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Seeliger-Zeiss, Anneliese; Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste [Mitarb.]; Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin [Mitarb.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Bayerische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig [Mitarb.]; Österreichische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Akademie der Wissenschaften in Göttingen [Mitarb.]; Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz [Mitarb.]
Die deutschen Inschriften: DI (Band 47 = Heidelberger Reihe, 13. Band): Die Inschriften des Landkreises Böblingen — Wiesbaden: Dr. Ludwig Reichert Verlag, 1999

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https://doi.org/10.11588/diglit.57659#0344
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Ein Römer, von alten Vrsiner Geschlecht.
Wird von Ihme Wellona, folgendt Wila, genandt.
Anitzo, in dem Reich, die Statt Weil bekandt.
Mit Adler, Schüssel, vier Römisch Buchstaben,
Zum Kleinoth und Wappen, thut zierlich begaben.
Kayser Friderich der Ander dieses Nahmen,
Hat die Statt, mit Mauren und Thürmen vmpfangen.
Vnd als Herschete Kayser Conradus der Viert
Wurde die Statt, mit dem Reichs Adler geziert.
Da Kayser Rudolphus der Erst, war in dem Leben,
Hat Ihro derselbe, alle Freyheit gegeben.
Also von Römern, Ihren Anfang vnd Vrsprung hat.
Von Kaysern erkendt wird ein Freye Reichs Statt.
Welche in solchen langen Zeiten, vfrecht ist gestanden
Nach dem Friden Schlus, gentzlich gericht zuschanden.
Vnd im Jahr Tausend Sechshundert viertzig vnd Acht,
Durch Kriegsbrandt, gar wird Zunichten gemacht.
Als man Zalt Tausend Sechshundert Sechszig vier Jahr.
Andreas Eble Bauw= vnd Burgermaister war.
Da Johan Michael Grein mit Regent gewesen.
Vnd Johan Kirschner das Schulthaiss Amt verwesen.
Durch Mittel der Burger wird gebauwen dises Hauß,
Darauff Händel zurichten Recht zusprechen auß.
Die Burger, die Frembden, die Reichen, die Schlechten,
Wittwen vnd Waisen Schirmen erhalten bey Rechten.
Die Fromkeit heben, die Tugendt wohl belohnen,
Ernstlich die Laster Straffen, niemand verschonen.
Alles Regieren, Rathen, Handlen nach Pflichten.
Zu Gottes Ehren der Statt nutzen zu richten.
Gott vnders Adlers Flieglen, vnd Kaysers gewalt
Römisch im Glauben, die Burger vnd Statt erhalt.
LEOPOLDVS IMPERIO ET PATRIAE FVLGET / SERENA IRIS . /
WM . NOTAR(IVS) CAESAR(IS) SECRET(VS) . Wilan(us)
Lat. Distichon, deutsche Reimverse, lat. Hexameter (?)
Die lateinischen Schlußzellen enthalten em Chronogramm der Jahreszahl 1665. Vermutlich ist das
Dokument eine im 19. Jahrhundert entstandene getreue Kopie eines Textes von 1665.
1 OABLeonberg 1930, 1032 (nur erw.); Grieger, St., Weil der Stadts Werdegang bis zur Erhebung zur Freien Reichs-
stadt. In: Heimatverein Weil der Stadt. Berichte und Mitteilungen 1 (1950) Nr. 5, If.

Anhl7 Weissach

a Sühnekreuz für den Maulbronner Abt Johann von Neipperg, ermordet 1212 in Weissach* 1 2, Haus
Porschestr. 4, an der Hauswand. Sandstein, weiß übertüncht. Auf der Stirnseite des Querbalkens
Jahreszahl und Monogramm, durch Abtsstab in der Mittelachse geteilt. Moderne Formgebung.
• 12 M(AUL)//B(RONN) : 12 •
Nach dem Brand 1791 wurde an der Stelle eines älteren Kreuzes em neues Kreuz errichtet-. Zur
Erhaltung des Denksteins erhielt die Gemeinde Weissach bis 1820 jährlich den sog. Abtsgulden.
1 Zu diesem Vorgang vgl. Losch 1981, 14; zu den hypothetischen Auswirkungen dieses Mordes vgl. neuerdings
Knapp, U., Zisterziensergotik oder Reichsstil? In: Maulbronn. Zur 850jährigen Geschichte des Zisterzienserklosters.
Stuttgart 1997, 189 — 292; hier 272 u.ö.
2 Klunzinger, K., Urkundliche Geschichte der vormaligen Cisterzienser-Abtei Maulbronn. Stuttgart 1854, Regesten-
Beilage, S. 7 Anm.2; OABVaihingen 1856, 252; Seebold, E., Chronik der Gemeinde Weissach 1955, 94f.; Losch,
Steinkreuze 1981, Abb. 19 auf S. 3; Der Kreis Böblingen 1983, 171.

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