. 742). Das Domkapitel be-
stand aus 42 Kanonikaten (1763:41), nämlich 24 Kanoniker und 18 Domizellare k Letztere
waren die Anwärter, die meistens noch nicht das Mindestalter von 24 Jahren erreicht hatten,
das sie zur Zulassung zum Kapitel berechtigte. Unter den 42 Präbenden waren seit 1277 vier,
die nur für Priester reserviert waren (Sacerdotalpräbenden, vergl. Nr. 422, 461, 472). Diese
konnten gegebenenfalls auch als „supernumerarii“ zu den 24 Kapitularstellen vorübergehend
hinzukommen.
Die Mainzer Domherrn stammten in der Regel aus dem hohen und niederen Adel der Erz-
diözese und der Kirchenprovinz. Im 14. und 15. Jahrhundert zählte man 88 Grafen, 20 Frei-
herrn, 286 Ministerialen, 16 Bürgerliche, die teilweise durch den Einfluß des Erzbischofs Peter
von Aspelt (f 1320) in das Kapitel kamen1 2.
Die Begräbnisstätte der Domkapitulare war der Dom, die Memorie und der Kreuzgang. Nur
wenige Kapitulare wurden in anderen Kirchen bestattet. Innerhalb des Dombezirks finden
wir wieder eine gewisse Stufenleiter der Begräbnisse, die man aber nicht als genau eingehaltene
Regel betrachten soll.
Gerade eine Reihe der höchsten Würdenträger des Domkapitels wurde im Innern des
Domes beigesetzt. Als frühesten Zeugen können wir etwa den Dompropst Anselm, f 1122
(Nr. 8), nennen, der an ganz bevorzugter Stelle im Ostchor liegt. Aber auch aus späterer Zeit
kennen wir Pröpste und Dekane wie Otto v. Rüdesheim, Dekan, J 1320 (Nr. 34), Wilhelm
Pintschon, Propst, j* 1360 (Nr. 42), Rudolph gen. Losse, Dekan, f 1364 (Nr. 44), Heinrich
Bayer v. Boppard, Dekan, J 1377 (Nr. 49), und Andreas v. Brauneck, Propst, f 1388 (Nr. 62),
die im Dom selbst beerdigt sind. Diese Regel, die im allgemeinen bis in das 18. Jahrhundert
festgehalten wurde, macht sich natürlich auch bei der Anbringung von Grabsteinen und
Epitaphien geltend. In der Frühzeit bis in das 15. Jahrhundert hinein, dürfte es geradezu
schwer fallen, Gräber von Kanonikern, die nicht Prälaten waren, im Dom zu finden.
In der Neuzeit bildete sich die Sitte heraus, daß die Domherren die Kapelle, in die sie einen
Altar gestiftet oder zu der sie sonst eine Beziehung im Leben hatten, als Familienkapelle be-
trachteten und daher auch in ihr mit ihren Angehörigen beigesetzt wurden. Der allgemeinere
Begräbnisplatz der Domherren war die Memorie, die Nikolauskapelle und der Kreuzgang
(55 nachweisbar), dessen West- und Südflügel vorgezogen wurden. Die höheren Würden-
träger wie Dekane, Scholaster und Kantoren wurden meist in der Memorie und Nikolaus-
kapelle beerdigt. Im Südflügel des Kreuzgangs findet sich schon eine Reihe von Vikarsgräbern
(im ganzen Kreuzgang 125 nachweisbar). Die größte Anzahl von Laien liegt im Ostflügel des
Kreuzgangs (nämlich 50, im Südflügel 22, im Westflügel 4). Es wurde also eine gewisse Rang-

1 Für biographische Angaben und Daten (z. B. für dieses Buch zur Ergänzung mangelhaft überlieferter Grabinschriften) gibt es
einige, hauptsächlich ältere Vorarbeiten. Die vollständigste Liste findet sich gedruckt in den Verzeichnissen bei Joannis. Das
eine (S. 205) bringt er nach Helwich, das zweite (S. 265) ist von ihm erweitert. Eine sehr wichtige, noch nicht oft benutzte
Quelle sind die 4 Bände Helwichs Annalen im Staatsarchiv Darmstadt, wo auch viele Inschriften stehen. Sollten diese
Quellen noch nicht hinreichen, um z. B. die Identität einer Person zu prüfen, so bleibt für einzelne Personen noch der Liber
fundationum et consuetudinum ecclesiae cathedralis Moguntinae (1362—1511) in der Mz. Seminarbibliothek (HS 3). Manche
Angabe findet sich auch in dem bisher allein herausgegebenen Band der Domkapitelsprotokolle für die Zt. v. 1514—1545 und
bei Kisky, Die Domkapitel. Sehr nützlich sind bei Domherrn und anderen Adeligen die Stammtafeln Walther Möllers, besonn
ders, wenn es etwa gilt, unleserlich gewordene Namen oder Daten auf einem Grabstein zu bestimmen.
Über den Aufbau des Domkapitels s. Domkapitelsprotokolle III S. XVIII und Mitt, von Dr. Hartmann. — K. Bauermeister,
Die Korporative Stellung des Domkapitels u. der Kollegiatstifter der Erzdiözese Mz. im späteren Mittelalter. In: A. H. G.
N. F. XIII, 192.2 S. 185. -
2 Kisky, Die Domkapitel S. 103. —

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