Das Totenbuch von St. Viktor und St. Mauritius geben 15. Kalend. Augusti an, also
den 17. Juli als Todestag. Nach Joannes ist es wahrscheinlicher, daß Eberwin 1284 ge-
storben ist, da er in diesem Jahre noch als Zeuge auftritt, während er 1285 als tot
bezeichnet wird. — Eberwin ist nicht zu verwechseln mit dem Neffen Eberwin IE,
der Propst zu Jechaburg, Kanoniker am Mainzer und Wormser Dom war und später
Bischof von Worms wurde. Er starb am 22. April 1308 (nach Joannes 1303).
Dieser Totenschild ist der älteste in der Reihe der von Bourdon aufgezählten Schilde.
Zur Zeit Bourdons war er nicht mehr vorhanden, er schreibt ihn aus Helwich ab.
Bourdon. —- Helwich, Annalen I. f. 333 v. — Fragmenta Gamans f. 46. — Möller, Stammtafeln Taf. CVIII. —
L. Freih. v. Ompteda, Die von Kronberg (Frankfurt 1893) S. 41 und Joannis II p. 318, zur Person. A
St. Viktorskapelle
Altarweihe
1. VI. 1284
Siehe unter Bauinschrift vom 4. III. 1279. Nr. 23
25 St. Peter- u. Paulskapelle Grabstein Erzbischof Heinrich f 1288
In der Peter- und Paulskapelle (nördliche Kapellenreihe) lag am Eingang in die Ka-
pelle auf der Epistelseite des Altares ein Grabstein, auf dem die Figur eines Prälaten
mit Mitra leicht eingeritzt war. Kopf und Hände waren in weißem Marmor eingelegt.
Die ehernen Streifen mit der Inschrift waren zu Bourdons Zeit schon verschwunden
(also wohl gestohlen). Bourdon bemerkt, daß Helwich diese Grabplatte auf einem
besonderen Zettel erwähnt. Sie war schon zu seiner Zeit gänzlich abgetreten, er
konnte den bischöflichen Ornat und den Namen
Henricus
erkennen.
An anderer Stelle sagt Bourdon, es werde von verschiedenen Autoren behauptet, der
Erzbischof sei im Nordquerhaus begraben. Auf diesem Grabstein könne man nur
Henricus lesen. Aus dieser Angabe sieht man, daß keine Klarheit über die Grabstätte
bestand, und daß offenbar das Henricus auch nicht mehr lesbar war, da sonst Bourdon
dieser Ansicht widersprochen hätte. Gudenus (II S. 820) macht überhaupt keine
Angaben über das Grab. Vielleicht wurde in beiden Fällen ein fremdes Grab für das
des Erzbischofs Heinrich gehalten. Immerhin wäre die Beisetzung Erzbischof Flein-
richs in der Peter- und Paulskapelle möglich, da die Kapelle damals schon fertig-
gestellt gewesen sein könnte. Heinrich soll auch diese Kapelle gestiftet haben.
Eine andere Lesart der Grabinschrift zitiert Joannis aus Wimpheling1) und Urstisius:
Hie jacent irrfossa Henrici mendici ossa
•Pier liegen bie Gebeine be$ 95ettelmönd)e$ ^einricß begraben.
Eine dritte Lesart soll nach Labbe; von Mainzer Kanonikern gedichtet sein:
Nudipes antistes! non curat Clerus ubi stes
Si non in coelis, stes ubicumque velis
SSlofifüfnger Oberbirte! 97icbt forgt fiel) her ÄleruS,
nm bu weilft. 2öenn nicht im Fimmel, roeil|l btt,
nm immer bu roilljl!
Diese Verse haben den Charakter des nachträglich gedichteten Spottverses, der als
Grabinschrift aufgemacht ist und waren bestimmt nicht im Dome angebracht.
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den 17. Juli als Todestag. Nach Joannes ist es wahrscheinlicher, daß Eberwin 1284 ge-
storben ist, da er in diesem Jahre noch als Zeuge auftritt, während er 1285 als tot
bezeichnet wird. — Eberwin ist nicht zu verwechseln mit dem Neffen Eberwin IE,
der Propst zu Jechaburg, Kanoniker am Mainzer und Wormser Dom war und später
Bischof von Worms wurde. Er starb am 22. April 1308 (nach Joannes 1303).
Dieser Totenschild ist der älteste in der Reihe der von Bourdon aufgezählten Schilde.
Zur Zeit Bourdons war er nicht mehr vorhanden, er schreibt ihn aus Helwich ab.
Bourdon. —- Helwich, Annalen I. f. 333 v. — Fragmenta Gamans f. 46. — Möller, Stammtafeln Taf. CVIII. —
L. Freih. v. Ompteda, Die von Kronberg (Frankfurt 1893) S. 41 und Joannis II p. 318, zur Person. A
St. Viktorskapelle
Altarweihe
1. VI. 1284
Siehe unter Bauinschrift vom 4. III. 1279. Nr. 23
25 St. Peter- u. Paulskapelle Grabstein Erzbischof Heinrich f 1288
In der Peter- und Paulskapelle (nördliche Kapellenreihe) lag am Eingang in die Ka-
pelle auf der Epistelseite des Altares ein Grabstein, auf dem die Figur eines Prälaten
mit Mitra leicht eingeritzt war. Kopf und Hände waren in weißem Marmor eingelegt.
Die ehernen Streifen mit der Inschrift waren zu Bourdons Zeit schon verschwunden
(also wohl gestohlen). Bourdon bemerkt, daß Helwich diese Grabplatte auf einem
besonderen Zettel erwähnt. Sie war schon zu seiner Zeit gänzlich abgetreten, er
konnte den bischöflichen Ornat und den Namen
Henricus
erkennen.
An anderer Stelle sagt Bourdon, es werde von verschiedenen Autoren behauptet, der
Erzbischof sei im Nordquerhaus begraben. Auf diesem Grabstein könne man nur
Henricus lesen. Aus dieser Angabe sieht man, daß keine Klarheit über die Grabstätte
bestand, und daß offenbar das Henricus auch nicht mehr lesbar war, da sonst Bourdon
dieser Ansicht widersprochen hätte. Gudenus (II S. 820) macht überhaupt keine
Angaben über das Grab. Vielleicht wurde in beiden Fällen ein fremdes Grab für das
des Erzbischofs Heinrich gehalten. Immerhin wäre die Beisetzung Erzbischof Flein-
richs in der Peter- und Paulskapelle möglich, da die Kapelle damals schon fertig-
gestellt gewesen sein könnte. Heinrich soll auch diese Kapelle gestiftet haben.
Eine andere Lesart der Grabinschrift zitiert Joannis aus Wimpheling1) und Urstisius:
Hie jacent irrfossa Henrici mendici ossa
•Pier liegen bie Gebeine be$ 95ettelmönd)e$ ^einricß begraben.
Eine dritte Lesart soll nach Labbe; von Mainzer Kanonikern gedichtet sein:
Nudipes antistes! non curat Clerus ubi stes
Si non in coelis, stes ubicumque velis
SSlofifüfnger Oberbirte! 97icbt forgt fiel) her ÄleruS,
nm bu weilft. 2öenn nicht im Fimmel, roeil|l btt,
nm immer bu roilljl!
Diese Verse haben den Charakter des nachträglich gedichteten Spottverses, der als
Grabinschrift aufgemacht ist und waren bestimmt nicht im Dome angebracht.
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